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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.02.2016)

Hainsdorf, am 16.02.2016

Mega-Schweinestall illegal errichtet? Tier- und Naturschützer erwirken Prüfung durch Gericht - Schock für Tierfabriksbetreiber!

Eine unfassbare Geschichte über österreichische Verwaltungsmissstände in der Massentierhaltung

Es ist unglaublich aber wahr: Im Jahre 2003 suchte Karl Tatzl, der damalige ÖVP-Bürgermeister der kleinen steiermärkischen Gemeinde Hainsdorf im Schwarzautal und seine Frau um Baubewilligung für eine Schweinezuchtfabrik mit 695 Mutterschweinen an. Da knapp unter der Grenze für die Notwendigkeit einer UVP-Umweltverträglichkeitsprüfung (1), wurde dieses Stallbauprojekt anstandslos genehmigt. 3 Monate danach verkaufte der Bürgermeisterseinen Grund inkl. Baugenehmigung an eine Betreibergesellschaft! Diese errichtete den Stall. Eines der vielen Schmankerl am Rande: Im Juli 2003 wurde ein 45m tiefer Brunnen gegraben, Ende 2012 (!) wurde er bewilligt!

2005 die gleiche Vorgangsweise noch einmal: der Bürgermeister sucht an und bekommt die Baugenehmigung für die Errichtung eines weiteren Riesen-Gebäudes: "Sauenstall und Nachzuchtstall für 644 produktive Sauen und 168 Nachzuchtplätze" (2). Und wieder: 3 Monate danach, im Jahr 2005, verkauft der Bürgermeister seinen Grund inkl. Baugenehmigung an dieselbe Gesellschaft, an der er selbst beteiligt ist.

So leicht geht das also: Eine Massentierhaltungsanlage für 1.500 Zucht-Muttertiere wird gebaut. OHNE Umweltverträglichkeitsprüfung und OHNE steiermärkische IPPC-Bewilligung. (3)

2010 erregte ein Unfall in der Anlage großes Aufsehen: ein Arbeiter vergaß nach einem Sturzregen das Schließen eines Schiebers des Güllebeckens, große Mengen an giftiger Schweinegülle flossen in den daneben liegenden Bach, bis zur Murmündung wurde jegliches Flußleben zerstört, zigtausende Fische starben, 300 kg tote Fische wurde geborgen. Damals wurden VGT-TierschützerInnen auf die Anlage aufmerksam gemacht und beschäftigten sich seither mit der Problematik.

In Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbund Steiermark wurde 2015 ein Antrag auf UVP-Feststellung eingebracht. Der daraufhin erlassene Bescheid vom Land Steiermark fiel zugunsten der Stallbetreiber aus. Doch man gab nicht auf: Die vom Naturschutzbund Steiermark nachgereichte Beschwerde führte schließlich kürzlich - am 28.1.2016 - zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) (4): Es sei derart schlampig von der belangten Behörde ermittelt worden, dass der Bescheid aufzuheben sei! Nun hat die Behörde 6 Wochen Zeit, um in einem neuen Bescheid erneut die Frage zu entscheiden, ob die größte „Ferkelfabrik“ Österreichs nicht doch einem UVP-Verfahren unterzogen werden muss.

Übrigens: wesentliche Gesellschafter der Hainsdorfer Tierfabrik sind neben dem bereits genannten Karl Tatzl, der Steinmetzgewerke und Ferkelfabriksgeschäftsführer Franz Konrad Reinisch (5) und der Tierarzt Dr. Hans Höcher (6). Und der nun vom BVwG behobene Bescheid der A 13 der Steiermärkischen Landesregierung wurde ausgestellt von Frau Dr. jur. Katharina Kanz.

Erklärungen:

(1) UVP-Umweltverträglichkeitsprüfung: Ziel ist, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher Grundlage die mittel-und unmittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Mensch, Tier, Pflanzen und deren Lebensräume, sowie auf Boden, Wasser, Luft und Klima, auf Landschaft, auf Sach- und Kulturgüter zu prüfen. Ebenso sind die Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche Wirkungen verhindert oder verringert bzw. durch die förderliche Auswirkungen vergrößert werden können. Bei Intensiv-Tierhaltungsbetrieben gilt es die Kumulation mit anderen Betrieben zu berücksichtigen sowie einen Schwellenwert, ab welchem jedenfalls eine UVP zu machen ist (hier "700 Sauenplätze").

(2) Sauenstall: strohlose Haltung auf Spaltenboden mithilfe von Kastenständen. Nachzuchtstall: die jungen weiblichen Tiere werden hier aufgezogen und übersiedeln dann nach der Pubertät in den Muttersauenstall.

(3) Stmk. IPPC-Bewilligung: Ziel dieses Landesgesetzes ist die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung [...] durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden und der Schutz der Tiere. Der Schwellenwert liegt hier bei "750Plätze für Säue"

(4) BVwG (Bundesverwaltungsgericht): Ist das überwiegend für den Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung zuständige Verwaltungsgericht in Österreich.

(5) Reinisch ist auch Landesinnungsmeister der Fachgruppe Steinmetze in der WK Steiermark.

(6) Auf der Startseite der Website von Dr. Höcherlief bis vor Kurzem das Spruchband „Dr. Höcher – der Tierarzt, dem die Schweine vertrauen“. Im Juli 2014 hatte Dr. Höcher freilich das Vertrauen seiner Schweine schwer enttäuscht. In einer Schweinefabrik in Unterpurkla bei Halbenrain erstickten im Juli 2014nach dem Ausfall der Lüftungsanlage und des Alarmsystems 1.770 Mastschweine. Eigentümer und Betreiber der Anlage: Der „Fachtierarzt für Schweine“ Dr. Höcher.

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