Schluss mit der Jagd auf gezüchtete Tiere

Die Jagd steht im Fokus intensiver Kritik. Statt den pathetischen Ritualen und anachronistischen Begriffen von Waidgerechtigkeit sollten im Sinne eines modernen Jagdmanagements Tierschutz und Ökologie im Vordergrund stehen. Die Spitze des Eisbergs feudaler Jagdbelustigung, abseits von Tierschutz und Ökologie, ist die Jagd auf gezüchtete Tiere.

Das geschieht einerseits in sogenannten Jagdgattern, die allerdings noch in Wien, Salzburg, Kärnten, Niederösterreich und dem Burgenland erlaubt sind. Allerdings stellen sie dort mit 74 Jagdgattern allein in NÖ ein sehr großes Problem dar. Dazu kommen noch Lieferungen von Wildtierzüchtungen an diese Gatter aus anderen Bundesländern, insbesondere aus der Steiermark und aus Oberösterreich. So werden Wildschweine, Hirsche, Damhirsche und Mufflos in eingezäunten Gebieten zu zahlenden Jagdgästen getrieben und angeschossen, und dafür sogar vorher aus Zuchtfarmen antransportiert! Einerseits behauptet die Jägerschaft, es gebe zu viele Wildschweine und man müsse sie bejagen, andererseits züchtet sie Wildschweine in Gattern für den Abschuss.

Daneben werden zahlreiche Vögel, insbesondere Fasane, aber auch Rebhühner und Stockenten, eigens gezüchtet und dann für die Jagd ausgesetzt. Diese Praxis ist in ganz Österreich erlaubt und vor allem in den östlichen Bundesländern gang und gäbe, ja eine große Einnahmequelle. € 12.000 kostet ein lustiger Jagdtag auf Zuchtfasane, der Abschuss von 400 Fasanen, dazwischen ein Lachsfrühstück im freien Feld, wird garantiert.

Für Tiere in Gefangenschaft gibt es strenge Vorschriften, auf welche tierschonende Weise sie getötet werden dürfen. Tiere aus der Gefangenschaft nun zahlenden Jagdgästen zum Abschuss zur Verfügung zu stellen, sei es in Jagdgattern oder durch Aussetzen, umgeht diese Bestimmung, die ja für freilebende Wildtiere nicht gilt. Die Folge ist horrende Tierquälerei, wenn die Tiere in Jagdgattern die Zäune entlang getrieben und beschossen werden. Laufende Tiere in der Masse sind nicht zielsicher zu treffen, während der Treibjagd gibt es keine Nachsuche. Und die ausgesetzten Vögel "dürfen" dem Jagdrecht entsprechend nur im Flug geschossen werden. Zahlreiche Verletzungen sind die Folge.

Die UnterzeichnerInnen fordern ein absolutes Verbot der Züchtung und Haltung von Tieren für die Jagd, d.h. ein Verbot von Jagdgattern und von Fasanerien bzw. ähnlichen Haltungsformen von Tieren, die für die Jagd ausgesetzt werden.

Diese Petition richtet sich an die neun österreichischen Landesregierungen und die Bundesregierung.