Tierleid ist mit der Ferkelkastration gesetzlich verankert!
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Die grausame betäubungslose Ferkelkastration ist nach dem neuen Tierschutzgesetz noch immer nicht verboten! Kaum auf der Welt werden die Babys dieser schrecklichen Tortur unterzogen: Die Landwirte, die die Kastration durchführen, halten die Schweinchen an ihren kleinen Beinen fest. Verzweifelt versuchen sich die Babys zu befreien, jedoch ohne Chance. Unter ständigem Schreien, Zucken und Verkrampfen müssen sie diese Qual ertragen. Die Ferkel leiden ungefähr noch eine Woche an den Folgen des Eingriffs. Laut Tierschutzgesetz gilt es, keinem Tier unnötig oder ungerechtfertigt Schmerzen zuzufügen. Aber wie so oft widerspricht die Verordnung dem Gesetz.
In den nächsten Wochen fällt die Entscheidung: Bitte unterstützen Sie uns!
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Gerade jetzt müssen wir uns gemeinsam für ein wahrlich tierfreundliches Tierschutzgesetz einsetzen!
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Bereits seit 25 Jahren ist der Verein Gegen Tierfabriken erfolgreich für Tierrechte in Österreich im Einsatz. Immer wieder haben wir bewiesen, dass wir durch die Mobilisierung der Öffentlichkeit Verschlechterungen verhindern und gesetzliche Verbesserung erzielen können. Für die Tiere wären die Änderungen im Tierschutzgesetz und der Tierhaltungsverordnung verheerend. Bitte helfen Sie, damit die neuen Bestimmungen doch noch eine Weichenstellung zum Positiven für die Zukunft werden!
Bitte lassen Sie den Tierschutz in Österreich nicht im Stich!
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