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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.02.2010)

Wien, am 05.02.2010

Tierschutzcausa: §278a-Verfahren gegen 28 TierschützerInnen eingestellt!

Auch Ermittlungen wegen zahlreicher angeblicher Brandstiftungen und Sachbeschädigungen ergebnislos beendet – nach 3 ½ Jahren!

Seit Oktober 2006 wurde ermittelt – und jetzt gegen die allermeisten Betroffenen eingestellt. Trotzdem laut Justizministerium allein im Jahr 2008 gegen insgesamt 267 verdächtige TierschützerInnen optische und/oder akustische Überwachungsmaßnahmen angeordnet und in 30 Wohnungen und 8 Tierschutzbüros martialische Hausdurchsuchungen durchgeführt worden waren, hat jetzt die Oberstaatsanwaltschaft die Einstellung der allermeisten Verfahren verfügt. Monate-, ja jahrelang hatten manche Tierschutzvereine keine Infrastruktur. Und jetzt müssen selbst die zuständige SOKO und der seit 3 ½ Jahren mit den Ermittlungen betraute Staatsanwalt aus Wr. Neustadt zugeben, sich geirrt zu haben. Gegen die allermeisten Personen in der Tierschutzcausa sind nun die Verfahren völlig eingestellt und bis auf eine Brandstiftung gegen einen Tierzirkus in Linz im Jahr 2000 haben sich auch alle Vorwürfe wegen angeblicher Sachbeschädigungen und Brandstiftungen in Luft aufgelöst.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Zumindest 2 der angeblichen Brandstiftungen durch TierschützerInnen waren überhaupt keine, wie wir jetzt wissen. Und auch die letzte bestehende Verdächtigung hat keine Basis und wird demnächst eingestellt. Der betroffene Tierschützer wurde 1998 von Zirkusangestellten niedergeschlagen und schwerst verletzt. Deshalb hätte er laut SOKO ein Motiv für die Tat. Wir können daher zusammenfassen: noch 2008 hat das Innenministerium verkündet, den Beschuldigten müssten 224 Straftaten zugewiesen werden, heute bleibt davon keine einzige mehr übrig. Hören wir ein Wort der Entschuldigung? Ich fürchte nein. Unschuldige werden brutalst verfolgt, jahrelang im Ungewissen gelassen und in der Öffentlichkeit diffamiert. Es kommt nicht einmal zur Anklage, aber das Ministerium sieht keine Veranlassung für eine Wiedergutmachung oder wenigstens eine öffentliche Richtigstellung ihrer damaligen Falschaussagen!“

Und der VGT-Obmann schließt: „Erinnern wir uns an die Lawinen-Tierversuche an Schweinen in Sölden. Viele TierschützerInnen haben dagegen auch vor Ort protestiert und sie gemeinsam verhindert. Plötzlich gab es eine Bombendrohung durch eine unbekannte Person. So verwerflich eine derartige Handlung ist, man kann sie nicht den TierschützerInnen in die Schuhe schieben. Wir BürgerInnen müssen erwarten können, dass der Rechtsstaat zwischen Personen, die Bombendrohungen durchführen, und TierschützerInnen, die nur friedlich protestieren, unterscheidet, sonst wird jedes demokratische Engagement unmöglich. Aber in der Tierschutzcausa gibt es offenbar politisch motivierte Kreise, die absichtlich Straftaten und friedlichen Protest vermischen. Der gesamte noch ausstehende Monsterprozess nach §278a basiert darauf. Aber die Mauer der Anklage hat große Risse bekommen. Für 28 Personen, gegen die nicht weniger vorlag, als gegen die jetzt Angeklagten, wird es nicht einmal zu einem Prozess kommen. Wir fordern daher, dass sich endlich die Vernunft durchsetzt und alle Anklagen nach §278a eingestellt werden!“

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