Behördenmethoden
Fragwürdige Ermittlungsmethoden
Fragwürdige Maßnahmen
Fragwürdige Argumente
Fragwürdige Ermittlungsmethoden
Fälschung einer Zeugenaussage
Über einen der Häftlinge wurde die Verhängung der U-Haft
unter anderem mit einer Zeugenaussage begründet. Ein Belastungszeuge
habe in einem vertraulichen Gespräch mit der Polizei mitgeteilt,
dass er von der Täterschaft eines der Beschuldigten in Bezug
auf einen Brandanschlag überzeugt wäre. Bei einer Nachfrage
an diesen Zeugen durch einen Rechtsanwalt, stellte sich
allerdings heraus, dass dieser überhaupt kein Tatzeuge oder
Eingeweihter von Brandstiftungen gewesen war. Er bestätigte
gegenüber dem Rechtsanwalt schriftlich, dass die Polizei
seine Aussage völlig falsch dargestellt hatte. Niemals habe
er sich dahingehend geäußert, dass er von der Täterschaft
überzeugt sei, vielmehr könne er über den Fall überhaupt
keine Angaben machen. Eine Täterschaft könne er genausowenig
ausschließen wie bestätigen. Gegen die ermittelnde Polizistin
wurde daher eine Anzeige wegen Verdacht des Missbrauchs
der Amtsgewalt erstattet.
Aufstellung falscher Behauptungen,
um Zugriff auf Personen und Sachen zu bekommen
Die Darstellung der Polizei und der Staatsanwaltschaft
sind in sich widersprüchlich. Einerseit charakterisiert
sie die ALF (Animal Liberation Front) auch im Akt zum gegenständlichen
Fall folgendermaßen: "Die ALF ist keine Gruppe
mit Mitgliedern, sondern ein Beispiel nicht-hierarchischer
Aktivität ohne Führung". Auf der anderen Seite
bringt sie gegen die Beschuldigten den § 278a StGB zur Anwendung,
und wirft den Beschuldigten vor, dass sie Mitglieder
einer hierarchisch struktuierten kriminellen
Organisation, die unter der Bezeichnung ALF
auftritt, wären.
Die Polizei schreibt auch: "Die ALF besteht aus kleinen,
anonymen Zellen ohne zentrale Führung".
Den Beschuldigten wirft sie aber genau das Gegenteil vor,
nämlich dass sie Mitglieder einer kriminellen Organisation
namens ALF wären und so einer großen, zentral
geführten unternehmensähnlichen Organisation angehören würden.
Aufgrund der jahrelangen Bespitzelung weiß
die Polizei mit 100%iger Sicherheit, dass diese 10 Personen,
die sie in Haft genommen haben, unmöglich gemeinsam einer
hierarchisch organisierten, arbeitsteiligen Organisation
angehören. Wie sich auch aus den Akten ergibt, weiß die
Polizei weiters, dass es sich hier um zwei Gruppen handelt,
die sich politisch für Tierschutz engagierten. Zwischen
diesen Gruppen gab es mehr oder weniger keinen Kontakt.
Auf dieser Faktengrundlage eine hierarchisch strukturierte,
große unternehmensähnliche Organisation zu konstruieren,
ist vollkommen absurd.
Eine schlüssige Erklärung für dieses offenbar bewusste
Aufstellen falscher Behauptungen durch die Ermittlungsbehörden
ist, dass sie die größere Strafdrohung des § 278a nützen
wollen, um sich die Ermächtigung für einen drastischen Rundumschlag
(Lauschangriff, flächendeckende Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen
in unglaublichen Umfang, martialisches Auftreten und Türeneinschlagen,
etc.) zu sichern.
Bestimmte Organisationen und Einzelpersonen sollten offenbar
eingeschüchtert und zumindest vorübergehend handlungsunfähig
gemacht werden, das Image der betroffenen Personen und Gruppen
nachhaltig beschädigt werden.
Falsche Übersetzung
Zumindest in einem Fall konnte den Behörden bereits eine
falsche tendenziöse Übersetzung nachgewiesen werden. So
wurde aus der Sabotage einer Nerzjagd die
Sabotage einer Nerzfarm gemacht. Der dezente
Unterschied zwischen diesen beiden Übersetzungen ist, dass
das Sabotieren einer Nerzjagd vollkommen legal ist, während
es sich bei der Sabotage einer Nerzfarm um einen Akt der
ökonomischen Sabotage handelt, der illegal wäre.
