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Wermutstropfen sind 21 Jahre Übergangsfrist, Änderung des Abferkelgitters erst
ab 2019 und Ausnahme von Betrieben mit
10 oder weniger Mutterschweinen – Problem:
Kontrolle
Gestern
Nachmittag klärte Tierschutzminister
Stöger die Einigung in der Frage der
Kastenstandhaltung von Mutterschweinen
mit TierschutzvertreterInnen ab, danach
wurde das Ergebnis der Öffentlichkeit
präsentiert. Die für den Tierschutz relevanten
Eckpunkte: komplettes Kastenstandverbot
auch in der Abferkelbucht wie in der
Schweiz mit Ausnahme für einige Tage
um die Geburt ab 2033, Verbot von Neubauten
mit fixem Abferkelgitter ab 2019, Reduktion
der Zeit im Kastenstand während der Befruchtung
und der Schwangerschaft auf 10 Tage ab
2013 mit Ausnahme für Betriebe, die dafür
umbauen müssten, und eine generelle Ausnahme
aller obigen Regelungen für Betriebe
mit 10 Muttertieren oder weniger.
VGT-Obmann
DDr. Martin Balluch begrüßt dieses Ergebnis
ein wenig vorsichtig: „Zunächst muss
klar gesagt werden, dass diese Regelung
ein Schritt in die richtige Richtung
ist und Weichen für eine bessere Tierhaltung
in der Zukunft stellt. Die Schweineindustrie
hatte lange den Abferkelbereich für ein
Diskussionstabu erklärt, jetzt wird auch
die Zeit im Abferkelgitter – wenn auch
erst in 21 Jahren – sehr stark reduziert.
Damit wurde unsere zentrale Forderung
erfüllt, ab 2019 werden auch die Abferkelbuchten
adaptiert werden müssen. Wir hoffen,
dass ab dann die Vorteile der freien
Buchtenhaltung für die Tiere in der Praxis
so offensichtlich werden, dass, wie in
der Schweiz und in Schweden, die meisten
Betriebe überhaupt nie Kastenstände benutzen.
Erfreulich ist, dass die Reduktion der
Zeit im Kastenstand während Befruchtung
und Schwangerschaft bereits ab 2013 in
Kraft tritt, das ist eine signifikante
Verbesserung für die betroffenen Tiere
gegenüber der ab dann gültigen EU-Verordnung
von ca. 35 Tagen im Kastenstand pro Zyklus zu 10 Tagen, also von ca. 77 Tagen pro Jahr auf 22.“
Doch
es gibt Wermutstropfen, führt der VGT-Obmann
aus: „Eine Übergangsfrist von 21 Jahren
ist bisher für Tierschutzverbesserungen
überhaupt noch nie dagewesen. Statt Fortschritte
zu beschleunigen, ist eine Tendenz zu
immer langsamerem Vorgehen zu bemerken.
Viele derjenigen, die diese Einigung
unterschrieben haben, werden bei ihrer
Umsetzung nicht mehr am Leben sein. Da
die Kontrollverordnung zum Tierschutzgesetz
nur im Mittel alle 50 Jahre (!) Kontrollen
der Schweinebetriebe vorschreibt, könnte
die tatsächliche Umsetzung noch viel
zögerlicher erfolgen, wie wir aus Erfahrung
z.B. bei Legebatterien wissen. Zusätzlich
dürfen alle Betriebe mit 10 Mutterschweinen
oder weniger weiterhin ohne Ablaufdatum
ihre Tiere lebenslang ganzjährig in Kastenständen
halten. Der VGT wird darauf drängen,
dass die Volksanwaltschaft diesen Missstand
aufgreift und im Rahmen einer Klage an
den Verfassungsgerichtshof revidiert.
Für das Verbot einer derartigen Haltung
gibt es im Tierschutzgesetz keine Ausnahme
für Kleinbetriebe.“
„Bei
aller Freude über einen Durchbruch in
der Schweinehaltung“, schließt DDr. Balluch,
„darf auch nicht vergessen werden, dass
diese Verbesserung nur Kastenstände betrifft.
Mastschweine müssen weiterhin mit unfassbar
wenig Platz auskommen, leben auf Vollspaltenböden
ohne Stroheinstreu und werden betäubungslos
kastriert. Eine Einigung in der Kastenstandfrage
bedeutet nicht, dass jetzt die Haltungsvorschriften
für Mastschweine in Stein gemeißelt bleiben.
Hier sind wir noch immer Schlusslicht
in Europa und es besteht großer Handlungsbedarf.“
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