Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.09.2006)

Große Schweinerecherche 2006: Problemkreis Kastenstände

Bundestierschutzgesetz

1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 5, 2.10 4.
Für Sauen in den ersten 4 Wochen nach dem Decken und ab 1 Woche vor dem Abferkeltermin für die gesamte Zeit des Abferkelns und Säugens sind Kastenstände erlaubt. Betriebe mit weniger als 10 Sauen können die Tiere in der restlichen Zeit einzeln halten, sofern die Bucht ein ungehindertes Umdrehen erlaubt, alle anderen Betriebe müssen die Sauen in der restlichen Zeit in Gruppen halten. Gilt ab 1. Jänner 2003 für neugebaute Betriebe, ab 1. Jänner 2013 für alle.

Die jetzige Situation der Schweine:

98,1% aller Zuchtsauen müssen ins Abferkelgitter!
72,1% aller Zuchtsauen sind ununterbrochen im Kastenstand!

Die Kastenstände verhindern praktisch jegliche Bewegung, die Sauen können nicht einmal einen Schritt vorwärts oder rückwärts machen. Den Tieren wird durch die Enge sogar das Abliegen und das Aufstehen erschwert. Natürlich können sie auch ihren Lebensraum nicht in Liegeplatz und Kotplatz trennen und keinen adäquaten Nestbau durchführen. Auch die Mutter-Kind Beziehung wird durch den Kastenstand erschwert bzw. unmöglich gemacht.

Was sagt die Wissenschaft?

Zur Ermöglichung des Sozialverhaltens müssen Schweineställe so gebaut sein, dass in der Regel Gruppenhaltung vorgesehen wird. Das Halten von Sauen in Kastenständen bis zu vier Wochen nach dem Belegen erachtet die IGN als zu lange. Werden Sauen vor dem Beginn der Nidationsphase der befruchteten Eier gruppiert, so ist keine höhere Abortrate zu erwarten als beim Gruppieren nach der Nidationsphase. Der Zeitraum der Kastenstandhaltung ist deshalb auf 10 Tage nach dem Belegen einzugrenzen und der Zusatz anzubringen, dass beim Vorliegen praxistauglicher Gruppenhaltungssysteme für die Deckzeit die Kastenstandhaltung gänzlich verboten wird.
Die IGN fordert, dass die Ausnahme für Betriebe mit weniger als 10 Sauen gestrichen wird. Die wenigen tragenden Sauen auf diesen Betrieben können auch in der Gruppe gehalten werden.
Eine analoge Forderung gilt für das Halten von Sauen in Abferkelbuchten mit Kastenstand. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass in tiergerecht gestalteten Bewegungsbuchten nicht mehr Totgeburten bzw. erdrückte Ferkel während der Geburt auftreten als in Abferkelbuchten mit Kastenständen. (IGN*)

Ein sehr kritischer Punkt bezüglich Tiergerechtheit ist die Fixierung der Sauen im Abferkelgitter. Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen hat gezeigt, daß die Fixierung eine starke Belastung der Sau darstellt (Verhinderung des Wurfnestbaus, längere Geburtsdauer, Begünstigung MMA-Komplex, starke Einschränkung des Mutter-Kind-Kontaktes etc.). Eine Reihe von Versuchsergebnissen und mittlerweile Erfahrungen von hunderten Praxisbetrieben, vor allem aus der Schweiz, zeigen, daß gute Bewegungsbuchten nicht zu höheren Verlusten führen als die konventionellen Kastenstände. Dies hat zur Folge, daß eine Fixierung von Sauen in der Schweiz künftig nicht mehr erlaubt ist. Hingegen hat die Gruppenhaltung von säugenden Sauen unter Versuchsbedingungen zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Allerdings liegen Praxisauswertungen mit positiven Ergebnissen aus Schweden und Norwegen vor. (GÖT^)

Verbesserungsvorschlag des VGT: ein Ende aller Kastenstände, sowohl während der Schwangerschaft als auch in der Abferkelbucht!

Statt dem Kastenstand während der Schwangerschaft können die Tiere in geeigneter Gruppenhaltung leben. Zur Geburt zieht sich die Sau gerne aus der Gruppe zurück und baut ein Nest. Dies kann in sogenannten FAT Buchten erfolgen, in denen sich die Muttersau frei bewegen kann, während ihre Ferkel ein von der Mutter durch Eisenstangen abgegrenztes Liegenest haben, in das sie aus und eingehen können. Es gibt aber auch Gruppenabferkelung und Gruppensäugen, das sich in der Praxis bewehrt hat.

 

* IGN: Internationale Gesellschaft für Nutztierhaltung (1978 von schweizer und deutschen WissenschaftlerInnen gegründet; Präsident: Prof. Dr. A. Steiger, Universität Bern, Institut für Genetik, Ernährung und Haltung von Haustieren, Abteilung Tierhaltung und Tierschutz, Bremgartenstr. 109a, CH - 3012 Bern)

^GÖT: Gesellschaft für Ökologische Tierhaltung (Vereinigung von WissenschaftlerInnen zur Durchführung von Forschungsvorhaben in der Nutztierhaltung; Geschäftsstelle: Dr. Bernhard Hörning, Fachgebiet angewandte Nutztierethologie und tiergerechte Nutztierhaltung, Universität GH Kassel, Nordbahnhofstr. 1 a, D-37213 Witzenhausen)

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben