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Kein Vorsatz: Die Staatsanwaltschaft stellte Verfahren gegen linguistischen Sachver-ständigen
im Tierschutzprozess ein – er habe seine
abstrusen Aussagen selbst geglaubt
Einstellung
der Verfahren aufgrund von Anzeigen gegen
die SOKO wegen Amtsmissbrauch durch eine
weisungsgebundene Staatsanwaltschaft,
Beförderung des SOKO-Chefs und des im
Tierschutzprozess zuständigen Staatsanwalts,
Abstufung der Freispruch-Richterin –
und es folgt die nächste Ohrfeige für
den Rechtsstaat: Nun wurde auch das Verfahren
wegen Erstellung eines falschen Gutachtens
gegen den linguistischen Sachverständigen
im Tierschutzprozess, Dr. Schweiger,
eingestellt. Der VGT hat jetzt einen
Fortführungsantrag eingebracht.
Dr.
Schweiger war in diesem Verfahren durch
zahlreiche seltsame Äußerungen aufgefallen
Ein
Beispiel: Er behauptete über ein Schreiben
zu einer Nerzbefreiung von
1997, dass es von DDr. Balluch geschrieben
sein müsse, weil einige statistische
Parameter, wie die durchschnittliche
Wort- und Satzlänge, ähnlich zu DDr.
Balluchs Texten gewesen seien. Als
bekannt wurde, dass dieses Schreiben
mit nur
einer Handvoll Änderungen von einem
anderen Autor stammt und von diesem 1998
unter
dessen Namen in der Nationalbibliothek
archiviert worden war, zog das Statistikargument
nicht mehr. Also schwenkte Dr. Schweiger
um: jetzt war einer der wenigen Unterschiede
der beiden Texte, ein Kongruenzfehler,
laut Dr. Schweiger „der größte linguistische
Fingerabdruck“ seiner Laufbahn und
beweise mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit,
dass DDr. Balluch diese Änderungen
durchgeführt haben musste.
Dann
aber wurde die Urform des Textes aus
dem Jahr 1994 in der Nationalbibliothek
gefunden, wiederum von dem anderen Autor.
Und dieser Text enthielt bereits diesen
Kongruenzfehler. Also schwenkte Dr. Schweiger
erneut um und behauptete, der letzte
Unterschied, der noch blieb, „zu zweit“
war durch „zu mehrt“ ersetzt, weise unzweideutig
auf DDr. Balluch als Autor hin. Warum?
Weil „zu mehrt“ von DDr. Balluch erfunden
worden sein müsse. Diese kühne Behauptung
stellte Dr. Schweiger auf, ohne diese
Phrase je in DDr. Balluchs Texten gefunden
zu haben. Aber auch hier wurde Dr. Schweiger
überführt: „zu mehrt“ findet sich bereits
in einem Buch aus dem Jahr 1933. Dr.
Schweigers Kommentar: „Auch das Rad wurde
mehrmals erfunden“.
Und
trotzdem stellte die Staatsanwaltschaft
das Verfahren gegen Dr. Schweiger ein
DDr.
Martin Balluch kommentiert: „Laut Staatsanwaltschaft
glaubt Schweiger seine
Blödheiten tatsächlich selbst, aber
Blödheit sei eben nicht strafbar. Offensichtlich
ist die zuständige Staatsanwältin nicht
überrascht, so einen Unsinn von einem
in Österreich zugelassenen gerichtlich
beeideten Sachverständigen zu hören.
Sind tatsächlich viele Sachverständige
so dumm? Oder hat die Staatsanwältin
vielleicht, wiederum von einem ÖVP-Ministerium,
die Weisung bekommen, dieses Verfahren
einzustellen, um die Büttel der Staatsmacht
zu schützen und für ihre rückgratlose
Hilfsrolle zu belohnen – im Fall Dr.
Schweiger mit dem unfassbaren Preis
des
Gutachtens von € 50.000!!“
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