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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.09.2013)

Wien, am 13.09.2013

VGT fordert: Kein Kapitel über Tierschutz im Verfassungsschutzbericht!

Selbst die aufgezählten Anzeigen von Verwaltungsdelikten sind auf 10 zurückgegangen - die Kriminalisierung von Tierschutz muss ein Ende haben!

Der neue Verfassungsschutzbericht 2013 wiederholt monoton und ohne Anzeichen von Lernfähigkeit denselben Vorwurf: es gäbe ,,militante" TierschützerInnen, die ihre normale Tierschutzarbeit nur vortäuschen, um dann im Untergrund den Staat zu destabilisieren. Das ist die sogenannte ,,Doppelstrategie", die mit dem rechtskräftigen Urteil im Tierschutzprozess schon 2011 widerlegt worden ist. ,,Mit einem gerichtsnotorischen Lügner als Chef des Wiener Amts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der schon als SOKO-Tierschutz Chef - vergeblich! - diesem Phantom hinterherlief, ist diese Hartnäckigkeit allerdings kein Wunder", bemerkt VGT-Obmann Martin Balluch, ,,hat der Mann doch gute Gründe sich für die Bloßstellung seiner Unfähigkeit zu rächen. Wenn der Verfassungsschutz Belege dafür hätte, dass im Tierschutz aktive Menschen daneben auch im Untergrund Straftaten begehen, dann würde er diese doch längst vorgelegt haben. Es gibt also keine solchen Belege und die Behauptung einer Doppelstrategie ist eine reine Erfindung. Auch durch ständiges Wiederholen wird sie nicht wahrer."

Der Verfassungsschutzbericht spricht von einer qualitativen Steigerung der Bedrohung der Verfassung durch Tierschutz. ,,Quantitativ gesteht selbst dieser lachhafte Bericht ein, dass die ,Bedrohung' durch Tierschutzarbeit zurückgeht: nur noch 10 Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen statt der 89 aus dem Jahr 2011 werden aufgelistet", so Martin Balluch. ,,Um also weiter an der Kriminalisierungsspirale zu drehen, muss eine qualitative Steigerung daher fantasiert werden. In Wahrheit gibt es überhaupt keine Bedrohung. Weder existieren ,direct action groups' noch auch nur irgendeine Straftat, die von TierschützerInnen verübt wurde. Stattdessen wurden wir Opfer von Säureattentaten. Wo scheint das im Verfassungsschutzbericht auf?"

Und Balluch schließt: ,,Leider tat sich die Presse wieder mit einer tierschutzfeindlichen Zeitungsente hervor. Dort wird berichtet, die Anzeigen im Tierschutzbereich im Jahr 2012 seien mehrheitlich u.a. wegen Brandstiftung erfolgt. Dabei steht im Verfassungsschutzbericht ganz deutlich, dass es 2012 im Tierschutz wegen Brandstiftung keine einzige Anzeige gegeben hat. Das ist die einzige Funktion dieses Berichts: er soll tierfeindlichen Kräften die Möglichkeit geben, mit seriösem Anschein eine Bedrohung herbeireden zu können. Es wird Zeit die Konsequenz aus dem Tierschutzprozess zu ziehen und dieses Kapitel über ,militanten' Tierschutz im Verfassungsschutzbericht endgültig zu schließen. Es gibt keine derartige Bedrohung, es gibt keinen militanten Tierschutz, es gibt keinen Tierschutz-Untergrund und keine direct action groups. Wer dem widerspricht, soll die Belege vorweisen oder schweigen!"

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