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FREISPRUCH IM TIERSCHUTZPROZESS!!!!!!!!!!!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.05.2011)

Wien, 09.05.2011

Historisches Urteil am 2. Mai: Die Richterin spricht alle 13 Angeklagten in allen Anklagepunkten frei und sagt, die SOKO hat vor Gericht gelogen und Ermittlungen vertuscht

Historisches Urteil am 2. Mai: Die Richterin spricht alle 13 Angeklagten in allen Anklagepunkten frei und sagt, die SOKO hat vor Gericht gelogen und Ermittlungen vertuscht

Die Urteilsverkündung im Tierschutzprozess war mit Spannung erwartet worden. Der 98. Verhandlungstag nach 14 Monaten Prozessdauer, in denen 126 ZeugInnen gehört worden waren, war dafür vorgesehen. Einen Freispruch bzgl. §278a erwarteten alle BeobachterInnen, aber was die Richterin an diesem Tag von sich gab, überraschte dennoch die meisten. Sie sprach alle Angeklagten bzgl. aller Anklagepunkte frei, und zwar nicht im Zweifel, sondern wegen erwiesener Unschuld, zeigte Verständnis für die medialen Angriffe auf Polizei und Justiz und nannte den SOKO-Leiter einen Lügner.

In der Urteilsbegründung erklärte die Richterin, dass es im Tierschutz überhaupt keine kriminelle Organisation gibt

Daher können die Angeklagten auch keine Mitglieder davon sein. Zu den Computerverschlüsselungen sagte sie, dass die Aktivitäten des VGT oft im Widerstreit zu den Interessen der Polizei stehen, wie z.B. bei Aktionen des zivilen Ungehorsams, und deshalb die Verschlüsselung nachvollziehbar ist. Wörtlich meinte sie: „Es gibt eine lange Geschichte der Tierrechtsbewegung, man muss die Geschichte der Konfrontation sehen, die die Angeklagten erleben mussten“.

Die Verfahrensdauer sei so lange gewesen, weil sich neben zwei umfassenden Strafanträgen auch die Angeklagten exzessiv verteidigten. Das Verhalten der Angeklagten hat es der Richterin zwar schwer gemacht, meinte sie, aber die Angeklagten konnten die Unzulänglichkeiten bei den Ermittlungen der Polizei herausarbeiten. Deshalb sind im Nachhinein die Rundumschläge der Angeklagten aufgrund des Vorgehens der Polizei verständlich.

Der SOKO-Leiter, so die Richterin weiter, hat vor Gericht gelogen, als er den Einsatz der verdeckten Ermittlerin im Jahr 2008 geleugnet hat. Die verdeckte Ermittlung selbst ist illegal erfolgt. Die SOKO hat das zu vertuschen versucht.

Den „Kronzeugen“ erklärte die Richterin schlicht zum Lügner.

Zuletzt äußerte die Richterin den Wunsch, dass ihr Urteil rechtskräftig wird. Allerdings meldete die Staatsanwaltschaft schon am nächsten Tag Berufung an.

Das Urteil hat also völlig bestätigt, was wir vom VGT seit den Polizeiüberfällen im Mai 2008 immer wieder gesagt haben.

Gegen die Angeklagten ist überhaupt nie ein Verdacht vorgelegen und die SOKO hat eiskalt vor Gericht gelogen, illegal ermittelt und Ermittlungsergebnisse vertuscht. Jetzt werden wir sehen, ob das für die betroffenen PolizistInnen endlich Konsequenzen haben wird.

Der VGT hat bereits eine entsprechende Anzeige an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

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