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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.06.2006)

Wien, am 13.06.2006

Niederösterreich: Jäger erschoss Kätzchen

Narrenfreiheit für grausame Jäger?

Eine völlig pervertierte „Selbstjustiz" übte ein Niederösterreicher, der auch als Jäger umtriebig ist, in der Vorwoche an einer Katze. Er fühlte sich zum wiederholten Male von dem jungen Tier belästigt, bloß weil es sich in seinem Garten aufhielt. „Er hat es daher einfach in sein Auto verfrachtet und zu einer Wiese gebracht", berichtet ein Polizeibeamter, der mit der Untersuchung des Falls betraut wurde. Dort ließ der „Waidmann" das Kätzchen laufen um es kurzerhand zu erschießen.

Die Besitzerin der Katze erfuhr von diesem unfassbaren Vorfall und benachrichtigte die Polizei, die sogleich den Täter und die Geschädigte befragte. „Wir haben den Mann ermahnt und gefragt, was das soll. Da sich die Besitzerin der Katze und der Jäger aber ausgesprochen und auf nachbarschaftlichem Weg geeinigt hatten, ist die Sache für uns erledigt", berichtete ein Beamter den „Niederösterreichischen Nachrichten".

In einem anderen Fall – ein Jäger erstach 2001 grundlos eine Schäferhündin – war die Trauer um das verlorene 4-beinige Familienmitglied um vieles größer als bei dem niederösterreichischen Kätzchen.
Es kam zum Prozess und der brutale „Heger und Pfleger" wurde verurteilt, denn bei der Verhandlung verstrickte sich der Jäger derart in Widersprüche, daß es für den Richter offensichtlich war, dass es sich hier um einen vorsätzlich geplanten Tötungsakt und nicht um „Notwehr" handelte. Der Jäger wurde neben der „Sach"-Beschädigung (des Hundes) wegen Tierquälerei (vorsätzliche rohe Misshandlung mit Todesfolge) verurteilt. Die kurz davor bei diesem Waffennarren durchgeführte Hausdurchsuchung hatte ein Arsenal von insgesamt 80 Schuß- und 40 Stichwaffen (!) ergeben, welche anschließend beschlagnahmt wurden. Gleichzeitig wurde ihm sowohl Jagd- als auch Waffenschein entzogen!.

Schon seit Jahren fordert der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN ein kategorisches Verbot von Haustierabschüssen, die Integration des Jagdgesetzes ins Bundestierschutzgesetz sowie das rigorose Aus-dem-Verkehr-Ziehen durch besondere Brutalität, Grausamkeit und Skrupellosigkeit auffällig gewordener JägerInnen.

 

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