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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.08.2011)

Wien, am 01.08.2011

Nächster Skandal im Tierschutzprozess: Verfahren gegen Soko eingestellt

Soko-Opfer und Rechtswissenschafter erschüttert über kafkaeskes Vorgehen der Korruptionsstaatsanwaltschaft

Dass die Beschuldigten des Tierschutzprozesses kein allzu großes Vertrauen mehr in den Rechtsstaat haben, kann man ihnen wohl nicht verdenken. Doch nicht einmal sie hätten damit gerechnet, dass das Verfahren gegen die Beamten der Soko Bekleidung – sie waren wegen u.a. Beweismittelunterdrückung und Amtsmissbrauch vom Grünen Parlamentsclub angezeigt worden – auf kurzem Wege eingestellt werden würde.

„Ich bin sprachlos und erschüttert“, bringt VGT-Geschäftsführer Harald Balluch, einer der 13 Freigesprochenen im Tierschutzprozess, seine Fassungslosigkeit zum Ausdruck. „Statt die Polizeiverfehlungen im Tierschutzprozess lückenlos aufzuklären, soll alles rasch unter den Tisch gekehrt werden. Wir werden eine detaillierte schriftliche Begründung dieser Einstellung verlangen und alle Möglichkeiten für weitere rechtliche Schritte prüfen.“

Mag. Eberhart Theuer ist Rechtswissenschafter und mit einem Forschungsprojekt an der Uni Wien (Forschungsstelle für Wissenschaft und Ethik) betraut, das den Tierschutzprozess und die Folgen näher untersuchen soll. Er führt aus: „Die Korruptionsstaatsanwaltschaft übersieht, dass es Aufgabe des Gerichtes ist, die rechtliche Bewertung vorzunehmen, ob die Ergebnisse aus einer verdeckten Ermittlung relevant sind oder nicht. Dass die Polizei hier das Gericht über Art und Ausmaß der Ermittlung falsch informiert und eine Vorfilterung entlastender Beweise vorgenommen hat, ist eine rechtsstaatliche Unerträglichkeit.“

Die verdeckte Ermittlerin war über 16 Monate lang im Kreis jener Personen, die eine kriminelle Tierschutzorganisation gebildet haben sollen, eingeschleust und hat weder Straftaten noch eine kriminelle Organisation vorgefunden. Im Gegenteil: Sie hat bestätigt, dass angeklagte Fakten, wie z.B. die Anschaffung von Funkgeräten, aufgrund legaler Tierschutzarbeit erfolgte, und nichts mit kriminellen Aktivitäten zu tun hatte. „Ein stärkerer Entlastungsbeweis ist kaum mehr denkbar. So sah es auch das Gericht und ist mit Freispruch vorgegangen“, sagt Theuer. In der Anzeige der Grünen werden der Soko Bekleidung auch zahlreiche Manipulationen in der Darstellung der Beweislage vorgeworfen. „Wir reden hier von dem Bemühen der Soko-Beamten, durch falsche und unvollständige Darstellung des Sachverhaltes, Tierschützer hinter Gitter zu bringen“, erläutert Theuer.

„Die Begründung für die Einstellung in der Presseaussendung der Korruptionsstaatsanwaltschaft hat kafkaeske Züge“, konstatiert Theuer. „So wird behauptet, das Gericht hätte ja die Möglichkeit gehabt, die verdeckte Ermittlerin einzuvernehmen. Man fragt sich: Wie denn, wenn sowohl Ausmaß als auch Ergebnisse der Ermittlungen dem Gericht verheimlicht wurden. Dass die verdeckte Ermittlung dem Gericht überhaupt bekannt wurde, war ja bloßer Zufall und ausschließlich den Recherchen durch einen von der Verteidigung beauftragten Privatdetektiv zu verdanken.“

Auch in der den Tierschützern verweigerten Akteneinsicht sieht die Korruptionsstaatsanwaltschaft keinen Amtsmissbrauch, da kein Vorsatz vorgelegen habe. Theuer dazu: „In drei Gerichtsentscheidungen wurde festgestellt, dass das Recht auf Akteneinsicht durch die Soko massiv verletzt wurde, teilweise über ein Jahr hindurch. Es ist mehr als naheliegend, dass dies vorsätzlich geschah und sollte daher auch durch ein Gericht geprüft werden.“

„Eine Aufarbeitung des Tierschutzprozesses muss anders aussehen“ so Theuer abschließend. „Diese Verfahrenseinstellung ist ein Schritt in die falsche Richtung. Umso wichtiger ist es, dass auch die Wissenschaft dieses Thema genauestens untersucht."

 

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