Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.07.2013)

Wien, am 03.07.2013

VGT mahnt: Reform 278a nur erster Schritt zur Absicherung der Demokratie

Die neue Waffe gegen legale, friedliche und konstruktive Tierschutzaktionen ist die Nötigung – wie in Tierschutzprozess und ÖVP-Aussendung deutlich wird

Die neue Waffe gegen legale, friedliche und konstruktive Tierschutzaktionen ist die Nötigung – wie in Tierschutzprozess und ÖVP-Aussendung deutlich wird

Der VGT, als Opfer einer nun schon 7 jährigen Verfolgung im Rahmen der nicht enden wollenden Tierschutzcausa, zeigt sich erfreut über die heute beschlossene Reform von § 278a. Damit ist eine Baustelle im Strafrecht, die wichtige und notwendige NGO-Arbeit gefährdet, beseitigt. Doch im neuen Urteil des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) zum Tierschutzprozess, das eine Neuauflage der Verhandlung in Wr. Neustadt erzwingt, wird gleich eine weitere Baustelle eröffnet: die Nötigung. Das OLG ist tatsächlich der Meinung, die Ankündigung einer legalen Kampagne mit Informationskundgebungen, Medienaktionen und kreativem Theater um den Pelzausstieg von Modehäusern zu erreichen sei sittenwidrig und mit bis zu 5 Jahren Gefängnis zu bestrafen.

„Diese Position“, so der VGT-Obmann Martin Balluch, „ist dermaßen unfassbar, dass sie noch nicht wirklich ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen ist. Man kann es gar nicht glauben. Doch das Urteil wurde von uns veröffentlicht, auf den Seiten 39-50 ist das Argument ausgeführt: www.martinballuch.com/?p=2728. Konkret wird ein Tierschützer wegen schwerer Nötigung belangt, weil er 6 freundliche und höfliche E-Mails an die Firma Fürnkranz geschrieben hat (im vollen Wortlaut: www.martinballuch.com/?p=2800). Es kam nie zu auch nur einer einzigen Demo oder Aktion oder gar Sachbeschädigung gegen diese Firma. Es geht also ausschließlich um diese 6 E-Mails, die nach Ansicht des OLG bereits eine Nötigung darstellen sollen. Diese Rechtsansicht ist in Österreich nicht mehr juristisch bekämpfbar. Gleichzeitig ist sie für alle Menschen, die ‚billig und gerecht‘ denken, unerträglich.“

Und Balluch weiter: „Eine Nötigung ist nach § 105 (2) StGB nicht rechtswidrig, wenn ihr Zweck und das verwendete Mittel den guten Sitten entspricht. In diesem Fall ist der Zweck der Ausstieg aus dem Handel mit Pelzen, die man in Österreich gar nicht mehr herstellen dürfte, weil bereits seit 1998 Pelzfarmen verboten sind. Das Mittel sind legale, friedliche Informationskundgebungen, Medienaktionen und kreatives Theater, wie im Urteil attestiert wird. Weder Zweck noch Mittel können also in auch nur irgendeiner Form sittenwidrig sein. Dennoch wird das vom OLG behauptet und von ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath in einer heutigen Aussendung ausdrücklich begrüßt. Diese Rechtsmeinung zuende gedacht verhindert nicht nur jede klassische NGO-Kampagne gegen Firmen, die sich nicht an den ethischen Konsens im Land halten, sondern letztlich auch politische Kampagnen für Gesetzesverbesserungen, weil auch hier sowohl Zweck als auch Mittel dieselben sind. Zum Schutz der Demokratie wird also im Gesetz nachgebessert werden müssen, um offensichtlichen Missbrauch, wie im vorliegenden Fall, in Hinkunft zu verhindern!“

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben