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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.11.2003)

Wien, am 04.11.2003

Uni verschwendet Steuergeld für Privatprozesse eines Tierexperimentators

Wie bereits berichtet, hat ein Tierexperimentator den VGT-Obmann Dr. Martin Balluch sowohl zivilrechtlich auf Unterlassung als auch strafrechtlich wegen übler Nachrede geklagt. Er störte sich daran, dass Martin Balluch seine Versuche unter anderem als "offensichtlich sinnlose Tierquälerei" bezeichnet hat.

Er klagte aber in kostspieliger Weise nicht nur den VGT-Obmann, sondern - rational schwer nachvollziehbar - auch ein ehemaliges Vereinsmitglied, das schon seit über eineinhalb Jahren nicht mehr dem VGT angehört, sowie einen Angestellten der Firma, auf dessen Server die VGT-Homepage registriert ist. Letztlich zog er dann noch einen Tag vor dem am 12. September anberaumten Strafprozess seinen Strafantrag gegen Martin Balluch plötzlich zurück, was einem Schuldeingeständnis gleichkommt.

Für die dadurch entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten muss nun, wie in so einem Fall üblich, der gescheiterte Kläger aufkommen - man würde also annehmen, dass der Tierexperimentator die angefallenen Kosten aus eigener Tasche begleichen muss. Tatsächlich kam aber das Dekanat der medizinischen Fakultät für die entstanden Kosten auf.

Ralph Chaloupek, Sprecher von "StudentInnen für Tierrechte" dazu: "Offenbar meint die Universität trotz finanzieller Krise und trotz wegen Geldmangels überfüllten Hörsälen, in denen die StudentInnen nur mit Glück einen Platz bekommen, noch genug Geld zu haben, um die absurden Privatklagen eines ihrer Mitglieder zu finanzieren. Es zeigt sich somit, dass Teile der österreichischen Universität nicht nur tier-ethisch völlig unbedarft sind (wenn es nämlich um die Problematik sinnlos-grausamer Tierversuche geht), sondern offenbar auch völlig verantwortungslos im Umgang mit Geldmitteln, die ihr von österreichischen SteuerzahlerInnen anvertraut werden."

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