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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.12.2013)

Graz, am 12.12.2013

Polizist prügelt Tierschützer bei Jagdbeobachtung: Bericht vom Strafverfahren

Am 4. Dezember 2011 stand noch Aussage gegen Aussage: Jäger und Polizisten behaupteten, dass der Obmann-Stellvertreter des Verein gegen Tierfabriken auf einen 50kg schwereren Polizisten losgegangen sei. Zum Glück wurde der Vorfall gefilmt und so stand diesen Montag endlich der Prügelpolizist wegen Amtsmissbrauch, Körperverletzung, Verleumdung und Begünstigung vor dem Grazer Straflandesgericht.

Vor faste genau zwei Jahren - am 4. Dezember 2011 - begaben sich zwei Tierschutzaktivisten des Verein gegen Tierfabriken, darunter der VGT-Obmanstallvertreter David Richter - nach einem Hinweis aus der Bevölkerung, zu einer mutmaßlich illegalen Treibjagd auf ausgesetzte Fasane in der Nähe von Kainbach bei Graz. Tatsächlich schossen die Jäger verbotenerweise in der Nähe von Häusern und anderen Gebäuden,was die Tierschützer veranlasste umgehend die Polizei zu rufen. Die eintreffende Streife sprach aber nur kurz mit den Jägern, die sich über die beiden Tierschützer beschwerten, und verließ wieder den Ort des geschehens. Als David Richter und sein Kollege sich erneut der weiterziehenden Jagdgesellschaft annährten um weitere Übertretungen des steiermärkischen Jagdgesetzes zu dokumentieren, waren es die biertrinkenden Jäger die sich belästigt fühlten und die Polizei riefen. Erneut rollte die gleiche Streife an und fuhr diesmal direkt auf die beiden Tierschützer zu. Sofort schlug der mittlerweile angeklagte Gruppeninspektor auf die Kamera in David Richter's Händen, sodass das Display zugeschlagen wurde und forderte die Bekanntgabe der Identität der beiden Tierschützer ohne jegliche Begründung. Nachdem die rechtlich wohlgeschulten Tierschutzaktivisten jedoch auf die Angabe des Grundes der Identitätsfeststellung und Bekanntgabe der Dienstnummer zumindest eines der beiden amtshandelnden Beamten bestanden, riß dem nunmehr angeklagten Polizisten der Geduldsfaden: Er schlug dem gerade weggehenden David Richter von hinten mehrmals auf dem Kopf bis dieser zu Boden ging und kniete sich dann für mindestens 20 Minuten auf den Tierschützer. Erst nach 45 Minuten und dem Eintreffen weiterer Polizeistreifen und anderer TierfreundInnen wurde David Richter schlussendlich gestattet, sich vom nasskalten Asphalt zu erheben.

In den ersten Einvernahmen gaben die Polizisten und ein bezeugender Jäger in teilweise wortgleichen Aussagen an, dass David Richter den Polizisten attackiert hätte. Zum Glück wurde die Amtshandlung durchgängig gefilmt, sodass die auf objektiv falschen Beweisaussagen Anzeigen gegen David Richter unverzüglich eingestellt wurden.

Nach einer Maßnahmenbeschwerde stellt der Unabhängige Verwaltungssenat Graz fest: David Richter wurde ,,durch die willkürliche Festnahme und Anhaltung am Boden in den Grundrechten der persönlichen Freiheit und dem Grundrecht, nicht einer erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, aufs Gröblichste verletzt."

Ein erstes Strafverfahren gegen den Polizisten am Landesgericht Graz wegen Freiheitsentziehung wurde von der Einzelrichterin zurückgewiesen: Die Einzelrichterin erkannte im angezeigten Sachverhalt schwerere Delikte, für die ein Schöffengericht zuständig sei. So kam es diesen Montag zum ersten Verhandlungstag gegen den Gruppeninspektor, der sich den Vorwürfen des Amtsmissbrauch, der Körperverletzung, der Verleumdung und der Begünstigung ausgesetzt sah. Zwischenzeitlich hatte die Oberstaatsanwaltschaft in Wien festgestellt, dass es sich bei den Zeugenaussagen der Polizisten und eines Jägers um eine ,,wahrheitswidrige, abgesprochene Verteidigungslinie" gehandelt habe.

Die am Montag von der Staatsanwältin Verena Neuberger verlesene Anklage war eine detailgetreue Wiedergabe der Vorkommnisse in der ,,Äußeren Ragnitz" am 04.12.2011. Richter Erik Nauta führte gemeinsam mit zwei Schöffen vorbildlich durch den ersten Verhandlungstag: Trotz überwältigender Beweislast und einer am Silbertablett an den Angeklagten herangetragenen Bitte um ein Eingeständnis, dass er womöglich einen Fehler gemacht habe, blieb der Polizeibeamte auf der Anklagebank stur und bestand auf seiner Aussage, dass David Richter ihn, und nicht etwa umgekehrt, er David Richter angegriffen hätte. Das im Gerichtssaal mehrmals Sekunde für Sekunde analysierte Video zeichnete allerdings ein anderes Bild. Auch die Aussagen sämtlicher ZeugInnen konnten den Angeklagten nicht entlasten: Der den Einsatz begleitende Bezirksinspektor entschlug sich der Aussage, weil er selber in derselben Sache wegen falscher Zeugenaussage angeklagt sei. Die einzige Frage des Richters, wo denn die Beweisfotos seien, die er am Tatort unmittelbar während des Übergriffs mit seinem Diensthandy geschossen hatte, wurde von dem Vorgesetzten des Angeklagten beantwortet: Wegen der ,,schlechten Qualität" seien die Fotos von ihm an Ort und Stelle gelöscht worden. Die beiden zur Versorgung des verletzten David Richter herbeigerufenen Rettungssanitäterinnen konnten auch nur die von ihnen festgestellten Verletzungen des Tierschützers bestätigen: David Richter wies zwei Beulen am Hinterkopf, Halswirbelverletzungen, Handverletzungen und Blutspuren im Ohr auf. Schließlich wurde noch der Aufsichtsjäger des Revier Kainbach bei Graz befragt, der den ganzen Vorfall aus sicherer Distanz beobachtet hatte: In seinen ersten Aussagen hatte er noch felsenfest behauptet, gesehen zu haben, wie David Richter dem Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen hätte. Am Montag stellten sich die Wahrnehmungen des Jägers wesentlich anders dar: Nein, er habe doch keinen tätlichen Angriff des Tierschützers auf den Polizisten gesehen; Nein, auch keinen Stoß David Richters gegen den Oberkörper des Beamten oder einen Schlag ins Gesicht. Warum es damals zu nahezu wortgleichen Aussagen des Aufsichtsjägers und des zweiten Polizisten kam, erklärte sich der Jäger diesen Montag durch die damalige ,,Aufregung und Hektik". Auch dem Jäger blüht noch ein Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage, Verleumdung und Begünstigung.

Da der medizinische Gutachter seiner Ladung nicht folgen konnte, wurde der Prozess und die Urteilsverkündung auf Februar 2014 vertagt.

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