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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.03.2017)

Wien, am 17.03.2017

Im Gesundheitsausschuss beschlossenes Tierschutzgesetz enthält Aussetzverbot Fasane!

VGT sieht viele Aspekte des geplanten Gesetzes weiterhin kritisch (Stichworte Ferkelkastration, Rinderanbindehaltung, Katzenkastration), ist aber über Aussetzverbot sehr erfreut

Die Feudaljagd im Mittelalter war Sache der Hocharistokratie. Doch man war an Tieren und der Natur nicht interessiert, sondern wollte im Rahmen gesellschaftlicher Lustbarkeiten viele bunte Vögel totschießen. Deshalb züchtete man den Jagdfasan aus verschiedenen Fasanarten. Er fliegt schlecht, ist damit leichte Zielscheibe, und hat lustige bunte Federn. In den Fasanerien kann man hunderttausende davon billig züchten. Diese feudaljagdliche Lustbarkeit hat sich gegen alle Kritik von Tier- und Umweltschutzseite bis heute erhalten. In England, wo der Adel durch keinen verlorenen Weltkrieg in seiner gesellschaftlichen Stellung erschüttert wurde, setzt man heute noch 40 (!) Millionen Zuchtfasane jährlich zum Abschuss aus. In Österreich gibt es diese Belustigung des ehemaligen Adels (der Adel wurde nach dem 1. Weltkrieg samt seiner Hundehetzjagden abgeschafft) ebenfalls heute noch, wenn auch nur im Osten und mit „lediglich“ 100.000 Fasanen pro Jahr. Doch damit könnte jetzt Schluss sein! Der VGT führt seit Juli 2015 eine intensive Kampagne gegen dieses infantile Spektakel der Abschießbelustigung von Zuchtfasanen und hat durch seine Vertretung im Tierschutzrat einen entsprechenden, sogar einstimmigen Beschluss zur Abschaffung erreicht. In der ursprünglichen Version des Tierschutzgesetzes, das in Begutachtung ging, war davon noch nichts enthalten. Doch nun wurde im Gesundheitsausschuss ein Gesetzestext beschlossen, der den folgende Zusatz enthält:

§ 5 (2) Tierquälerei begeht, wer 14a. ein in Gefangenschaft gezüchtetes Wildtier aussetzt, das zum Zeitpunkt des Aussetzens in freier Natur nicht überlebensfähig ist.

Aus den Erläuterungen wird klar, dass damit das Aussetzen gezüchteter Fasane, Rebhühner und Stockenten gemeint ist. VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Wir sehen das geplante Tierschutzgesetz weiterhin sehr kritisch - insbesondere ist über die 1. Tierhaltungsverordnung noch nichts bekannt - sind aber über diesen Schritt, der nun doch gelungen ist, sehr erfreut. Damit wird diese anachronistische Praxis der Aussetzerei von Schießbudenfiguren für die Abschießbelustigung endlich der Vergangenheit angehören. Allerdings ist uns klar, dass der Vollzug keine leichte Sache wird. In sämtlichen Jagdgesetzen Ostösterreichs, zuletzt im Burgenland, versucht man unsere Aufdeckarbeit durch Verbote, sich einer Jagdgesellschaft auf öffentlichen Wegen zu nähern und sie zu dokumentieren, zu erschweren. Doch ohne jeden Zweifel ist mit diesem Gesetz ein sehr wichtiger Schritt getan, das Aussetzen von gezüchtetem Federwild endgültig in den Mistkübel der Geschichtsbücher zu verfrachten!“

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