Emails mitlesen
In dem polizeilichen Zwischenbericht wird auf privaten
Emailverkehr sowie Emails aus internen Emaillisten Bezug
genommen. Das ist insoferne erstaunlich, als die Überwachung
des Emailverkehrs durch die Behörden derzeit (noch) verboten
ist. Man muss also die berechtigte Frage stellen, wie die
Polizei an diese Emails herangekommen ist.
Lauschangriff
Die Staatsanwaltschaft gibt selbst an, dass bereits seit
Jahren Ermittlungen der Polizei gegen TierschützerInnen
stattgefunden haben. Seit etwa einem Jahr werden Telefongespräche
der verdächtigten Personen abgehört, Emails werden wörtlich
zitiert, Standortüberwachungen wurden durchgeführt, allerdings
verweigert die Staatsanwaltschaft bis heute den Zugang zu
den Bescheiden, welche diesen massiven Lauschangriff begründen...
Trotz dieser umfassenden Überwachung hat die Behörde offenbar
nichts gefunden, außer private Gespräche in einem geschlossenen
Internetforum, in dem über Sinn und Unsinn illegaler Aktionen
diskutiert wurde.
Handyortung
Auch Handys wurden angepeilt und die Bewegungen der überwachten
Personen mit erstaunlicher Genauigkeit (auf wenige Meter)
nachvollzogen.
Verwertung intimer Informationen
um belastende Aussagen zu provozieren
Bei der Vernehmung einer Person, bei der eine Hausdurchsuchung
durchgeführt wurde, versuchten die BeamtInnen diese zu einer
belastenden Aussage zu provozieren, indem man Details aus
Beziehungsstreitigkeiten mit deren ebenfalls beschuldigten
Freund vorhielt. Diese Details waren der Polizei offenbar
aus abgehörten Telefongesprächen bekannt, da Sätze teilweise
eins zu eins wiedergegeben wurden. Die Polizei hat also
offenbar auch Daten über das Privat- und Intimleben der
betroffenen Personen verarbeitet und in die Akten aufgenommen.
Fragwürdige Maßnahmen
Beschlagnahme von Gegenständen
behindern die Arbeit von NPOs
Durch die umfassenden Beschlagnahmen wurden Einzelpersonen,
aber auch Organisationen ihrer Arbeitsgrundlagen beraubt.
Besonders im Fall der überhaupt nicht beschuldigten NPOs
muss kritisiert werden, dass diese auf extrem drastische
Weise in ihrer Aktivität behindert werden. Dem Verein Gegen
Tierfabriken etwa wurden Computer, Foto- und Filmarchive,
die Buchaltung, die Mitgliederdatenbank und praktisch alle
in Ordnern gesammelten Unterlagen entwendet. Ein normaler
Vereinsbetrieb kann unter diesern Umständen nicht wieder
aufgenommen werden.
Information der Medien bevor
Beschuldigte und deren Anwälte informiert werden
Zumindest was die Verhängung der Untersuchungshaft betrifft
wurden die Medien sofort darüber in Kenntnis gesetzt, während
den Anwälten der Beschuldigten diese Information nicht übermittelt
wurde. Sehr bedenklich erscheint auch, dass die Staatsanwaltschaft
zwar von einem nicht-öffentlichen Verfahren spricht, der
Kurier aber berichtet, dass er über "Justiz-Papiere"
verfüge, denen er Ermittlungsdetails über Anschuldigungen
spezifischer Personen entnehmen könne. Es wird Anzeige wegen
des Verdachts auf den Bruch des Amtsgeheimnisses erstattet.
Einschüchterung und Erniedrigung
Die martialische Polizeiaktion mit dem Einschlagen von
Türen, dem Bedrohen mit der Waffe durch wie Räuber maskierte
Spezialeinheiten, der Festnahme mit Handschellen, dem Herumbrüllen,
etc. war so angelegt, dass ein großer Einschüchterungs-
und Erniedrigungseffekt erzielt werden konnte. Viele der
Betroffenen sind nach wie vor traumatisiert, schlafen schlecht
und schrecken bei jedem Geräusch in der Nacht auf. Menschen
die Hunde daheim haben, fürchten um das Leben ihrer vierbeinigen
Familienmitglieder, weil sie wissen, dass bei einer derartigen
Stürmung schnell einmal ein Hund erschossen werden kann,
ohne dass die Beamten deswegen mit Schwierigkeiten rechnen
müssten. Erst kürzlich wurde im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung
ein Hund durch die Polizei erschossen.
Die Behörden mussten aufgrund der umfassenden vorhergehenden
Überwachungsmaßnahmen wissen, dass es sich um völlig harmlose
unbewaffnete Personen handelte. Trotzdem traten sie in einer
Weise auf, dass man annehmen müsste, dass sie Wohnungen
von schwerbewaffneten TerroristInnen stürmten, die schwerbewaffnet
im Bett liegen.
