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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.11.2006)

Wien, am 15.11.2006

Jäger und Gerichtsgutachter verweigern Interview mit ORF

Prozess Jäger gegen VGT: Begehung des „Tatorts“ der Treibjagd in Unterfladnitz

Nach der wahrheitsgetreuen Berichterstattung über eine Treibjagd auf Fasane, Enten und Hasen in Unterfladnitz bei Weiz in der Steiermark, klagte einer der Jäger den VGT. Er fühle sich durch die Berichterstattung beleidigt. Nach einer Reihe von Prozesstagen mit zahllosen ZeugInnen gab es am 13. November eine vom zugezogenen Gerichtsgutachter anberaumte Begehung des Tatorts der Treibjagd.

Aufgrund der seltsamen Entwicklung, den dieser Prozess genommen hatte, nachdem 3 Zeugen des VGT als unglaubwürdig abgetan worden waren und die Richterin durch ihre Aussagen eine gewisse Nähe zur Jagd erkennen gelassen hatte, begann sich ein ORF-Filmteam der Sendung „Schauplatz Gericht“ für den Fall zu interessieren. Bereits am ersten Prozesstag, an dem das Filmteam präsent war, verweigerten der Kläger und seine Rechtsvertretung ein Interview. Am 13. November bei der Begehung in Unterfladnitz zeigte sich auch der gerichtliche Gutachter sehr unerfreut, dass das Filmteam anwesend war. Er verbot dem ORF bei der Begehung dieser eigentlich öffentlichen Verhandlung dabei zu sein und weigerte sich auch die Fragen des Redakteurs zu beantworten.

Noch unfreundlicher zeigte sich der anwesende Jagdleiter der seinerzeitigen Treibjagd. Er meinte sehr unfreundlich, das Filmteam solle gehen, und weigerte sich, den Redakteuren die Hand zu reichen. Interessanterweise war das derselbe Jäger, der bei der Treibjagd das Zurückwünschen von Hitler durch einen Jagdkollegen begeistert begrüßt und den TierschutzaktivistInnen gesagt hatte, sie hätten in der Jugend öfter geprügelt werden müssen. Die Szene als Windows Media Film betrachten (wmv, 678 KB)

Bei der Begehung des „Tatorts“ fragte der objektive Gutachter nur die Vertreter der Jägerschaft über den Ablauf der seinerzeitigen Treibjagd und wo die Jäger damals gestanden seien, und musste erst vom Rechtsvertreter des VGT darauf hingewiesen werden, dass er keine Beweiswürdigung vorzunehmen habe. Im Gerichtssaal hatte der Gutachter noch die ZeugInnen des VGT gefragt, ob sie vor Betreten des Gebietes dessen BesitzerInnen um Erlaubnis gebeten hätten. Bei der Begehung stellte sich auf Befragen heraus, dass der Gutachter selbst vor Betreten desselben Gebiets auch die GrundbesitzerInnen nicht gefragt hatte.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Das Verhalten der Jäger und des Gutachters vor Ort war wirklich eigenartig. Dass sie dem ORF keine Fragen beantworten wollen, und offenbar dessen Präsenz zutiefst ablehnen, spricht Bände. Wenn ich der Meinung bin, objektiv und rechtskonform zu agieren, bzw. wenn ich überzeugt bin, in meiner Ehre beleidigt worden zu sein, dann begrüße ich doch objektive Medien, die davon berichten. Daraus lässt sich schließen, was wirklich Sache ist, bei diesem Prozess. Wir dürfen gespannt sein, was in diesem Gutachten stehen wird.“

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