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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.01.2009)

Wien, am 20.01.2009

Regierung will Tierschutzgesetz drastisch verschlechtern

Neuer Verordnungsentwurf sieht statt wie bisher 20, bis zu 26 Masthühner pro m² vor!

Im Jahr 2004 wurde im Parlament einstimmig ein neues Bundestierschutz beschlossen, dessen Verordnung eine maximale Besatzdichte von 30 kg Huhn pro m² Bodenfläche für die Fleischproduktion vorsieht. Bei 1,5 kg Körpergewicht sind das 20 Hühner pro m² - immer noch sehr viel!

Schon damals wollte das Landwirtschaftsministerium eigentlich die Besatzdichte erhöhen, weil sich angeblich kein Betrieb daran halte

Diesem erstaunlichen Argument, dass sich das Gesetz dem Verhalten der Gesetzesbrecher anzupassen habe, und nicht umgekehrt, war erfreulicherweise kein Erfolg beschieden und so blieben 20 Hühner pro m² die größtmögliche Haltungsdichte.

Doch Ende Dezember 2008 brachte jetzt das neu besetzte Tierschutzministerium einen Entwurf zur Mastgeflügelhaltung heraus, der eine Erhöhung der Besatzdichte für Hühner um 30% (auf 38 kg/m²) und für Truthühner um sage und schreibe 50% von 40 auf 58 kg/m²) vorsieht.

Die Begutachtungsfrist endet am 30. Jänner. Selbst der Tierschutzrat hat im Vorfeld dieser Erhöhung nicht zugestimmt. Und auch der damalige Landwirtschaftsminister und heutige Vizekanzler sagte in einer Presseaussendung vom Mai 2007, die Erhöhung der Besatzdichte auf über 30 kg/m² hat "viel mit Industrieinteressen zu tun und schreibt Tierleid fest, statt es zu beseitigen". Zusätzlich stellt ein Bericht der EU-Kommission aufgrund wissenschaftlicherForschung fest, dass eine derartige Erhöhung der Besatzdichte schwerwiegende gesundheitliche Probleme für die Tiere mit sich bringt.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Zuerst wird der Tierschutz durch eine Polizeiaktion niedergeknüppelt, und dann hofft man offensichtlich, eklatante Verschlechterungen des Tierschutzgesetzes durchpeitschen zu können, während der Tierschutz am Boden liegt. Aber da verkennt die Regierung die Zeichen der Zeit. Tierschutz mag manch Mächtigen missfallen, weil er die rücksichtslose Ausbeutung der Tiere verhindert, er hat aber die breite Unterstützung der Bevölkerung. Und diese Sympathie nimmt Jahr für Jahr zu. Das Tierschutzgesetz muss sukzessive strenger werden, um die Altlasten, die Sünden einer Zeit tierschutzschrankenloser Industrialisierung der Landwirtschaft, abzubauen. Die Bevölkerung will keine größeren Tierfabriken, sondern artgerechte Tierhaltung. Eine derart dramatische Verschlechterung ist ein ungeheuerlicher Anachronismus und steht der Entwicklung im Tierschutz, sowohl in Österreich als auch in der EU, diametral entgegen. Wir werden diesen Schritt keinesfalls hinnehmen und alle Hebel in Bewegung setzen, sollte die Regierung ernsthaft an die Umsetzung dieses vollkommen indiskutablen Begutachtungsentwurfs denken."

Stellungnahme des Verein Gegen Tierfabriken zum Begutachtungsentwurf der Anlage 6 der 1. Tierhaltungsverordnung, Mindestanforderungen für die Haltung von Hausgeflügel

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