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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.03.2006)

Steinberg am Ziehberg, am 02.03.2006

Tiertransportfahrer ließ Rinder einfach stundenlang am Parkplatz stehen

Legal: Rinder dürfen 8 Stunden ohne Tränken unterwegs sein!

Am 2. März 2006 um etwa 10:30 wurde ein Anhänger beladen mit 11 Rindern auf einem Parkplatz bei Michelsdorf abgestellt. Es handelte sich um einen Sammeltransporter der Rinder bei verschiedenen Bauern der Gegend abgeholt hatte, um sie zu einem etwa 2 Fahrstunden entfernten Schlachthof in Linz zu verfrachten. Nachdem der Fahrer verschwunden war und der Anhänger um 15:00 immer noch unverändert mit 11 Rindern beladen und ohne Futter und Tränke am Parkplatz stand, wurde von zwei engagierten Tierschützern Anzeige erstattet. Die beiden Betreiber des Gnadenhof Tierparadies Schabenreith, Doris und Harald Hofner-Foltin, waren gerade auf einer Tierrettungsfahrt unterwegs als ihnen der Tiertransporter auffiel.

Polizei und Amtstierarzt waren nach kurzer Zeit vorort. Den beiden Tierschützern wurde aber ein Tränken der durstigen Tiere untersagt. Um etwa 16:00 traf dann auch der Fahrer des Tiertransportes wieder ein. Er kam mit dem Zugfahrzeug, des ebenfalls mit 11 Rindern beladen war. Die Kontrolle des Fahrtenschreibers, des Viehverkehrsscheins und der Beladungsdichte ergab lt. Amtstierarzt keinen Gesetzesverstoß. Es ist legal die Tiere ohne Tränke zu transportieren. 8 Stunden dürfen die Tiere so unterwegs sein, ob sie in dieser Zeit auf einem Parkplatz abgestellt werden oder fahren ist unerheblich. Es besteht keine Verpflichtung den Transport so kurz wie möglich zu halten und unverzüglich den Bestimmungsort anzufahren. Man darf die Tiere eben auch 6 Stunden auf einem Parkplatz abstellen.

Laut den mitgeführten Papieren wurde mit dem Beladen des Transporters um ca. 10:00 begonnen. Angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Sammeltransporter handelte und somit verschiedene Höfe angefahren werden mussten um die Tiere abzuholen, erscheint diese Angabe unglaubwürdig. Der Anhänger stand ja bereits um 10:30 am Parkplatz, somit wäre für das Abholen, Beladen und das Abstellen des Anhängers gerade eine halbe Stunde nötig gewesen. Laut Papieren müsste der Anhänger um 18:00 bereits wieder abgeladen sein. Auch das erschien um 16:00 eher unwahrscheinlich, weil ja der gesamte Weg zum Schlachthof in Linz noch zurückzulegen war.

Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie unzureichend die Gesetze sind, und wie schwierig es ist Gesetzesübertretungen im Tiernutzungsbereich nachzuweisen. Alle Passanten, die die Kontrolle beobachteten, waren äußerst erstaunt, dass es zulässig ist, Tiere ohne Wasser 8 Stunden zu transportieren - und das bei jedem Wetter! "Strengere Gesetze und effektive Kontrollen wären notwendig, um die Realität dem anzupassen, was sich die Bevölkerung unter Tierschutz vorstellt. Es ist einfach nicht einzusehen, warum es zulässig sein soll die Tiere ohne Wasser auf engstem Raum in einem Transporter auf einem Parkplatz abzustellen. Die Tiere sind aufgrund der fremden Umgebung sowieso schon gestresst. Zusätzlich können sie aufgrund der Enge nicht einmal abliegen und haben auch keine Beschäftigungsmöglichkeit. Nicht einmal Essen und Trinken ist ihnen möglich. Bei Hitze im Sommer wird die Situation natürlich noch dramatischer."

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