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Begründet wird diese Entscheidung mit einem Wertewandel in der Gesellschaft gegenüber
Tieren; alte Traditionen, wenn Sie tierquälerisch
sind, können zu Recht verboten werden
Gestern
erließ der Verfassungsgerichtshof ein
bahnbrechendes Urteil zu grundlegenden
Tierschutzfragen. Der Zirkus Krone hatte
die österreichische Republik belangt,
weil das Wildtierverbot im Zirkus die
Gewerbefreiheit des deutschen Zirkus
unberechtigt einschränken würde. Deshalb
solle dieses Verbot aufgehoben werden.
Die 15 RichterInnen des Verfassungsgerichtshofs
urteilten allerdings, dass das Wildtierverbot
im Zirkus in Österreich zu Recht besteht
und wiesen die Eingabe des Zirkus Krone
ab. Dabei erwogen die RichterInnen genau,
wie wichtig Tierschutz heute in der Gesellschaft
ist und befanden, dass dieser Wertewandel
in der Einstellung gegenüber Tieren den
Gesetzgeber durchaus berechtigt, auch
althergebrachte Traditionen zu verbieten,
wenn diese nunmehr als tierquälerisch
angesehen werden.
Wörtlich
steht im Urteil: „Wie der Verfassungsgerichtshof
bereits festgehalten hat, ist in den
letzten Jahrzehnten insoweit ein Wertewandel
eingetreten, als sich nach heutiger Auffassung
im Tierschutz ein weithin anerkanntes
und bedeutsames Interesse verkörpert
Zwar
verkennt der Verfassungsgerichtshof nicht,
dass auch der langen Tradition
der Erwerbs- und Lebensform des Zirkusses
(einschließlich historisch immer damit
verbunden gewesener Darbietungen mit
bestimmten Wildtieren) Gewicht zukommt.
Angesichts des dem Gesetzgeber hier
zukommenden größeren Gestaltungsspielraums
kann der
Verfassungsgerichtshof ihm aber unter
verfassungsrechtlichem Blickwinkel
nicht entgegentreten, wenn er heute die
Verwendung
von Wildtieren in Zirkussen und damit
für diese Tiere verbundene Beeinträchtigungen
und Belastungen zum Zwecke der Zerstreuung
und Belustigung von Menschen nicht
mehr hinnehmen will, die früher als nicht
zu beanstanden oder nicht von Bedeutung
angesehen wurden.“
VGT-Obmann
DDr. Martin Balluch dazu: „Damit hat
der Verfassungsgerichtshof in den letzten
Jahren drei Bestimmungen des Tierschutzgesetzes,
die das Recht der Menschen mit ihrem
Eigentum Tier nach Belieben umzugehen
einschränken, für rechtmäßig erklärt:
das Verbot der Haltung von Hunden und
Katzen in Zoofachgeschäften zum Verkauf,
das Verbot der Verwendung von Elektroschockgeräten
bei der Dressur von Jagdhunden und jetzt
auch das Wildtierverbot im Zirkus. Diese
Urteile und insbesondere ihre Begründungen
zeigen, dass unsere Arbeit beim VGT in
den letzten Jahrzehnten nicht umsonst
war. Wir haben einen Wertewandel in der
Einstellung zu Tieren erreicht, der mittlerweile
die gesamte Gesellschaft umfasst und
letztendlich auch für die Haltung sogenannter
Nutztiere in Tierfabriken Auswirkungen
zeigt, wie wir am Verbot von Legebatterien
und jetzt von Schweine-Kastenständen
sehen.“
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