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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.08.2006)

Wien, am 04.08.2006

Zwangsmaßnahmen gegen VGT-Demo vor P&C für rechtswidrig erklärt

Nach P&C-Beschwerde hatte die Polizei Demo-Material entfernt

Der internationalen Kampagne gegen das Modehaus Peek&Cloppenburg P&C hat sich der Verein Gegen Tierfabriken VGT bereits Ende 2002 angeschlossen. Während nach dem Erlass des Verbots von Legebatterien die Supermärkte auch den Verkauf derartig produzierter Eier einstellen und nicht diese Eier aus dem Ausland importieren, weigert sich P&C ähnlich bei Pelzen zu reagieren. Seit 1998 ist die Pelzproduktion, die ja sehr legebatterieähnlich in engen Käfigreihen durchgeführt wird, in Österreich verboten. Dennoch verkauft P&C weiter Pelz – eben aus dem Ausland importiert, wo es derartige Tierschutzgesetze noch nicht gibt.

Auch Ende 2005 demonstrierte daher der VGT vor der P&C-Filiale in der Mariahilferstrasse in Wien. Bei den Demos am 20. und 22. Dezember wurden dabei Pelztierfotos auf einer Leine aufgehängt und blutige Pelzmäntel ausgelegt. An und für sich ein normaler Vorgang als Teil einer Kundgebung gegen Pelztierleid. Offenbar nicht so in den Augen von P&C. Laut Polizeiakt beschwerte sich P&C bei der Polizei, weil die KundInnen durch die Kundgebung nicht die Auslage in ausreichendem Maße besichtigen könnten. Die Polizei ließ sich scheinbar von diesem Wirtschaftsinteresse des P&C instrumentalisieren und entfernte an beiden Tagen einen Gutteil des VGT-Demonstrationsmaterials als Zwangsmaßnahme. Der VGT legte beim Unabhängigen Verwaltungssenat UVS Wien Beschwerde dagegen ein.

Ende Juli folgte der UVS jetzt den Argumenten des VGT in dieser Beschwerde und erklärte das Einschreiten der Polizei für rechtswidrig: „[Das Eingreifen der Polizei] war daher rechtswidrig und griff sowohl in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit als auch in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Unversehrtheit des Eigentums ein.“ Dem VGT wurden € 660,80 an Kosten zugesprochen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Wenn die Herstellung von gewissen Produkten in Österreich, seien es Käfigeier oder Pelze, aus ethischen Gründen verboten ist, dann sollte es doch selbstverständlich sein, dass der Handel diese Produkte nicht einfach aus dem Ausland importiert und damit dieses Verbot, eine demokratisch legitimierte Entscheidung des Volkes zum Tierschutz, einfach unterwandert. Die Supermärkte anerkennen diese ethische Entscheidung der ÖsterreicherInnen, P&C allerdings nicht. Daher wird der VGT nicht müde, bei P&C auf das Pelztierleid hinzuweisen und einen Respekt vor der Entscheidung Österreichs die Pelzproduktion zu verbieten einzumahnen. Wenn die Verantwortlichen bei P&C meinen, ihr Profit sei wichtiger als Tierschutz und die verfassungsrechtlich geschützten Grundfreiheiten, dann hat der UVS dieser Ansicht jetzt eine herbe Abfuhr erteilt. Der VGT wird weiterhin vor P&C an das Leid der Pelztiere erinnern und dem Modehaus ins Gewissen reden, ohne sich einschüchtern zu lassen.“

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