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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.10.2005)

17.10.2005

Fotos belegen: Tierqual beim Vogelfang

TierschützerInnen überraschen Vogelfänger im Salzkammergut mit Stieglitz und Kohlmeise in ihren Fallen

Seit 15. September gehen die Vogelfänger im oö Salzkammergut, nach Ansicht des Verein Gegen Tierfabriken und der oö Tierschutzorganisationen gesetzwidrig, mit Fallen Singvögel fangen. Deshalb gibt es regelmäßig Kontrollgänge der TierschützerInnen in den Salzkammerguter Bergen. Gestern, Sonntag den 16. Oktober, wurden 3 weitere Singvogelfänger an verschiedenen Fangplätzen beim Fallenfang überrascht und angezeigt. Insgesamt sind damit bereits 7 derartige Fälle auf dem Weg zum Gericht.

Bei einem der Vogelfänger gestern geriet ein Stieglitz vor den anwesenden TierschützerInnen in die Falle. Entgegen den Behauptungen der Vogelfänger ist auf den dabei entstandenen Fotos deutlich zu erkennen, dass der kleine filigrane Körper im Netz vollkommen verdreht hängt. Kopf und Schwanzfedern sind praktisch aufeinandergequetscht, Teile des Vogels ragen aus der Falle heraus, die Metallränder der Falle liegen über dem Schnabel!

Der auf diese Weise eingezwängte Vogel wurde vom Vogelfänger mit klobigen Fingern aus der Falle genommen. Dabei zappelte das verzweifelte Tier in Todesangst, was auch deutlich auf den Fotos zu erkennen ist. Der Vogelfänger ließ den Stieglitz sofort wieder frei, offenbar um zu verhindern, dass die TierschützerInnen den gefangenen Vogel fotografieren können und beobachten, wie er in einem abgedunkelten Käfig im Rucksack verschwindet.

Ebenso gestern konnten TierschützerInnen einen Vogelfänger dabei ertappen, wie er eine selbst von der Artenschutzverordnung verbotene Kohlmeise in der Falle fängt und danach aufgrund der Anwesenheit der TierschützerInnen wieder freilässt. Auch dieser Fang ist bildlich belegt.

Einer der Vogelfänger hatte einen erst vor 2 Wochen gefangenen Fichtenkreuzschnabel als Lockvogel in einem winzigen Käfig am Baum hängen. Auf einem anderen Foto ist ein Stieglitz als Lockvogel zu sehen, der aus seinem kleinen Käfig mit aller Macht zu entkommen versucht.

Mehr Fotos

DDr. Martin Balluch, Obmann des VGT, kommentiert: "Jetzt ist es endgültig bewiesen, dass der Fallenfang von Vögeln Tierquälerei ist. Der Stieglitz wurde brutal von der Falle eingequetscht, er hatte Todesangst und flatterte mit seiner ganzen Kraft, wie der Vogelfänger ihn angegriffen hat. Im Tierschutzgesetz §5 (10) steht, es ist verboten ein Tier einer Bewegungseinschränkung auszusetzen, wenn ihm dadurch schwere Angst zugefügt wird. Unsere Fotos und unsere Zeugenschaft belegen eindeutig, dass genau das aber beim Fallenfang von Vögeln eintritt. Ja, sogar der Tierquälereiparagraph §222 des Strafgesetzbuches ist hier anwendbar, weil offensichtlich einem Tier unnötige Qualen zugefügt werden. Die für den Tierschutz in OÖ zuständige SPÖ-Landesrätin ist für den Vollzug des Tierschutzgesetzes verantwortlich. Den artenschutzrechtlichen Bewilligungen zum Vogelfang hat sie sich nicht widersetzt, weil sie angebliche Widersprüche in der Veranstaltungsverordnung erkennen will. Aber hier ist die Sachlage eindeutig, ohne wenn und aber: diese Vögel wurden völlig unnötig und ohne jeglichen guten Grund schwerer Angst ausgesetzt und gequält. Jetzt muss die Landesrätin aktiv werden und einschreiten, um dieser sinnlosen Tierquälerei ein Ende zu setzen."

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