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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.04.2000)

28.04.2000

Tierschutz in Opposition

Österreichs Parteien sind v.a. am politischen Machtspiel interessiert, jedoch kaum an Land und Leben, über das sie regieren! Das zeigt sich besonders daran, wie die Politiker Verrat am Tierschutz begehen.

Fast eine halbe Million Österreicherinnen und Österreicher haben 1996 das Tierschutz-Volksbegehren unterschrieben. Trotz jahrelanger Verhandlungen im Parlament konnte – v.a. wegen des strikten Veto der ÖVP – kein Bundes-Tierschutzgesetz beschlossen werden. Anstatt tatsächlich ein neues Gesetz gegen die Not der Tiere zu erarbeiten, wurde Tierschutz zum politischen Machtspiel mißbraucht. Leider blieben dabei wieder einmal die Tiere auf der Strecke!

Falschheit der Politiker:

Noch Ende Jänner haben die Freiheitlichen auf Antrag der Grünen im Parlament für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz, die Sozialdemokraten aber zusammen mit der ÖVP dagegen gestimmt. In Opposition hat nun wieder die SPÖ vergangene Woche im Verfassungsausschuß versucht, den Weg für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu ebnen. Die F, die sich immer für ein einheitliches Gesetz ausgesprochen hat, stimmte jetzt aber mit dem Koalitionspartner ÖVP dagegen. SPÖ-Klubobmanns Kommentar: "Solange die FPÖ in der Opposition war, ist sie geschlossen hinter bundeseinheitlichen Tierschutzregelungen gestanden, heute hat sie mit der Ablehnung unseres Vorschlages ihre Kehrtwendung untermauert."

Seit nun die SPÖ in Opposition ist, fordert sie groß bessere Gesetze zum Schutz der Tiere. Dabei hatte sie 30 Jahre lang Zeit, um selbst den Wunsch der Bevölkerung nach einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz umzusetzen. Tragen die Sozialdemokraten Regierungsverantwortung, sind sie, genauso wie jetzt die Freiheitlichen, unfähig, ihre eigenen Forderungen nach einem modernen Tierschutz zu verwirklichen!

Damit der Schutz der Tiere vor unnötiger Quälerei gegen die Freiheit von sog. Wissenschaft bzw. Kunst auch vor Gericht gleichwertig Bestand haben kann, wäre es notwendig, den Tierschutz auch in der Verfassung zu verankern! Erst dadurch würde den Richtern die Möglichkeit gegeben, nach bestem Wissen und Gewissen abzuwägen, ob im jeweiligen Fall die Herrschaft des Menschen gewichtiger zu bewerten ist, als das Interesse der Opfer an deren Würde, Leidensfreiheit und Unversehrtheit von Leib und Leben.

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