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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.10.2005)

30.10.2005

Vogelfänger schicken Kinder zum Vogelfang

TierschützerInnen haben bereits über 15 Vogelfänger auf frischer Tat ertappt - gestern ging wieder eine Kohlmeise in die Falle

Gestern, Samstag den 29. Oktober, wurde wieder eine Reihe von Vogelfängern in flagranti mit illegal aufgestellten Fallen von AktivistInnen des Verein Gegen Tierfabriken und oö Tierschutzvereinen erwischt, fotografiert und gefilmt. Diesmal wurden sogar Jugendliche und Kinder mit Lockvögeln und Fallen gesehen, ohne Beaufsichtigung durch Erwachsene. Östlich von Bad Goisern hatten ein 14 und ein 16 jähriger Bub Vögel gefangen, auf dem Feuerkogel bei Ebensee waren es sogar 3 Buben unter 10 Jahren.

DDr. Martin Balluch, Obmann des VGT, dazu: "Es ist völlig unverantwortlich, Kinder einfach dazu zu verleiten, mit Fallen kleinen Vögeln nachzustellen und Lockvögel in winzige Käfige zu sperren. Noch dazu ohne Beaufsichtigung! Haben diese Vogelfänger keinerlei Verantwortungsgefühl? Kinder um die 10 Jahre sind normalerweise Tieren gegenüber sehr mitfühlend, wie wir tagtäglich bei unserem Tierschutzunterricht in den Schulen erleben. Man muss der Kinderseele schon Gewalt antun oder sie verwahrlosen lassen, damit sie einfach so Tiere quält, wie wir das diesen Samstag leider beobachten mussten. Es ist schlimm genug, wenn die Vogelfänger unsere Gesetze einfach missachten und Tiere misshandeln. Aber die Kinder derartig für ihre eigenen Zwecke zu missbrauchen ist vollkommen verantwortungslos! Abgesehen davon hatten diese Kinder nicht einmal Fang-Bewilligungen nach der oö Artenschutzverordnung."

Gestern, Samstag, mussten die TierschützerInnen auch wieder mitansehen, wie ein Vogelfänger eine Kohlmeise in seiner Falle gefangen hat. Das Fangen von Vögeln mit Fallen ist nach §5 (10) Bundestierschutzgesetz verboten, weil es die Bewegung der Tiere so einschränkt, dass sie schwere Angst erleiden. Aber selbst die oö Artenschutzverordnung würde maximal den Fang von 4 Singvogelarten erlauben, zu denen die Kohlmeise aber nicht gehört.

DDr. Balluch kommentiert: "Wir haben bereits unzählige Beweise, dass die Vogelfänger nicht nur wesentlich mehr als die angegebenen 2500 Vögel pro Saison fangen, sondern auch noch von ganz anderen Arten, als in der Artenschutzverordnung vorgesehen. In Fallen können eben unterschiedslos alle Tiere einer gewissen Größe geraten, egal zu welcher Arten sie gehören. Diese Vorschrift ist daher von vornherein nicht einzuhalten. Abgesehen davon haben die Vogelfänger oft mehr Lockvögel bei den Fallen, als sie haben dürften. Aber wer hat etwas anderes, als das Ignorieren der Verordnungen, von diesen Personen erwartet, die ja bereits im Vorfeld öffentlich bekannt gegeben hatten, dass sie in jedem Fall das Bundestierschutzgesetz missachten und gesetzwidrig weiter Vögel fangen werden. So scheren sich die Vogelfänger weder um Gesetze, noch um das Seelenheil der Kinder, solange sie nur ihrem tierquälerischen Hobby nachgehen können."

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