Den Betroffenen wurde signalisiert, dass sie dem Staat
ausgeliefert sind. Der Staat kann ihre Privaträume stürmen,
er kann sie festhalten und sie ihres Eigentums berauben.
Der Staat ist allmächtig und kann tun was ihm beliebt.
Noch krasser wird das in der Untersuchungshaft exerziert.
Da in § 8 der StPO festgelegt ist, dass jede Person die
nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, als unschuldig
zu gelten hat, sollte man eigentlich annehmen, dass die
Untersuchungshaft keine Strafmaßnahme darstellt, sondern
nur dazu dient, (in diesem Fall) die Verdunkelung und die
Tatbegehung zu verhindern. Man müsste also annehmen, dass
in das Leben der Betroffenen, die ja als unschuldig gelten,
so wenig wie nur irgend möglich eingegriffen wird. Man sollte
ihnen also nach belieben und ohne Schikanen Bücher zu Verfügung
stellen, Fernseh- und Radiogeräte, es sollte möglich sein,
ihnen beliebiges Essen von außerhalb zukommen zu lassen.
Briefe und Karten sollten ihnen in angemessener Zeit zustellbar
sein. Es sollte ihnen möglich sein, sich zu waschen und
frische Kleidung zu bekommen. Auch sportliche Betätigung
sollte möglich sein und tägliche Besuche. Schließlich handelt
es sich um Unschuldige. So steht es zumindest in der StPO
und es wird auch von der Menschenrechtskonvention festgesetzt.
Die Wahrheit über die Untersuchungshaft in Österreich sieht
aber ganz anders aus.
Den Betroffenen wird jegliche Autonomie genommen. Sie werden
schier unvorstellbaren behördlichen Schikanen ausgesetzt.
Die Erfüllung jeglichen kleinsten Bedürfnisses - und sei
es nur das Lesen eines Buches - muss vorher genehmigt werden.
Und dafür gibt es Formulare (die manchmal nicht verfügbar
sind), Fristen die eingehalten müssen und ewig lange Bearbeitungszeiten.
Es gibt jeden Tag nur eine Stunde Ausgang in den Hof. Nur
zweimal in der Woche darf man sich waschen. Man darf sich
nicht sportlich betätigen. Das elektrische Licht wird einem
nach Willkür der Justizanstalt offenbar beliebig entzogen.
Frische Wäsche ist Mangelware. Es ist nicht möglich den
Häftlingen Essen von außerhalb zukommen zu lassen. Die Besuche
sind extrem eingeschränkt (nur zweimal eine halbe Stunde
pro Woche) und der Zeitaufwand für die BesucherInnen ist
enorm. Beispiele: 6 Stunden Aufwand für eine halbe Stunde
Besuch. Es kann aber auch durchaus sein, dass man den weiten
Weg zur Justizanstalt (Wien, Wr. Neustadt oder Eisenstadt)
auf sich nimmt, um dann nach einer gewissen Wartezeit zu
erfahren, dass man ein anderes mal wiederkommen soll, weil
an diesem Tag kein Besuch mehr möglich ist. Vollkommen untragbare
Zustände.
Kurz und gut. Den Betroffenen wird eindrücklich vermittelt,
dass der Staat allmächtig und in der Lage ist, jede kleinste
ihrer Regungen zu überwachen und zu bestimmen. Mit dem was
die Untersuchungshaft vorgibt zu sein, hat die Realtität
wenig zu tun. Hier geht es um maßregeln, einschüchtern,
erniedrigen, klein kriegen und psychisch unter Druck setzen.
Imageschädigung durch Veröffentlichung
falscher Behauptungen (Innenminister Platter)
Schon im Jahr 2007, als wie sich jetzt herausstellt intensiv
von der Polizei gegen TierschützerInnen ermittelt wurde,
kam zu ungerechtfertigten Diffamierungen des VGT. Innenminister
Platter stellte in einer Antwort auf eine parlamentarische
Anfrage unwahre Behauptungen über den Verein Gegen Tierfabriken
auf, die diesen als gewalttätig darstellten. Eine Klage
gegen den Minister wurde abgewiesen, weil dieser aufgrund
seiner Position immun gegen derartige Klagen ist. Der VGT
schaltete daraufhin Anzeigen in Standard und Presse, in
denen er den Minister der Lüge bezichtigte. Innenminister
Platter zeigt darauf keine Reaktion.
