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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.05.1998)

Tierschutz-Memorandum

Auf Initiative der "Grünen" schlossen sich vier österreichische Tierschutzvereine (VGT, Vier Pfoten, IBT und RespekTiere) zusammen, um mit 29 weiteren Tier- und Umweltschutzorganisationen in einem sog. Tierschutz-Memorandum anläßlich der kommenden EU-Präsidentschaft Österreichs fünf Hauptforderungen an die Bundesregierung zu richten.

Das Memorandum der österreichischen Tierschutzorganisationen umfaßt jene tierschutzrelevanten Themen, die im zweiten Halbjahr 1998 in der EU vorzugsweise zu behandeln sein werden. Für die meisten dieser Themen existieren bereits legislative Grundlagen und Stellungnahmen des Europäischen Parlaments, während in anderen Bereichen konkrete Regelungen erst in Angriff genommen werden müssen. In jedem Fall kann Österreich dazu beitragen, die Tierschutzstandards in der EU anzuheben.

Dieses Memorandum ist daher als Auftrag an die österreichische Bundesregierung zu verstehen, sich für eine nachhaltige Verbesserung des Tierschutzes, insbesondere in der Landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, für Wildtiere und durch das Verbot von Tierversuchen einzusetzen.

Die folgenden fünf Hauptforderungen der unterzeichneten Tierschutzorganisationen sollen während der österreichischen Ratspräsidentschaft verbindlich umgesetzt werden, um den Schutz der Tiere in der EU zu verbessern. 

1. Verbot der Haltung von Hühnern in Käfigen:

Seit kurzem liegt von der EU-Kommission ein Vorschlag für eine neue "Richtlinie über den Schutz von Legehennen in verschiedenen Haltungssystemen" vor. Doch anstatt sich nach jahrzehntelangem Hinauszögern endlich zu einem generellen Verbot dieser barbarischen, umwelt- und gesundheitsschädlichen Tierhaltung durchzuringen, will man lediglich = mit einer Übergangsfrist bis zum Jahre 2009 = die Käfiggröße schrittweise erhöhen.

Die Reduktion des Besatzes der Hennen in der Batteriehaltung bringt keine Lösung des Problems der tierquälerischen Massentierhaltung. Die wichtigsten Grundbedürfnisse der Henne (Scharrtrieb, Fluchttrieb und Nesttrieb) bleiben im Käfig weiterhin unbefriedigt. Nur ein generelles Käfigverbot und das Verbot des Handels mit Käfigeiern kann eine Lösung dieses Problems bringen. Alles andere bleibt letztlich ein Kniefall vor dem Druck der Agrarindustrie und der mächtigen Eierbarone. Die kommende EU-Präsidentschaft Österreichs bringt für die Bundesregierung die einmalige Gelegenheit, endlich den bislang unerfüllten Entschließungsantrag des österr. Nationalrates vom 19.4.1996 an Landwirtschaftsminister Molterer, sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Käfighühnerhaltung einzusetzen, Wirklichkeit werden zu lassen und diese barbarische Tierhaltungsform ein für allemal zu verbieten.

2. Verpflichtende Kennzeichnung von Eiern nach der Haltungsform:

Bis zur Durchsetzung der ersten Forderung und dem Ende der Übergangsfrist sind jene Verbraucher, die sich bereits jetzt für die qualitativ höherwertigen Alternativeier entscheiden, vom Gesetz her in keiner Weise vor Betrug und Täuschung geschützt: Studien, wie z.B. der jüngste Forschungsbericht über den "Herkunftsnachweis von Eiern aus verschiedenen Haltungssystemen" von Prof. Dr. J. Petersen, belegen, daß in Deutschland durchschnittlich 30% der sog. Boden- bzw. Freilandeier falsch deklariert sind und es sich in Wirklichkeit um die billigeren Batterieeier handelt. In Österreich ist die Situation zwar im Handel um einiges besser, v.a. seit sich die meisten Supermarktketten der freiwilligen Überprüfung durch die "Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung" unterziehen (bestehend aus VGT, Vier Pfoten, WTV sowie Humanitas und vergibt das Zeichen "Tierschutzgeprüft"). Bei den sog. Bauern- oder Wochenmärkten hingegen, wo die Eier zumeist offen verkauft werden, ist die Lage noch immer unbefriedigend: Hier wird den Kunden fast immer weisgemacht, es handle sich um "Landeier" oder "Bauerneier", also Eier von "glücklichen Hühnern", wobei allerdings Kontrollen immer wieder ergeben, daß diese in Wirklichkeit ganz gewöhnliche Käfigeier sind!

Es geht nicht an, daß sich diejenigen KonsumentInnen, die bereit sind, mehr Geld für ein höherwertiges Lebensmittel auszugeben, immer wieder betrogen und somit verunsichert werden. Es müssen also nicht nur - wie schon bisher - die Alternativeier, sondern in Zukunft auch die Batterieeier als solche deklariert werden. Die Erfüllung dieser Forderung ist auch unumgänglich zum Schutz jener Landwirte, die ehrlich produzieren und so die höheren Kosten der alternativen Haltungsformen zu tragen haben.

3. Abschaffung der "Herodesprämie| und der Subventionen von Schlachttierexporten

Die Einführung der Herodesprämie ist eine Erscheinung der EU-Subventionspolitik, die keinerlei Rücksicht auf den Schutz von Tieren nimmt. Zur Entlastung des Rindfleischmarktes wird mit EU-Steuergeldern die Tötung neugeborener männlicher Kälber gefördert, die dann zu Tierkörpermehl verarbeitet werden. Der Tötung gehen lange, zumeist tierquälerische Transporte voraus.

Nach wie vor subventioniert die EU den Export von lebenden Schlachttieren in Drittstaaten. Die EU-Kommission will die Subventionen an die Einhaltung der rechtlich vorgeschriebenen Tiertransportbestimmungen binden. Durch fehlende Kontrollinstanzen bleiben Tierquälereien und Subventionsbetrügereien trotzdem Tür und Tor geöffnet.

Die unterzeichnenden Vereine fordern daher nicht nur die EU-weite Abschaffung der Herodesprämie sowie Abschaffung der Subventionen für Lebendtiertransporte, sondern auch die Förderung zur Errichtung von Kühlhäusern und "mobilen Schlachthöfen| sowie die Errichtung flächendeckender Versorgungsstationen als Übergangsregelung bis zur Abschaffung der Subventionen.

4. Verbot der Tierversuche für kosmetische Produkte

Das generelle Verbot von Tierversuchen für Kosmetikprodukte wurde zuletzt im April 1997 von der EU-Kommission aufgeschoben, obwohl genügend alternative Testmethoden zur Verfügung stehen, die Tierversuche unnötig machen.

Die unterzeichnenden Vereine fordern daher, daß das Verbot der Tierversuche für Kosmetikprodukte endlich und unverzüglich verabschiedet wird.

5. Richtlinien für Zoohaltung von Wildtieren

Derzeit werden in der EU neue Standards für die Haltung von Tieren in Zoos diskutiert, die als Empfehlung für die Mitgliedsstaaten gelten sollen. Eine Empfehlung ist unverbindlich und daher kein geeignetes Instrument, bestehende Mißstände in den europäischen Zoos und Tierparks zu beseitigen.

Die unterzeichnenden Vereine fordern daher die Verabschiedung einer verbindlichen Richtlinie, die hohe Mindeststandards gemäß den Erkenntnissen der Wissenschaft für die Haltung von Wildtieren in Zoos und Tierparks vorschreibt.

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