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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.11.1998)

Wird Bundes-Tierschutzgesetz Wahlkampfthema?

Der Verein Gegen Tierfabriken hat gestern mit 10.000 Unterschriften für Ehepaar Klima nochmals an fast vergessenes Tierschutz-Volksbegehren erinnert

Bei der gestrigen Übergabe von 10.000 Unterschriften des Verein gegen Tierfabriken für ein Bundes-Tierschutzgesetz an das Kanzler-Ehepaar vor deren Haus in Schwechat kam es zu einem kurzen, aber wichtigen Gespräch mit dem Bundeskanzler. Dabei teilte er uns mit, daß das seit fast drei Jahren auf Eis liegende Tierschutz-Volksbegehren (fast 460.000 Unterschriften für ein Bundestierschutzgesetz) noch vor Ende der Legislaturperiode behandelt - also de facto ein Wahlkampfthema - werden soll. Sollte vor der Wahl keine Einigung mit der ÖVP mehr zustande kommen, so sagte BK Klima zu, daß dieses Thema auf jeden Fall im neuen Koalitionsabkommen - mit welcher Partei auch immer - enthalten sein wird!

Seit 2 3/4 Jahren warten ja 459.443 ÖsterreicherInnen auf die Durchsetzung des Tierschutz-Volksbegehrens. Denn die derzeit bestehenden unterschiedlichen Landestier"schutz"gesetze erlauben großteils noch immer - trotz einiger Novellierungen v.a. in den westlichen Bundesländern - die ganze Palette an Mißständen, welche die moderne Agroindustrie zu bieten hat.

Keine der Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens, nämlich Schaffung eines Bundes-Tierschutzgesetzes, Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung, Einrichtung einer unabhängigen Tieranwaltschaft sowie die ideelle und finanzielle Förderung des Tierschutzes, wurden bisher umgesetzt. Hauptverantwortlich dafür ist die ÖVP, die sich seit Jahren als einzige Fraktion vehement gegen nennenswerte Verbesserungen im Tierschutz querlegt.

Zu welchen Absurditäten diese unterschiedliche und in verschiedensten Verordnungen und Gesetze zersplitterte Tier schutz-Gesetzgebung führt (9 Landestierschutzgesetze und Verordnungen, Tierversuchsgesetz, Tiertransportgesetz, Jagd- und Fischereigesetze, Viehwirtschaftsgesetz, Gewerbeordnung, Strafgesetzbuch u.a.), zeigen u.a. folgende Beispiele:

  • Nur in Tirol, Kärnten und Oberösterreich ist das Abtrennen von Schenkeln bei lebenden Fröschen verboten.
  • Nur in Tirol und dem Burgenland ist das Kupieren von Ohren und Schwänzen bei Hunden verboten.
  • Das Durchtrennen der Stimmbänder ist in Wien und Salzburg nicht verboten!
  • Die Kastration ohne Betäubung bei Nutztieren ist erlaubt in Tirol, Salzburg, Kärnten, Steiermark, dem Burgenland und Oberösterreich.

So ist es derzeit auch noch möglich, gewisse Landes-Tierschutzgesetze zu umgehen, indem man die in einem Bundesland verbotene Handlung einfach in einem anderen völlig legal durchführt und dann z.B. das verstümmelte Tier (Stimmbanddurchtrennung, Schwanzentfernung etc.) wieder in das erstere Bundesland zurückbringt...

P.S.: Die nächste Unterausschußsitzung zur Behandlung des Tierschutz-Volksbegehrens ist - nach langer Pause - für den 1. Dezember 1998, 14 Uhr im Parlament anberaumt.

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