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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.04.2005)

Wien, am 27.04.2005

Tierschutzrat stimmt gegen Singvogelfang

Tierschutzgesetz soll nicht verändert werden und der Singvogelfang damit verboten bleiben

Wien: Am 27. April tagte der Tierschutzrat erstmals zu inhaltlichen Fragen. Mit dem neuen Bundestierschutzgesetz ist der Singvogelfang, der nur noch im oberösterreichischen Salzkammergut erlaubt war, mit 1. Jänner 2005 bundesweit verboten worden. Nach Intervention des oberösterreichischen Landeshauptmann möchte die zuständige Ministerin den Singvogelfang wieder erlauben. Vor dem Landwirtschaftministerium in dem die Sitzung des Tierschutzrates statt fand, führten AktivistInnen des VGT in Form eines Straßentheaters den Fang eines Singvogels vor: Mit einem großen Netz bringt der Vogelfänger einen als Vogel verkleideten Aktivisten der zu fliehen versucht zu Fall. Nachher präsentiert er stolz seine neue "Errungenschaft".

Der Tierschutzrat sprach sich gegen eine Gesetzesänderung und damit gegen den Singvogelfang aus. Der Singvogelfang soll somit verboten bleiben.

VGT-Obmann Dr. Balluch dazu: "Die Regierung hat den Tierschutzrat als neues Gremium eingeführt und hoch gelobt, um eine behördlich anerkannte Plattform für die Entscheidungsfindung in aktuellen Tierschutzfragen zu schaffen. Die Mitglieder kommen aus allen Interessensvertretungen, von der Landwirtschaftskammer über die Wirtschaftskammer bis zum Tierschutz. Dieses Gremium hat jetzt erstmals entschieden: Der Singvogelfang soll verboten bleiben. Der Vorsitzende Prof. Dr. Winckler von der Boku Wien gab dies heute bekannt. Jetzt bleibt abzuwarten, ob sich die Regierung und die Ministerin an die Vorgaben ihres eigenen, in Tierschutzfragen höchstem Gremium, hält, oder in Eigenregie willkürlich anders entscheidet, aus parteipolitischen Dünkeln heraus, um ihre ParteikollegInnen in Oberösterreich nicht zu vergrämen."

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