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Trotz Tierschutzcausa: Regierung will §278ff verschärfen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.12.2009)

Wien, 23.12.2009

VGT kritisiert: Sollen "radikale" T-Shirts und Trainingscamps für Tierschutzaktivismus mit Jahren Gefängnis bestraft werden?

VGT kritisiert: Sollen „radikale“ T-Shirts und Trainingscamps für Tierschutzaktivismus mit Jahren Gefängnis bestraft werden?

Die VGT-Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf:
20091222EingabeReform278.pdf

Mit der angeblichen Terrorismusgefahr werden laufende Gesetzesverschärfungen und Erweiterungen der polizeilichen Ermittlungsbefugnisse begründet

So gibt es jetzt eine Vorratsdatenspeicherung der Standortdaten aller Kommunikationen völlig unbescholtener und unverdächtiger BürgerInnen, auf die die Polizei laut §53 (3)a und b Sicherheitspolizeigesetz ohne richterliche Genehmigung zugreifen kann und darüber die Betroffenen nicht einmal informieren muss. Mittels dieser Daten lassen sich insbesondere die Kommunikationsnetzwerke von sozialen Bewegungen und politischen NGOs überwachen und analysieren.

Darüberhinaus hat die Regierung jetzt eine weitere Verschärfung der berüchtigten §278ff Strafgesetzbuch in Begutachtung gegeben, deren §278a in der Tierschutzcausa Berühmtheit erlangte. Zentral dabei ist, dass sogenannte „terroristische Straftaten“ als praktisch alle Straftaten wie Nötigung oder Sachbeschädigung definiert werden, die das öffentliche Leben oder das Wirtschaftsleben schädigen und zum Ziel haben, eine Organisation zu einer Verhaltensänderung zu bewegen. Als gebranntes Kind der Tierschutzcausa sieht der VGT hier die Gefahr, dass eine Tierschutzkampagne, die zum Ziel hat, z.B. Firmen von der Verwendung von Käfigeiern abzubringen, unter diese Definition fallen könnte.

Ist das einmal gelungen, dann werden laut Begutachtungsentwurf folgende Handlungen strafbar:

    • das Gutheißen obiger Straftaten, also etwa das Tragen von T-Shirts mit dem Spruch "Wenn Hochsitze krachen vergeht Euch das Lachen",
    • das Unterweisen für derartige Straftaten, also vielleicht Camps für Tierschutz-Aktivismus,
    • ebenso das sich Unterweisen-lassen,
    • das Verbreiten von Informationen dazu,
    • und das Lesen bzw. Runterladen derartiger Informationen vom Internet,
    • sowie das Auffordern zu solchen Kampagnen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Statt aus den Vorfällen um die Tierschutzcausa zu lernen und §278ff zu entschärfen soll jetzt eine weitere Verschärfung durchgeführt werden. Was ist dafür der Anlass? Seltsam mutet auch an, dass die Begutachtungsfrist gerade über Weihnachten und Neujahr gewählt wurde und mit 7. Jänner 2010 abläuft. Möchte man die öffentliche Aufmerksamkeit vermeiden?“

Und weiter: „Spätestens seit der Tierschutzcausa wissen wir, dass es in Österreich eine mächtige Clique gibt, die nicht davor zurückschreckt, derartige Gesetze, die für ganz andere Zwecke eingeführt wurden, politisch zu missbrauchen. Wir fordern Rechtssicherheit für NGOs. §278ff muss so geändert werden, dass normale NGO-Kampagnen auch bei bösestem Willen nicht darunter fallen können!“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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