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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.07.2016)

Wien, am 04.07.2016

VGT fordert tierschutzrechtliche Verbandsklage ins Tierschutzgesetz

Vorbild Deutschland: auf Konferenz in Berlin am 24. Juni 2016 erklärte Staatssekretär den Vorteil der Verbandsklage

Das Tierschutzgesetz soll wieder reformiert werden, leider nicht zum Guten. Doch der VGT will die Chance nutzen und hat dem Tierschutzministerium eine Wunschliste geschickt, darunter auch die Forderung, eine Verbandsklage einzurichten. Dabei geht es darum, dass staatlich anerkannte Tierschutzorganisationen das Recht auf Akteneinsicht im Behördenvollzug bekommen und dann, wenn nötig, sogar ein Gericht anrufen können, wenn ein Widerspruch zum Tierschutzgesetz entdeckt wurde. Das Ziel ist, das leidige Vollzugsdefizit in den Griff zu bekommen. Dass Umweltverbände derartige Rechte bekommen ist in Österreich nichts Neues. Jetzt sollte dasselbe auch für Tierschutzverbände möglich sein.

Bei einer Konferenz in Berlin am 24. Juni 2016 kamen BeamtInnen, Amtsveterinäre und TierschützerInnen aus ganz Deutschland zusammen, um sich über die Erfahrungen mit der Verbandsklage auszutauschen. Die Bundesregierung hat zwar keine Verbandsklage eingerichtet, aber mittlerweile 8 von 16 Bundesländern in Deutschland. Die Erfahrungen, so Regierungsvertreter aus Nordrhein-Westphalen und dem Saarland auf dieser Konferenz, sind durchgehend positiv. Die Verbandsklage ermögliche ein Gespräch zwischen Politik, Veterinäramt und Tierschutz auf Augenhöhe. Bisher konnte man die VertreterInnen des Tierschutzes einfach lächelnd beiseite schieben und ihre Argumente ignorieren. Doch mit der Rute „Verbandsklage“ im Fenster werden die TierschutzsprecherInnen viel ernster genommen, das Gesprächsklima hat sich verbessert.

Die Verbandsklage in Deutschland erstreckt sich vor allem auf Genehmigungen für neue Tierfabriksbauten und für Tierversuche, und die Tierschutzorganisationen wurden dadurch sogar in den Landesjagdbeirat eingebunden. In Österreich würde man damit den Rechtsstaat fundamental stärken. Die Tierschutzorganisationen könnten mit der Verbandsklage sicherstellen, dass tierschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Bei 85 % von Stallbauten sei das nämlich, so ein Rechtsanwalt aus Deutschland auf der Konferenz, nicht der Fall. Wer Angst vor der Verbandsklage hat, hat Angst vor dem Rechtsstaat. Mehr als gängige Gesetze durchsetzen kann der Tierschutz mit diesem Mittel nämlich nicht. Und wenn, wie behauptet, sich eh alle an die Tierschutzbestimmungen halten, dann kann doch nichts passieren!

Nähere Details zur Verbandsklage finden Sie auf Martin Balluch's Blog und in einem Mitschnitt des Tierrechtsradios im CBA, ursprünglich gesendet auf Radio Orange 94.0 am 1. Juli 2016.

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