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Hausdurchsuchung bei UVS-Richterin, die TierschützerInnen freispricht!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.02.2010)

Wien, 10.02.2010

Zusätzlich werden bis Juli 2010 ihre Mobiltelefone, ihr Festnetzanschluss und ihr Diensttelefon am Gericht überwacht!

Zusätzlich werden bis Juli 2010 ihre Mobiltelefone, ihr Festnetzanschluss und ihr Diensttelefon am Gericht überwacht!

Wir erinnern uns an die Vorgeschichte: Im Jahr 2005 stören ca. 35 TierschützerInnen eine Treibjagd auf Füchse und Marder bei Böheimkirchen in NÖ. Die JägerInnen ärgern sich fürchterlich und schreiben die Kennzeichen von allen Autos auf, die irgendwo in der Nähe parken. Die FahrerInnen dieser Autos wurden von den JägerInnen angezeigt, sie hätten ein Treibjagdgebiet abseits öffentlicher Wege betreten. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft stellte daraufhin einfach Strafbescheide aus. Diese wurden von den Betroffenen durch Einspruch bis zum UVS-St. Pölten bekämpft.

Im Sommer 2007 hob die zuständige Richterin am UVS alle Strafbescheide auf. Bei einem langwierigen Gerichtsprozess, in dessen Verlauf alle JägerInnen befragt wurden, stellte sich heraus, dass sich keineR der JägerInnen an auch nur irgendwen der TierschützerInnen erinnern konnte. Aus dem Umstand allein, dass man in der Region parkt, kann aber natürlich nicht darauf geschlossen werden, dass man ein Treibjagdgebiet während der Treibjagd abseits öffentlicher Wege betreten hat. Das Urteil ist also völlig objektiv zu verstehen und in keiner Weise bemerkenswert.

Der VGT-Obmann, der bei diesem Prozess nicht anwesend war und der auch nichts mit diesem Verfahren zu tun hatte, kommentierte das Urteil vom Hörensagen in Privatgesprächen positiv. Im Sommer 2007 wurde er aber gerade von der SOKO auf Schritt und Tritt belauscht und abgehört. Die SOKO zeichnete also diese Aussagen bereits damals auf, maß ihnen aber keinerlei Bedeutung bei.

Über 2 Jahre später war klar geworden, dass die SOKO nach 3 ½ Jahren Ermittlungen nichts gegen den VGT-Obmann und die anderen Angeklagten in der Hand hatte. Um nicht als völlige Versagerin dazustehen, griff die SOKO also nach dem letzten Strohhalm und interpretierte die Aussage von DDr. Balluch als Hinweis darauf, er hätte die Richterin bestochen und hätte sie so in die kriminelle Organisation eingebunden.

Im Herbst 2009 wurde also die Richterin 2 Monate telefonisch überwacht und 3 Mal überraschend von der SOKO besucht und verhört. Der zuständige Ermittlungsrichter ließ aber offenbar keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen zu. Im Jänner 2010 wurde er plötzlich ans Handelsgericht Wien verlegt und mit einer neuen, willfährigeren Ermittlungsrichterin war der Weg frei. Am 20. Jänner 2010 kam es tatsächlich zu einer Hausdurchsuchung bei der „verdächtigen“ UVS-Richterin während sie auf Schiurlaub war. Die SOKO erschien zusammen mit dem in der Tierschutzcausa seit 3 ½ Jahren erfolglos ermittelnden Staatsanwalt und räumte ihr die Wohnung aus. Computer, Handys und private Dokumente wie Kalender und Notizbücher wurden einfach mitgenommen. Zusätzlich wurde von der Ermittungsrichterin bewilligt, dass 3 Email-Konten der „verdächtigen“ Richterin geöffnet werden dürfen.

Zu diesem Vorgehen von SOKO und Staatsanwalt erübrigt sich jeder Kommentar. Ein Nebeneffekt ist sicher, dass die beschuldigte Richterin eingeschüchtert wird. Vielleicht soll sie durch Druck – analog wie bei Operation Spring – dazu gebracht werden, Falschaussagen zu machen, die den VGT-Obmann belasten, wenn sie dafür im Gegenzug nicht belangt wird? Bedenkt man alle Umstände dieser Tierschutzcausa, dann würde ein derartiges Vorgehen der Behörden ohne weiteres ins Bild passen! Was würden SOKO und Staatsanwalt dafür geben, wenn sie auch nur einen einzigen Beleg für eine strafbare Handlung gegen den VGT-Obmann in der Hand hätten!

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