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Pressekonferenz: Geplante Gesetzesnovelle §278ff StGB Bedrohung für den Rechtsstaat, sagen Experten

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.01.2010)

Wien, 20.01.2010

Statt aufgrund der Tierschutzcausa das Gesetz zu korrigieren soll es verschärft werden

Statt aufgrund der Tierschutzcausa das Gesetz zu korrigieren soll es verschärft werden

Bei der heutigen Pressekonferenz von Rechtsexperten und NGO-Vertretern im Cafe Landtmann wurde heftige Kritik am Regierungsvorschlag zur Novelle der berüchtigten Paragraphen §278ff StGB geübt.

Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien sieht das Hauptproblem an den Organisationsparagraphen §278ff in der Formulierung von §278 (3), der Definition der Mitgliedschaft. Für diese reicht es nämlich aus, „auf andere Weise“ die Aktivitäten einer kriminellen Organisation im Wissen zu unterstützen, dass das diese Organisation fördern werde. Diese Kritik an zu wenig bestimmten und zu weit gefassten Tatbeständen würde die geplante Novellierung fortführen und verschärfen.

Wolfgang Pekny, Obmann eines NGO-Dachverbands mit mehr als 40 Mitgliedern und von 1987 bis 2008 als Kampagnendirektor für Greenpeace weltweit tätig, fühlt sich im Rahmen seiner Tätigkeit persönlich durch diese Novelle bedroht. Der so notwendige gesellschaftliche Fortschritt entstehe im ständigen Widerstreit zwischen beharrenden und verändernden Kräften. §278ff unterminiere Prinzipien des Rechtsstaates, erzeuge damit Unsicherheit in der Zivilgesellschaft und gefährde dadurch eine lebendige Demokratie. Dass diese Konsequenz von den Mächtigen gewünscht sein könnte, hält er für den erschreckendsten Aspekt dieser Situation.

Der Hauptangeklagte im Tierschutzprozess, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, sieht in der Bespitzelung und Verfolgung seiner Person alle Befürchtungen bzgl. mangelnder Rechtsstaatlichkeit von §278ff bestätigt. Immerhin würde ihm nicht einmal die Staatsanwaltsschaft selbst kriminelle Handlungen vorwerfen, sondern lediglich normale legale NGO-Aktivitäten, die jedoch die Ziele einer kriminellen Organisation im Tierschutz unterstützt hätten. DDr. Balluch plädiert daher für eine Änderung von §278a StGB im Rahmen dieser Novelle, um normale NGO-Arbeit zu schützen.

Zusätzlich kritisiert DDr. Balluch die viel zu weite Fassung terroristischer Straftaten. Es handelt sich dabei nicht um das, was landläufig unter Terrorismus verstanden wird. Praktisch jede strafrechtswidrige Handlung, wenn sie nur das öffentliche Leben entsprechend stört oder das Wirtschaftsleben schädigt und gleichzeitig darauf abzielt, eine öffentliche Stelle oder eine Organisation zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, wird zur terroristischen Straftat aufgewertet. Normale NGO-Kampagnen haben sowohl diesen Effekt als auch dieses Ziel, und werden oft von Aktionen des zivilen Ungehorsams begleitet, die u.U. gesetzwidrig sind. NGOs scheinen also das Ziel von §278ff zu sein. Diese Vermutung wird durch die Erfahrungen in der Tierschutzcausa und den Umstand, dass ein Sprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung den Tierschutz als eine größere Gefahr als den radikalen Islamismus bezeichnet hat, untermauert.

Menschenrechtsexperte Mag. Eberhart Theuer hält dieses Gesetzesvorhaben für signifikant für eine bedenkliche Tendenz der Gesetzgebung: Statt sich mit der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität ernsthaft auseinanderzusetzen, werden in rascher Abfolge neue, unausgereifte Straftatbestände geschaffen. Damit wird aber nicht die Sicherheit erhöht, sondern die Gefahr, dass aufgrund nicht treffsicherer und zu weit gefasster Straftatbestände unschuldige Bürgerinnen und Bürger strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt werden. Aktuell zeigt sich dies in der Tierschutzcausa. Hier wurden Schwächen in der Tatbestandsformulierung des § 278a StGB ("kriminelle Organisation") ausgenutzt, um Tierschützer in Untersuchungshaft zu bringen und anzuklagen. Der Straftatbestand gehört daher dringend reformiert und das neue Gesetzesvorhaben kritisch überdacht.

Auch Amnesty International, der Rechtsanwaltskammertag und viele weitere Organisationen und UniversitätsprofessorInnen schließen sich dieser Kritik an. Alle bisher eingelangten 53 Kommentare zur Gesetzesnovelle finden sich im vollen Wortlaut auf der Webseite des Parlaments: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00119/pmh.shtml

Stellungnahme Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien

Stellungnahme Wolfgang Pekny, Obmann der Initiative Zivilgesellschaft, einer NGO-Dachorganisation mit über 40 Mitgliedern

Stellungnahme DDr. Martin Balluch, Obmann Verein Gegen Tierfabriken und Hauptangeklagter in der Tierschutzcausa

Stellungnahme Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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