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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.01.2008)

Wien, am 20.01.2008

Tierversuche im Aufwind

Trotz neuer Alternativmethoden steigt die Zahl der geopferten Tiere

Gemäß einer EU-Richtlinie (mit dem unscheinbaren Namen 609/86) ist jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet, im Sinne der so genannten 3R „Reduction, Refinement, Replacement" (also dem Prinzip von der Reduktion, Verfeinerung und Ersatz von Tierversuchen) die Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierexperimenten zu fördern. Auch § 17 des österreichischen Tierversuchsgesetzes, das aus dem eigentlichen Tierschutzgesetz ausgelagert ist, schreibt die Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch vor, um eine Verringerung der Anzahl oder der Belastung der Versuchstiere zu ermöglichen oder Tierversuche überhaupt entbehrlich zu machen.

Anzahl der Tierversuche weiterhin steigend
Die Anzahl der Tierversuche in Österreich ist jedoch weiterhin steigend. 2006 wurden 190.121 Tiere für Versuche verwendet, das sind um 13,6 Prozent mehr als 2005 (167.312). Einiges wird aber nicht zum Tierversuch gezählt und scheint daher nicht in diesen Zahlen auf, Beispiel sind Fütterungsversuche, Tiere, die sich für die geplanten Versuche als nicht geeignet erweisen und jene, die vor den Experimenten getötet werden.

Die Zahlen, der als Tierversuche geltenden Handlungen, gestalten sich so:

  • 89.467 Tiere für „Produkte und Geräte der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin“ verwendet
  • 38.569 Tiere für die „Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten der Human- und Zahnmedizin“
  • 48.681 Tiere für „biologische Untersuchungen im Bereich der Grundlagenforschung“
  • 9.595 Tiere für „toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen“

Von den insgesamt 190.121 Tierversuchen wurden 143.974 Versuche mit Mäusen, 17.781 mit Kaninchen, 12.435 mit Ratten und 7.732 mit Fischen durchgeführt. Ferner wurden landwirtschaftliche „Nutztiere" wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie 150 Hunde und 128 Katzen für Versuche verwendet.

Mindestens 12,1 Millionen Versuchstiere in der EU „verbraucht“
Aus dem „Fünften Bericht“ der EU-Kommission über Tierversuche, der die statistischen Daten aus dem Jahr 2005 enthält, geht hervor, dass mehr als 12,1 Millionen Wirbeltiere herangezogen wurden. EU-Forschungskommissar räumte zuletzt in einer Rede Anfang November 2007 ein, dass es im Bereich der Tierversuche Verbesserungsbedarf in der EU gebe. Von 30 alternativen Testmethoden seien bisher nur acht autorisiert worden. Auch gebe es bisher in der EU nur drei Lehrstühle zu alternativen Testmethoden an europäischen Universitäten.

Existenz von Alternativmethoden vielfach ignoriert
Der Anstieg der Tierversuche ist umso bedenklicher, als es immer mehr Alternativmethoden gibt, die Tierversuche ersetzen oder zumindest die Anzahl der Versuchstiere und das Leiden derselben reduzieren können. Der Ersatz von Tierversuchen durch Alternativmethoden hat nicht nur eine wissenschaftliche und ethische Relevanz, sondern auch eine wirtschaftliche. Anerkannte Alternativmethoden sind nicht nur aussagekräftiger und schneller durchzuführen, sondern auch wesentlich kostengünstiger als Tierversuche. Ein besonders wichtiger Schritt in Richtung Reduzierung von Tierversuchen wäre auch die Schaffung einer zentralen Tierversuchsdatenbank, in der alle genehmigten und durchgeführten Tierversuche erfasst werden und auf die alle zuständigen Behörden Zugriff haben, um Doppel- und Mehrfachversuche zu vermeiden. Leider scheitert dies oft am Konkurrenzdenken der Forschergruppen oder der Unternehmen, die Tierversuche bei diesen in Aftrag geben.

Neuer Entschließungsantrag im österreichischen Parlament
Die Parlamentsabgeordnete Brigid Weinzinger brachte angesichts dieser eklatanten Defizite im Bereich der Tierversuchsgesetzgebung folgenden Entschließungsantrag im Nationalrat ein, der voraussichtlich im Wissenschaftsausschuss behandelt wird.
Darin wird die Bundesregierung ersucht, folgende Maßnahmen zu treffen bzw. sich auch auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:

  1. verstärkte (vor allem auch finanzielle) Förderung von wissenschaftlichen Ersatzmethoden zum Tierversuch entsprechend § 17 Tierversuchsgesetz
  2. Beschleunigung des Validierungsverfahrens (also Zulassungsverfahrens) für tierversuchsfreie Methoden – heute ist es oft so, dass neue Alternativmethoden einen regelrechten Spießrutenlauf durch die diversen Genehmigungs- und Validierungsinstanzen nehmen müssen – mit entsprechend zeitraubenden, die Zulassung der neuen Methoden verzögernden Konsequenzen
  3. beschleunigte Anerkennung der bereits entwickelten und gesetzlich verbindliche Anwendung von sowohl anerkannten als auch von validierten Ersatzmethoden zum Tierversuch
  4. Schaffung einer zentralen Tierversuchsdatenbank, in der alle genehmigten und durchgeführten Tierversuche erfasst werden und auf die alle zuständigen Behörden Zugriff haben – damit nicht, wie das heute auf der Tagesordnung steht – im Rahmen ähnlicher Forschungsprojekte dieselbe Versuchsanordnung wiederholt bzw. parallel durchgeführt wird und so zusätzlich unnötig Tiere geopfert werden
  5. Aufbau einer EU-weiten Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen und verstärkte Kooperation mit validierenden Einrichtungen wie dem „European Centre for the Validation of Alternative Methods“ (ECVAM) und der OECD
  6. Schaffung von Rahmenbedingungen, damit die Umsetzung der allgemein anerkannten „Drei R“ (Reduction, Refinement, Replacement) schleunigst herbeigeführt wird.

 

Lesen Sie hier mehr über die Problematik der Tierversuche

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