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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.03.2013)

Wien, am 28.03.2013

Tierversuchs-Symposium an Vet Med Uni Wien: Tierschutz muss in die Verfassung

Hochkarätige, internationale Teilnehmerschaft diskutiert Kriterienkatalog für Schaden/Nutzen Abwägung bei Tierversuchen, Verfassungsbestimmung Voraussetzung

Ab 2016 muss in Österreich ein sogenannter Kriterienkatalog vorliegen, mit dessen Hilfe für jeden Antrag auf eine Tierversuchsgenehmigung eine ethische Abwägung getroffen wird, ob der Schaden für die Tiere durch einen Nutzen für die Menschen aufgewogen wird. Dazu gab es gestern an der Veterinärmedizinischen Uni Wien ein internationales Symposium von ExpertInnen. Diese Abwägung ist, so wurde erklärt, einerseits zwischen dem öffentlichen Interesse an Tierschutz und dem öffentlichen Interesse an Gesundheit und Wissenszuwachs zu treffen, andererseits aber auch zwischen Tierschutz und dem privaten Interesse der WissenschaftlerInnen, die Freiheit der Wissenschaft auszuleben, die durch die Verfassung geschützt ist. Diese Freiheit einzuschränken, so die ExpertInnen, setzt eine Verfassungsbestimmung „Tierschutz“ voraus. Die EU-Richtlinie zu Tierversuchen zwinge Österreich also dazu, das schon vor 17 (!) Jahren der Bevölkerung gegebene Versprechen endlich einzulösen, und Tierschutz zum Staatsziel zu machen.

In Schweden sind jene Kommissionen, die die Tierversuchsanträge prüfen, zu 50% aus Laien und Nicht-WissenschaftlerInnen besetzt, weil die Entscheidung über Tierversuche eben nur zur Hälfte eine Wissenschaftliche ist. Man möchte, dass die Gesellschaft als Ganzes dazu eine ethische Einschätzung abgibt. Deshalb werden alle Tierversuchsvorhaben auch veröffentlicht. In Deutschland, Holland und anderen Ländern gibt es ebenfalls solche Kommissionen, die allerdings nur zu einem Drittel aus Nicht-WissenschaftlerInnen und TierschützerInnen bestehen. In Österreich sind wir trotz neuem Tierversuchsgesetz davon allerdings noch weit entfernt. Weder gibt es solche Kommissionen, noch gibt es eine Transparenz. Im Gegenteil, Tierversuche werden als Staatsgeheimnis gehütet.

Auch der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch war Teilnehmer am Symposium: „Es ist sehr zu begrüßen, dass die Diskussion darüber, welche Tierversuche aus rein ethischen Gründen abzulehnen sind, endlich eröffnet wird. Klar kam aus der Veranstaltung heraus, dass wir einen objektiven Kriterienkatalog brauchen, der keinen Spielraum für Freunderlwirtschaft lässt, sondern nach eindeutigen Kriterien Punkte vergibt und so gewisse Tierversuchsvorhaben ausschließt. Doch Voraussetzung für die Abweisung von Tierversuchsanträgen aus rein ethischen Gründen ist die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung. Aber trotz erfolgreichem Volksbegehren 1996 und trotz einstimmigem Parlamentsbeschluss 2004 verhindert die ÖVP bis heute demokratiewidrig diesen Schritt!“

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