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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.04.2007)

Missstände in der Rinder- und Kälberhaltung

Vollspaltenböden, Anbindehaltung, Verletzungen ...

 

weitere Informationen

 

Kälber an der Kette
Seit dem Jahr 2005 ist die Anbindehaltung von Kälbern verboten, besonders in kleineren Betrieben ist das aber leider immer noch gängige Praxis.

 

Einzelbuchten für Kälber
Einzelbuchten sind bis zur 8. Lebenswoche erlaubt, danach nur in Betrieben mit weniger als 6 Kälbern,
diese müßten allerdings einen direkten Sicht- und Berührungskontakt zu ArtgenossInnen ermöglichen.

 


Kälber ab dem 4. Lebensmonat dürfen auf Betonspaltenboden gehalten werden.

 

Mastrinder
Mastrinder in Gruppenbuchten auf Beton-Vollspaltenboden

 

Milchkühe
Vor allem in kleineren Betrieben leben Kühe immer noch in ständiger Anbindehaltung. Die gesetzliche Vorgabe der 90tägigen Unterbrechung lässt sich mit breiten Ausnahmeregelungen sehr leicht umgehen.

 

Harte Liegefläche
Verletzte Kühe durch zu harte Liegeflächen.

 

Verschmutze Tränken

 

Verbotene Tränken
Die Tränken müssen über eine freie Wasseroberfläche verfügen, die ein artgemäßes Trinken ermöglichen

 

Klauenschäden
Verformte Klauen und zu breite Spalten im Boden

 

Deformierte Euter

 

Ställe
Verschmutzte, heruntergekommene Ställe

 

Saugstopper

 

 

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