Am frühen Morgen des 21.05.2008 kam es im Zuge
eines konzertieren Polizeieinsatzes bundesweit zu
23 Hausdurchsuchungen und 10 Verhaftungen von TierrechtsaktivistInnen.
Sowohl der Polizeieinsatz als auch die Verhängung
der Untersuchungshaft sind grob unverhältnismäßig.
So wurden Türen eingerammt und vermummte Polizeieinheiten
stürmten mit gezogenen Pistolen die Wohnungen. Es
kam in Folge zu massiven verbalen und körperlichen
Einschüchterungen und Demütigungen.
Als Grund für die Razzien wird von der Staatsanwaltschaft
der § 278a StGB ("kriminelle Organisation")
angeführt. Beweise zur Existenz einer "kriminellen
Organisation" blieben die Behörden allerdings
bisher schuldig. Die Staatsanwaltschaft gibt bisher
auch nicht an, welche konkreten Zusammenhänge es
zwischen den Inhaftierten und dieser ominösen Organisation
geben soll. Der über ein Jahr lang durchgeführte
große Lauschangriff hat keinerlei Hinweis auf die
Durchführung, Planung oder Organisation einer kriminellen
Handlung gebracht. Gibt es einen besseren Beweis
der Unschuld der Beschuldigten?
Es kann in einem Rechtsstaat nicht angehen, dass
Menschen ohne triftige Gründe in Untersuchungshaft
genommen und einfach Computer, Mobiltelefone, Mitgliederdateien
und Unterlagen beschlagnahmt werden. Vier Tierschutzvereine
wurden auf diese Weise ihrer kompletten Arbeitsgrundlage
beraubt. Das sind grobe Verletzungen der Bürgerrechte.
In Österreich gibt es eine bunte Palette von Bürgerinitiativen
und NGOs, die jetzt durch §278a direkt gefährdet
ist. Alle "Verdachtsmomente", die die
Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigten anführt,
sind normale, typische NGO-Arbeit. Wer soll sich
nach diesen Vorfällen noch trauen, kritische NGO-Arbeit
zu leisten? Bitte stellen Sie sicher, dass unsere
Grundrechte gewahrt bleiben und dass die Bedrohung
durch §278a für die so wichtige Arbeit von NGOs
in unser aller Interesse wieder angstfrei möglich
wird.
Hochachtungsvoll,
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