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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.11.2016)

Oberndorf, am 08.11.2016

Salzburg: Mayr-Melnhof Klage gegen VGT ohne Basis, soll KritikerInnen mundtot machen

Klage auf Einstweilige Verfügung von Mayr-Melnhof gegen VGT-Aktionismus bereits in allen Instanzen abgewiesen, Mayr-Melnhof musste dem VGT € 2500 überweisen

€ 6000 wollte Max Mayr-Melnhof, das Liebkind der Salzburger Schickeria, vom VGT durch eine Klage beim Handelsgericht Wien erstreiten. € 2500 musste er stattdessen dem VGT bezahlen, seine Klage auf Einstweilige Verfügung wurde bis zum Obersten Gerichtshof abgewiesen. Nun versucht er es mit einer Unterlassungsklage in Oberndorf nahe seinem tierquälerischen Jagdgatter, vielleicht in der Hoffnung im Salzburger Umfeld mehr richterliche Unterstützung für sein Ansinnen, den VGT als Kritiker loszuwerden, zu bekommen. Beim heutigen Prozess zeigte sich allerdings, dass keine Evidenz gegen den VGT und dessen Obmann vorliegt. Beim Prozess sagte Mayr-Melnhof aus, dass er den Befehl zur Abwehr der Drohne, die die Jagd dokumentierte, gegeben habe, was schließlich in zwei Schüsse mit dem Gewehr und eine Sachbeschädigung mündete. Details zum Prozess in einem Audiobericht

Die nächste Klage des streitbaren Gatterjägers gegen den VGT wird kommenden Donnerstag wiederum am Handelsgericht in Wien verhandelt. Zusätzlich hat Mayr-Melnhof eine Privatanklage gegen den VGT-Obmann und den VGT wegen Beleidigung und Übler Nachrede eingebracht. Da will er bescheidene € 30.000 Schadenersatz erhalten. In der Realität hingegen musste er den Titel „Baron“ von einer Werbewebseite für eines seiner Schlösser streichen, zumal Adelstitel in Österreich seit 100 Jahren verboten sind. Aber was gelten schon demokratische Verbote, wenn man 7000 ha Grund und 2 Schlösser besitzt, und einen nicht unbeträchtlichen lokalpolitischen Einfluss hat. Letzteres ist die einzige Erklärung dafür, dass seine Gatterjagd in einem Natura 2000 Gebiet weiterhin geduldet wird. Wer Kühe auf der Alm mit einer scharfen Hundemeute hetzen und von zahlenden Jagdgästen beschießen lassen würde, käme sofort ins Gefängnis, aber bei Schweinen in der gleichen Situation drückt man politisch in Salzburg ein Auge zu. Nur in Salzburg, wohlgemerkt, in 6 von 9 Bundesländern ist dieses Verhalten verboten. Würde Mayr-Melnhofs Jagdgatter nur wenige Kilometer nach Osten bis nach Oberösterreich verschoben, wäre es sofort verboten.

VGT-Obmann Martin Balluch ist optimistisch bzgl. des heutigen Verfahrens: „Mayr-Melnhof hat sich offenbar in den Kopf gesetzt, neben der Durchführung seiner Wildschweinmassaker im Jagdgatter nun auch Tierschutzvereine zu bekämpfen. Dabei ist die Sachlage eindeutig: 91,4 % der Menschen wollen ein Gatterjagdverbot, auch in Salzburg, und auch unter der Jägerschaft. Laut Verfassung geht in Österreich das Recht vom Volk aus. Das wird auch Feudaljäger Mayr-Melnhof eines Tages akzeptieren müssen!“

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