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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.02.2018)

Wien, am 02.02.2018

Wer nichts zu verbergen hat … braucht keine Privatsphäre?

Engagierte Menschen dürfen nicht ausgeforscht und ihr Widerstand im Keim erstickt werden. Demokratien brauchen Privatsphäre genauso wie das Wahlgeheimnis.

Der VGT ist ein Zusammenschluss von Personen, die sich für eine Verbesserung der Situation der Tiere in unserer Gesellschaft einsetzen. Tiermissbrauch soll sozial geächtet und gesetzlich verboten sein. Tierqual darf nicht die allgemein anerkannte Norm bleiben. Leider sind die Gewohnheiten der Mehrheit und unsere Gesetze noch weit von einem ethisch vertretbaren Umgang mit Tieren entfernt. Deswegen müssen wir als verantwortungsvolle BürgerInnen Missstände aufdecken und trotz oft mächtiger Widerstände mit den für Demokratien entwickelten und explizit in unseren Grundrechten geschützten Methoden des gewaltfreien zivilen Widerstands Lösungen einfordern. Diese Arbeit ist nicht nur notwendig, sondern explizit konstitutionell erwünscht und daher verfassungsrechtlich abgesichert. Wir sollten Rede- und Demonstrationsfreiheit nicht als leere Worthülsen betrachten. Sie sind als Grundrechte aus gutem Anlass tief in unserem Rechtssystem verankert.

Zivile Mitgestaltung ist sogar erheblich wichtigerer als zum Beispiel die gelegentliche Wahl von neuen VertreterInnen, die im Übrigen bei einer offenkundigen Vernachlässigung ihrer Pflichten auch unmittelbar ihres Amtes enthoben werden können. Und womöglich sollten sie im Anlassfall auch tatsächlich gekündigt werden damit unsere Interessen als Volk nicht immer wieder folgenlos übergangen werden. Wollen wir beispielsweise wirklich Abgeordnete im Nationalrat behalten, die Gesetze vorschlagen und beschließen, die unserer Verfassung widersprechen? Wer wenn nicht unsere gewählten VertreterInnen sollten die Aufgabe haben diesbezüglich sorgfältig und überlegt vorzugehen? Soll es wirklich allein die Aufgabe der Zivilgesellschaft sein derartige Missstände aufzuspüren und über komplizierte und aufwändige Prozeduren im Nachhinein die Reparatur unzulässiger Gesetze zu erwirken – noch dazu gegen die Widerstände unserer offiziellen VertreterInnen?

Wem nützt Überwachung?

Weil in unserer Gesellschaft absurd hohe Gewinne über die Ausbeutung von Tieren verdient werden können und sehr wohlhabende Institutionen und Personen auch politisch besonders einflussreich sind, gibt es mächtige Kräfte, die sich aktiv gegen tierfreundlichere Regeln stellen. Politische und administrative Macht wird daher vor allem zum Schutz bestehender Ordnungen genutzt und der Wunsch uns als Gesellschaft ethisch weiterzuentwickeln gefährdet diese Macht indem er ihre Grundlage angreift. Wer seinen Wohlstand auf den Rücken der Tiere etabliert hat und sie nicht mehr beliebig ausbeuten kann, verliert dadurch die Basis dieses undemokratischen Einflusses. Kein Wunder, dass zivilgesellschaftliches Engagement in etablierten Institutionen nicht gerne gesehen wird und meist rundum auf auf Ablehnung stößt.