Weitere Details zu diesem Vorfall auf www.MinisterTaeuschtParlament.at
Fragwürdige Argumente
Legale politische Aktivitäten werden
als Tathandlungen eines Verbrechens qualifiziert
Die Polizei qualifiziert die politische Tätigkeit von engagierten
Einzelpersonen und NGOs als Tathandlungen im Sinne der Mitgliedschaft
in einer kriminellen Organisation. Protokolle von AktivistInnen-Treffen
und belauschte Gespräche in denen über Kampagnen, aber in
keinster Weise über die Planung oder Durchführung strafbarer
Handlungen gesprochen wird, werden von der Polizei als Beweise
für ein "gemeinsames und arbeitsteiliges" Vorgehen
von AktivistInnen angeführt. Legale politische Aktivitäten
werden auf diese Weise zum Teil eines Verbrechens. Ein Vorstoß
der Polizei der in dieser Form in Österreich noch nie stattgefunden
hat und eine für die Zivilgesellschaft alarmierende Entwicklung
darstellt.
Gerücht dass alle Amtshandlungen
von der Polizei gefilmt worden wären
Hartnäckig hält sich in den Medien das Gerücht, dass die
Maßnahmen im Rahmen der Hausdurchsuchungen von der Polizei
gefilmt worden wären und dass damit sichergestellt wäre,
dass alles vollkommen gesetzeskonform abgelaufen wäre. Tatsächlich
wurde aber in den wenigsten Fällen überhaupt gefilmt und
wenn dann auch nicht alles.
Aber selbst in den Fällen wo Filme von der Polizei angefertigt
worden sind, diente diese Maßnahme ja nicht dem Schutz der
Opfer sondern dem Schutz der TäterInnen, also der Polizei,
vor falschen Anschuldigungen. Umgekehrt aber, also zum Schutz
der Opfer sind derartige von der Polizei angefertigte Filme
wertlos, oder glaubt jemand, dass die Polizei Filmmaterial,
das sie selbst belasten würde, bereitwillig dem Opfer für
eine Anzeige zur Verfügung stellen würde.
Interessanterweise wurde den Beschuldigten selbst, aber
auch unbeteiligten Dritten das Filmen der Amtshandlungen
strengstens untersagt. Eine Dokumentation im Sinne der Betroffenen
war also nicht möglich. Warum wohl.
Datenverschlüsselung wird
als Verbrechen qualifiziert
Die Polizei und Staatsanwaltschaft qualifiziert das Verschlüsseln
von Emails und Dateien oder ganzen Festplatten als Teil
eines kriminellen Akts. Ihrer Ansicht nach handelt es sich
dabei um eine aufwändige Abschirmungsmaßnahme, die als krimineller
Akt verfolgt werden muss. Einem der Beschuldigten wird nichts
anderes vorgeworfen, als selbst Daten verschlüsselt zu haben
und andere über die Möglichkeit des Verschlüsselns von Dateien
und Emails informiert zu haben.
Tatsache ist, dass die Verschlüsselung von Emails und Daten
ein weit verbreiteter Standard ist, der von Firmen ebenso
wie von Parteien und NGOs genützt wird. Das Verschlüsseln
ist vollkommen legal und wird auch von staatlichen Stellen
empfohlen. Behörden, wie das deutsche "Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik" stellen sogar
gratis
Software für Verschlüsselungsverfahren auf ihrer Website
zur Verfügung.
Das Bundesamt schreibt dazu: "Eine normale E-Mail
ist immer offen wie eine Postkarte, und der elektronische
' Briefträger' -- und andere -- können sie immer lesen.
Die Sache ist sogar noch schlimmer: die Computertechnik
bietet nicht nur die Möglichkeiten, die vielen Millionen
E-Mails täglich zu befördern und zu verteilen, sondern auch,
sie zu kontrollieren." Und weiter: "Was wir Ihnen
hier vorschlagen, ist ein Umschlag für Ihre elektronischen
Briefe. Ob Sie ihn benutzen, wann, für wen und wie oft,
ist ganz allein Ihre Sache. Software wie Gpg4win gibt Ihnen
lediglich die Wahlfreiheit zurück. Die Wahl, ob Sie persönlich
eine Nachricht für wichtig und schützenswert halten oder
nicht.
Das ist der Kern des Rechts auf Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz, und dieses Recht
können Sie mit Hilfe der Software Gpg4win wahrnehmen. Sie
müssen sie nicht benutzen -- Sie müssen ja auch keinen Briefumschlag
benutzen. Aber es ist Ihr gutes Recht."
Naja, dass es auch in Österreich ein Recht auf Brief-,
Post- und Fernmeldegeheimnis gibt, dürfte sich noch nicht
bis zur österreichischen Polizei und Staatsanwaltschaft
herumgesprochen zu haben.
|