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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.05.2013)

Salzburg, am 03.05.2013

Salzburger BürgerInnen fordern Tierschutz in die Verfassung

Auch bei einer Veranstaltung der ÖVP und CDU/CSU in Salzburg zum Thema Religionsfreiheit versammelten sich einige aktive BürgerInnen, um die ÖVP daran zu erinnern, dass auch Tierschutz ein Wert ist, der durch die Verfassung geschützt werden muss. BesucherInnen und PolitikerInnen wurden auf das Thema angesprochen und teilten überwiegend die selbe Meinung – um Tiere konsequenter schützen zu können, muss Tierschutz in die Verfassung.

Solange das nicht der Fall ist, dürfen Tiere für religiöse Zwecke bei vollem Bewusstsein getötet werden. Dabei spielt keine Rolle, ob Tiere dabei unter Qualen sterben, denn Religionsfreiheit steht in der Verfassung, sowie Forschung und Kunst, und ist damit rechtlich gesehen dem Tierschutz noch übergestellt. Auch für die Freiheit der Forschung und der Kunst dürfen Tiere gequält und getötet werden. Damit auch Tiere rechtlich geschützt werden können, muss Tierschutz auf der gleichen Ebene stehen.

Vor der Unterausschusssitzung Tierschutz in die Verfassung am 6. Mai gibt es noch die Möglichkeit weiterhin E-Mails an die ÖVP und die SPÖ zu senden, damit diese dem unzureichenden Wortlaut nicht zustimmt.

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