Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.02.2010)
Wien, 15.02.2010
Aktiver Tierschutz Steiermark zeigt sich solidarisch – Tierrechtsverein TierWeGe berichtet von Einstellung ihres Verfahrens
Aktiver Tierschutz Steiermark zeigt sich solidarisch – Tierrechtsverein TierWeGe berichtet von Einstellung ihres Verfahrens
„Unfassbar!“, so war der Grundtenor aller Beteiligten bei der Pressekonferenz am 12. Februar im Weitzer Hotel in Graz zur neuesten Entwicklung in der Tierschutzcausa. Der Kampagnenleiter des VGT-Steiermark war kürzlich von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt überraschend wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation §278a angeklagt worden. Jetzt muss er innerhalb von 3 Wochen den 200.000 Seiten starken zugänglichen Teil des Aktes (in große Teile des Aktes hat die Verteidigung keine Einsicht!) studieren, einen Anwalt finden, diesen finanzieren und dann 1 Jahr lang vor Gericht erscheinen, statt zu arbeiten.
In der heutigen Pressekonferenz sprach David Richter von seiner persönlichen Situation, dass er jetzt seine Familie darauf vorbereiten muss, ein Jahr lang einen Prozess zu führen, sich vollständig zu verschulden und danach möglicherweise sogar ins Gefängnis zu gehen.
Dabei ist David Richter im Tierschutz aber auch bei der Landwirtschaft als durch und durch ehrlicher und zugänglicher Tierschützer bekannt, dem es z.B. praktisch alleine zu verdanken ist, dass billige ausländische Käfigeier den österreichischen Bodenhaltungs- und Freilandbetrieben keine Konkurrenz machen. Er sei jetzt völlig verwirrt, was man noch im Tierschutz tun dürfe und was nicht, meinte David Richter.
In David Richters Strafantrag anerkennt auch die Staatsanwaltschaft, dass er keine kriminellen Handlungen begangen hat. Aber seine legalen Aktivitäten wie Kundgebungen, sein Kontakt zu Firmen und seine Fähigkeit, TierschützerInnen zu motivieren aktiv zu werden, würden die Ziele einer angeblich existenten kriminellen Tierschutzorganisation unterstützen und wären daher Beleg für seine Mitgliedschaft in derselben.
Herbert Oster, Präsident des größten steirischen Tierschutzvereins, des Aktiven Tierschutz Steiermark, und sein Rechtsanwalt Dr. Franz Unterasinger drückten ihre absolute Bestürzung über den Strafantrag gegen David Richter aus, den sie vorher die Gelegenheit hatten, ausführlich zu studieren.
Präsident Oster machte deutlich, dass er sowohl David Richter als auch den VGT seit vielen Jahren kenne und schätze, und nur das Beste über deren Tierschutzarbeit sagen könne. Anwalt Dr. Unterasinger betonte, wie unfassbar dünn dieser Strafantrag wäre und dass er beim besten Willen nicht sehen könne, wie David Richter auf Basis dieser „Vorwürfe“ verurteilt werden könnte. Aber, so fügte er hinzu, sein Ruf würde in jedem Fall geschädigt und auch die horrenden Anwaltskosten wären auch bei einem Freispruch selbst zu bezahlen.
Zuletzt sprach Nikolaus Kulmer vom steirischen Tierrechtsverein TierWeGe. Auch bei ihm und seiner Frau sowie im Büro des Vereins hatte es im Mai 2008 Hausdurchsuchungen gegeben und auch sie wurden beschattet und abgehört, sowie ihre Computer entfernt. Vor wenigen Tagen wurde plötzlich, nach 3 ½ Jahren Ermittlungen, das Verfahren gegen sie eingestellt.
Für die Rufschädigung und die Verletzung der
Privatsphäre und all den Stress, der ihnen durch
die Aktionen der SOKO angetan wurde, gab es
kein Wort der Entschuldigung seitens der Behörde.
Herr Kulmer zeigte sich mit den 13 Angeklagten
voll solidarisch und erklärte, er hätte nichts
anderes getan als Herr Richter und die anderen
der ihm bekannten Angeklagten. Es sei also völlig
willkürlich, die einen anzuklagen und das Verfahren
gegen die anderen einzustellen. §278a sei eben
so schwammig formuliert, dass praktisch alle
im Tierschutz aktiven Personen angeklagt werden
könnten. Wen es letztendlich trifft, wird dann
offenbar zur politischen Entscheidung: die Aufmüpfigsten
und Unbequemsten der TierschützerInnen.