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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.05.2015)

Wien, am 20.05.2015

VGT: Anzeige wegen sinnlosen und grausamen Tierversuchen an Puten

Schweres Leid für 150 Puten, nur weil die existierenden Medikamente den Profit mindern würden – wann kommt Verbot von Tierversuchen für die Tierindustrie?

In der Tierindustrie, insbesondere in den Putenfabriken, geht es nur um billigste Produktion in der Masse, um den reinen Profit. Die Tierfabriken sind Altlasten aus einer Zeit der Industrialisierung, in der der Tierschutz noch keine öffentliche Stimme hatte, sonst wäre es niemals so weit gekommen. Das Gebot der Stunde ist daher der sukzessive Abbau der industriellen Tiernutzung, seit 2014 sogar Staatsziel. Auch das Tierversuchsgesetz ist dem Tierschutz verpflichtet und erklärt im ersten Paragraphen, dass es der Verminderung der Nutzung von Tieren dient. Und trotzdem finden in Österreich ständig Tierversuche statt, deren ausschließliches Ziel die Effizienzsteigerung der Nutztierindustrie ist. Dabei verpflichtet eine EU-Richtlinie auch die österreichischen Behörden, für jeden Tierversuch zwischen Nutzen und Schaden abzuwägen. „Diese Abwägung findet aber offenbar nicht statt, sonst könnten keine Tierversuche zur Profitsteigerung der industriellen Tiernutzung genehmigt werden“, erklärt VGT-Obmann Martin Balluch. „Deshalb mussten wir eine weitere Anzeige gegen einen Tierexperimentator und das Wissenschaftsministerium einbringen.“

In den beiden angezeigten Tierversuchsprojekten geht es um Puten. 150 dieser Tiere wurden vorsätzlich mit der Schwarzkopfkrankheit infiziert, die zu schweren klinischen Symptomen führt, obwohl es bereits sehr effektiv wirkende Medikamente dagegen gibt. Doch würde man diese individuell an erkrankten Tieren anwenden, ließe sich der Profit nicht maximieren. Erstens kostet der Tierarzteinsatz Geld und zweitens wären so behandelte Puten nicht mehr für den menschlichen Konsum zugelassen. Die Tierindustrie wünscht sich daher Medikamente, die automatisch ins Futter für alle Tiere gemischt werden können, und die bei Menschen keine Wirkung haben. „Darum geht es letztlich in diesen Tierversuchen“, erklärt Balluch, „nämlich um die Profitsteigerung in der Tierindustrie. Mit Tierschutz, der Verringerung der Anzahl von Tierversuchen oder der Verminderung von Tierleid hat das überhaupt nichts zu tun.“ Deshalb hat der VGT heute eine weitere Anzeige wegen Tierquälerei, Betrug und Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, siehe Martin Balluchs Blog.

Im Juli 2015 wird ein sogenannter Kriterienkatalog für Genehmigungsanträge zu Tierversuchen öffentlich, der spätestens ab Juli 2016 für alle Tierversuche vorgeschrieben sein wird. Dieser Katalog bewertet den an den Tieren angerichteten Schaden für jedes Versuchsprojekt und vergleicht ihn mit dem möglichen Nutzen für die Lebensqualität von Mensch und Tier. Nur Tierversuche, deren Nutzen den Schaden überwiegt, dürften genehmigt werden. Doch der VGT befürchtet, dass der Kriterienkatalog das Papier nicht wert sein könnte, auf dem er geschrieben steht. „Wenn die Behörde heute schon Tierversuche genehmigt, die großen Schaden anrichten und keinerlei Nutzen haben, wie im vorliegenden Fall, dann ist nichts Gutes zu erwarten. Offenbar zieht die Interessensvertretung der Tierversuchsseite hier politisch die Fäden. In Deutschland und sogar in Polen entscheiden Gremien, in denen der Tierschutz vertreten ist, mit Mehrheit über Tierversuchsanträge. In Österreich obliegt das weiterhin einzelnen BeamtInnen, auf die offensichtlich großer Druck ausgeübt werden kann. Tierversuche sind in Österreich völlig außer Kontrolle!“, meint der VGT-Obmann abschließend.

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