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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.07.2008)

Wien, am 24.07.2008

Fragen an die TierschutzsprecherInnen der Parlamentsparteien

In welchem Ausmaß wird sich Ihre Partei, sollte sie in die Regierung kommen, einsetzen, dass es strengere Verordnungen nach den Vorstellungen des VGT geben wird?

Diese Frage richtete der VGT heute an alle TierschutzsprecherInnen der Parlamentsparteien. Die Antworten werden wir rechtzeitig vor den Wahlen in unserer Vereinszeitschrift sowie auf unserer Webseite veröffentlichen.

Hier die Fragen:

1. Tierschutz in die Verfassung

Stimmt Ihre Partei dem Entschließungsantrag vom 27. Mai 2004 weiter zu, Tierschutz in die Bundesverfassung als Staatsziel mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:
"Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf"
Stimmen Sie gegebenenfalls auch außerhalb und vor einer umfassenden Verfassungsreform (die in nicht bestimmter Ferne liegt), einer entsprechenden Verfassungsbestimmung zu?

2. Verordnung zur Kaninchenhaltung

Im Bundestierschutzgesetz ist das absolute Käfigverbot für Kaninchen sowohl bei Zucht als auch bei Mast eindeutig festgelegt. Beides ist nicht zu trennen. Trotzdem gibt es im Vorfeld der Verordnungs-Verabschiedung zur Kaninchenhaltung Diskussionen.
Steht Ihre Partei zum Wortlaut des Bundestierschutzgesetzes, und zum absoluten Käfigverbot bei Zucht und Mast?

3. Verbot des Imports von Robbenprodukten

Der entsprechende Entschließungsantrag wurde nicht umgesetzt. Wird sich die Partei auch nach der Wahl daran gebunden fühlen?

4. Reform des Tierversuchsgesetz

Wie steht Ihre Partei zu folgenden Forderungen des VGT?

  • Die Grundsätze des Bundestierschutzgesetzes und die Kompetenz der Tierschutzombudspersonen müssen sich auch auf Tierversuche erstrecken.
  • Das fast 20 Jahre alte Tierversuchsgesetz muss grundsätzlich reformiert und den gehobenen Tierschutzstandards angepasst werden.
  • Insbesondere muss die Definition von Tierversuchen ausnahmslos jegliche Versuche an allen Tieren umfassen, auch Versuche am getöteten oder terminal narkotisierten Tier und unabhängig davon, ob es sich um ein Wirbeltier handelt oder nicht.
  • Schaffung einer professionellen Genehmigungskommission für alle Tierversuche, die ihre Funktion einer unangemeldeten Kontrolle jedes einzelnen Labors jährlich wahrnimmt, und jeden einzelnen Versuch nach wissenschaftlichen und ethischen Kriterien evaluiert und gegebenenfalls ablehnt.
  • Wenn nichtgenehmigte Tierversuche trotzdem durchgeführt werden, muss das schwerwiegende Konsequenzen für die Verantwortlichen zur Folge haben, wie z.B. ein Verbot, weitere Tierversuche bewilligt zu bekommen.

5 Schweinehaltung in Österreich

Die Schweine waren die großen Verlierer bei der Verabschiedung des Bundestierschutzgesetzes, die Schweinehaltung in Österreich orientiert sich am untersten Limit dessen, was die EU-Richtlinien fordern. Andere Länder, darunter Schweden, Großbritannien, und selbst große Schweinefleisch-Exportländer wie die Niederlande oder Dänemark haben zum Teil deutlich höhere Standards:
Wie steht Ihre Partei zu den nachfolgenden Forderungen des VGT?

  • Verbot von Vollspaltenböden
  • Generelles Verbot von Kastenständen für Zuchtsauen
  • Verpflichtende Stroheinstreu
  • Deutlich mehr Platz als 0,7 m2 für ein 110 kg schweres Tier
  • Schmerzhafte Eingriffe wie Kastration nur noch unter Narkose und durch Tierärzte

6. Singvogelfang

Angesichts des letzten Verfassungsgerichtshofs-Urteils zum Singvogelfang und des Umstandes, dass § 5 Tierquälerei des Bundestierschutzgesetzes nicht bundesweit gleich umgesetzt wird:
Ist Ihre Partei bereit ein explizites Singvogelfangverbot für ganz Österreich zu erlassen?

7. Repression

Ist die Partei bereit § 278a StGB so zu verändern, dass er auf NGOs nicht mehr anwendbar ist, z.B. durch den Zusatz, dass eine Bereicherungsabsicht notwendige Voraussetzung für den Tatbestand ist?

8. Förderung von Tierbetrieben

Der VGT ist der Auffassung, dass finanzielle Förderung von Betrieben mit Tierhaltung an Mindeststandards in der Tierhaltung gebunden sein müssen, die über die gesetzlichen Vorgaben wesentlich hinausgehen.
Ist Ihre Partei bereit ein absolutes Ende der finanziellen Förderung konventioneller Tierbetriebe zu garantieren, die obiges nicht erfüllen?

9. Aussetzen von Zuchttieren (Fasan, Hase, Rebhuhn, Ente, Gattertiere)

Laut Verfassung ist nur die Ausübung der Jagd nicht vom Tierschutzgesetz des Bundes betroffen sondern Landessache. Daher kann im Tierschutzgesetz das Aussetzen gezüchteter Tiere für die Jagd verboten werden. Ausübung der Jagd umfasst nur das Nachstellen, Töten und Ausnehmen von Tieren.
Ist Ihre Partei bereit ein Verbot des Aussetzens gezüchteter Tiere für die Jagd zu erlassen?

 

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