Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.04.2016)

Wien, am 05.04.2016

Massentötung durch Krähenfallen – Widerspruch zur EU-Vogelschutzrichtlinie!

Sogenannte norwegische Krähenfallen werden derzeit in mehreren Bundesländern zum massenhaften Fangen von Rabenkrähen eingesetzt.

Norwegische Krähenfallen sind Käfige mit Einflugsöffnungen, durch die ein Entkommen nicht mehr möglich ist. Die Vögel sollen durch Futter oder auch lebende Vögel angelockt werden. Aus ethisch moralischen Gründen sind solche Fallen prinzipiell abzulehnen. Entgegen ihres Namens sind diese Fallen nicht selektiv. Regelmäßig werden auch andere Vogelarten z.T. streng geschützte Arten wie Greife und Eulen gefangen. Da die Fallen nur einmal täglich kontrolliert werden müssen, kommt es vor, dass mehrere Tiere in den Fallen gefangen sind, unter Umständen auch unverträgliche und/ oder geschützte Arten, die sich dann gegenseitig verletzen oder sogar töten. Zusätzlich birgt der Stress des Gefangenseins und der Fluchtversuche eine hohe Verletzungsgefahr.

In der EU- Vogelschutzrichtlinie steht: Artikel 8 (1) Was die Jagd, den Fang oder die Tötung von Vögeln im Rahmen dieser Richtlinie betrifft, so untersagen die Mitgliedstaaten sämtliche Mittel, Einrichtungen oder Methoden, mit denen Vögel in Mengen oder wahllos gefangen oder getötet werden oder die gebietsweise das Verschwinden einer Vogelart nach sich ziehen können, insbesondere die in Anhang IV Buchstabe a aufgeführten Mittel, Einrichtungen und Methoden.

Somit widersprechen norwegische Krähenfallen dem Artikel 8 der EU-Richtlinie!

Zwar gibt es im Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie eine Auflistung unter welchen Gründen von Artikel 8 abgwichen werden darf. Die Begründung für die Ausnahme, die in Österreich herangezogen wird, ist der Schutz vor Schäden an Kulturen. Artikel 9 kann jedoch nur als letztes Mittel herangezogen werden. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass es verschiedene alternative Maßnahmen gibt, um solche Schäden zu verhindern. Zudem ist zweifelhaft, ob die Schäden überhaupt durch Rabenvögel verursacht werden.

Die gleiche Problematik der Unselektivität von Fallen gilt auch für Elstern in sogenannten Elsternfängen.

Der VGT und Pro-Tier werden an die zuständigen Landesregierungen daher eine Aufforderung zur EU-rechtskonformen Anpassung der Gesetze sowie der tatsächlichen Praxis versenden.

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben