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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.06.2008)

Wien, am 30.06.2008

Ein großer Tag in der Geschichte der Tierrechtsbewegung

Der spanische Kongress spricht sich für subjektive Rechte für Menschenaffen (Gorillas, Schimpansen und Orang-Utans) aus

Das Leben das in Zukunft Spaniens Menschenaffen garantiert bekommen, geht konform mit den Leitlinien des "Great Ape Project". Angestrebt wird, dass die fundamentalsten Menschenrechte für alle Mitglieder der Familie der Hominiden ausgedehnt werden sollen.

Konkret geht es um drei Rechte:

Erstens das Recht auf Leben. Dies besagt, dass die Menschenaffen - außer zur Selbstverteidigung - nicht getötet werden dürfen und ihre Lebensräume geschützt werden müssen. Das zweite Recht ist das auf Freiheit. Danach dürften Menschenaffen weder in Zoos gefangen gehalten noch in Zirkusarenen vorgeführt werden. Drittens soll für die Tiere das Recht auf körperliche Unversehrtheit gelten. Danach müssten Menschenaffen vor Folter und menschlichen Übergriffen aller Art geschützt werden und dürften beispielsweise nicht mehr in Labors zu Forschungszwecken missbraucht werden.

Dieser Beschluss fand die mehrheitliche parlamentarische Zustimmung und muss nun in einem Zeitrahmen von 16 Monaten als Gesetz geschrieben werden.

Durch diese Resolution soll auch das bestehende Gesetz in einigen Punkten zu einem respektvolleren Umgang mit allen Menschenaffen modifiziert werden. So sollen alle Tierversuche an Menschenaffen verboten werden, sowie deren kommerzielle Gebrauch. Auch hier soll das neue Gesetz den Prinzipien des Great Ape Projekt entsprechen.

Tiere würden vor Gericht nicht mehr als Sachen gelten

In einigen Ländern, einschließlich Neuseeland, Großbritannien und Österreich gibt es bereits Gesetze, die im Speziellen die anderen nichtmenschlichen Mitglieder der Familie der Menschenaffen schützen. Sollten die vom Kongress beschlossenen Punkte wirklich spanisches Gesetz werden, würde das zu einem gewaltigen Bruch in der Rechtssprechung führen. Zur Zeit wird vor Gericht nur zwischen Menschen als Subjekte und Sachen als Objekte unterschieden, Tiere sind juristisch also Sachen. Zum ersten Mal in der Geschichte hätte eine andere Spezie als der Mensch Rechte und würde vor Gericht als Person bezeichnet werden. Dieser rechtliche Status würde den Anfang vom Ende der Versklavung der nichtmenschlichen großen Menschenaffen bedeuten.

Selbstverstädlich würde dies auch große Auswirkungen auf den vom VGT initiierten Gerichtsfall über die Personenschaft von Matthias (Hiasl) Pan haben.

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