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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.10.2001)

Laaben, am 04.10.2001

Aktion gegen Singvogelfang

Welttierschutztag 2001: VGT-Aktivisten werfen Flugblätter gegen den Singvogelfang in oö. Landtagssitzung!

Heute stand der Beschluß über die Novelle des oö. Naturschutzgesetzes auf der Tagesordnung der ersten Landtagssitzung in Linz. Ausgerechnet am Welttierschutztag beschlossen die Abgeordneten ein Gesetz, wodurch der sinnlose und barbarische Einfangen von Singvögeln in Oberösterreich aus "Tradition" per Ausnahmeregelung weiterhin gestattet wird (§ 29, Abs.1,5). Das nahm der "Verein gegen Tierfabriken" (VGT) zum Anlaß, nachdem eine angemeldete Kundgebung untersagt wurde, von der Galerie des Landtags Flugblätter zu werfen und ein Transparent zu entrollen mit der Aufforderung an die vernünftigen Abgeordneten: "Welttierschutztag - Stimmen Sie bitte gegen Tierquälerei".

Unglaublich, aber wahr: Jedes Jahr werden AUSSCHLIESSLICH im oö. Salzkammergut - unter Ausschluß der Öffentlichkeit - ca. 2500 selten gewordene Singvögel, wie Gimpel, Zeisig, Stieglitz und Fichtenkreuzschnabel, von 600 Hobby-Vogeljägern eingefangen. Beim Fangen mit den sog. Kloben werden die zarten Tiere nicht selten schwer verletzt und anschließend am Boden zertreten, wenn sie nicht von selber qualvoll sterben. Auch kommt es immer wieder vor, daß ein frisch gefangener Waldvogel wegen des übergroßen Streß am nächsten Tag tot im Käfig liegt. Der Rest wird über den Winter in schuhkarton-großen Käfigen ausgestellt, in verrauchten Gasthäusern, aber auch in kirchlichen Gebäuden! Wenn die scheuen Tiere die Nahrungsaufnahme in Gefangenschaft verweigern, werden sie mit der Pinzette zwangsernährt.

Das ganze Spektakel ist bereits in Salzburg und der Steiermark verboten und wäre dies eben auch nach dem oö. Tierschutzgesetz. Denn darin heißt es in § 5 Punkt 10 ganz eindeutig, daß "freilebende Tiere mutwillig ihrer Freiheit zu berauben" eine besondere Form der Tierquälerei ist. Das bestätigen auch anerkannte Vogelkundler. Aber die Landespolitiker, allen voran der ÖVP-Landeshauptmann, sind aus Angst vor dem Verlust vor ein paar Wählerstimmen nach wie vor zu feige, das bestehende Gesetz zu exekutieren und diese anachronistische Barbarei endlich zu untersagen! Und das, obwohl dies auch klar den EU-Vogelschutzrichtlinien sowie der "Berner Konvention zum Schutz wildlebender Tiere" widerspricht.

Bei der heutigen Landtagssitzung in Linz, am Welttierschutztag, wäre es möglich gewesen, gegen diesen lebensverachtenden Gesetzentwurf zu stimmen. Leider ist er - dank der satten konservativen Mehrheit im Landtag - angenommen worden. Und das, obwohl bereits in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 7.10. 96 festgestellt wurde, daß es sich beim Waldvogelfang um "keine Brauchtumspflege" handelt. Im neuen § 29 dieses "Naturschutzgesetzes" bleibt also das Einfangen geschützter Tiere "in geringen Mengen unter streng überwachten Bedingungen" weiterhin gestattet! Denn niemand definiert, was "geringe Mengen" sind oder wer das in den Tiefen der Wälder "überwachen" soll...

Das, was im Tierschutzgesetz als Tierquälerei definiert wurde, wird also nicht als Tierquälerei gelten, wenn es durch eben diese andere gesetzliche Bestimmungen erlaubt wird! Es ist eine Anmaßung, wie die Gesetze zum Schutz der Tiere, die ihre Rechte nicht selbst verteidigen können, wieder außer Kraft gesetzt werden, wenn es um fragwürdige menschliche Interessen geht! Der VGT wird, gemeinsam mit der "Österreichischen Tierwacht", weiterhin gegen diese überholte und tierquälerische "Tradition" ankämpfen, auch auf EU-Ebene, bis sie endlich ausnahmslos verboten sein wird.

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