Vor allem PolitikerInnen aus dem Innenministerium und hohe Beamte aus der Polizei werden nicht müde zu betonen, dass die Sorge um unsere Privatsphäre gleichbedeutend mit einem Eingeständnis von fragwürdigen Machenschaften wäre. Sie argumentieren, dass wir staatlicher Überwachung unbedingt vertrauen könnten, da sie ja nur daran interessiert wäre kriminelle und gefährliche Aktivitäten aufzudecken und möglichst früh zu verhindern. (Dabei gibt es keine plausiblen Hinweise darauf, dass Überwachung überhaupt dabei helfen würde Verbrechen zu verhindern. Sie hilft im Gegenteil noch nicht mal überzeugend dabei Verbrechen aufzuklären.) In ihrer Darstellung sind Personen im Staatsdienst über jeden Verdacht des Missbrauchs erhaben. Weitreichende Möglichkeiten BürgerInnen auszuspionieren würden unter keinen Umständen missbraucht werden. Doch selbst wenn wir ganz naiv davon ausgehen, dass einzelne Personen niemals der Versuchung erliegen diese Überwachungsmöglichkeiten zu missbrauchen, ist völlig klar, dass zumindest die mit diesem besonderen Befugnissen betrauten Institutionen ein besonderes Interesse an der Bewahrung ihrer Sonderrechte haben.

Wieso sollte eine Institution wie das Innenministerium tatenlos zusehen wenn sie zivilen Widerstand gegen ihre weitreichenden Befugnisse entdeckt? Besonders in Situationen, die keine Kontrolle ihrer Aktivitäten durch von ihnen völlig unabhängige Gremien vorsehen, müssen sie noch nicht mal Rechenschaft über ihre Aktivitäten abgeben und können vom Rest der Gesellschaft unbemerkt Schritte zur Verhinderung eines effektiven Widerstands gegen ihre Vorrechte setzen.

Leider werden oft Gesetze und Verordnungen beschlossen, die für die angeblichen Zwecke nutzlos sind aber dann ausschließlich rege Anwendung als Methoden zur Behinderung zivilen Engagements finden. Die Datenschutzorganisation epicenter.works hat der Regierung mit dem HEAT Maßnahmenkatalog ein Handbuch zur seriösen Wirkungs-Evaluierung von Gesetzesvorschlägen in die Hand geben, doch bisher wurde dieser praktische Leitfaden ignoriert. Das erweckt den Eindruck, dass eine glaubwürdige Untersuchung der Notwendigkeit und Nützlichkeit von Gesetzen nicht erwünscht ist.

Dass so ein Szenario keine absurde Verschwörungstheorie ist, muss uns spätestens seit Snowdens Enthüllungen bekannt sein. Aber wir brauchen dafür nicht mal ins Ausland zu blicken. Der Tierschutzprozess hat mehr als deutlich gezeigt, dass auch in Österreich groß angelegter staatlich organisierter Machtmissbrauch in erschreckendem Ausmaß möglich ist, auch tatsächlich passiert und für die Verantwortlichen in aller Regel keine Konsequenzen hat.

Als TierschützerInnen, die auf verschiedene verfassungs- und menschenrechtlich geschützte Protestformen angewiesen sind, haben wir leider immer wieder erfahren, dass wir uns nicht auf eine angemessen verantwortungsvolle Ausübung besonderes tief in BürgerInnenrechte eingreifender Befugnisse verlassen können. Leider müssen wir aus umfangreicher Erfahrung sogar feststellen, dass ein Missbrauch oft häufiger anzutreffen ist als eine verantwortungsvolle Nutzung dieser gefährlichen Ermächtigungen.

Es ist fatal das Gewaltmonopol in einer Gesellschaft unbeaufsichtigt Personen und Institutionen zu überlassen, die einen Anreiz haben ihre Macht zumindest zur Selbsterhaltung zu missbrauchen.

Rolle der Transparenz

Mache Menschen sind der Auffassung, dass Privatsphäre in erster Linie Kriminelle schützen würde und Transparenz in öffentlichen Institutionen ein großes Datenschutzproblem wäre. Deswegen sei es für alle besser weder Transparenz noch Privatsphäre zu haben.

Aus demokratischer Sicht ist es genau umgekehrt: Gerade damit sich BürgerInnen ungehindert von mächtigen Institutionen organisieren können, wurde die Privatsphäre als hohes Rechtsgut geschützt und sie darf nur in sehr schwerwiegenden Einzelfällen und unter strengster unabhängiger Kontrolle übergangen werden. Möglichst lückenlose Transparenz ist dagegen essenziell für unsere Selbstbestimmung als Volk. Wir können schließlich nicht entscheiden wie wir unsere Gesellschaft gestalten wollen wenn wir gar nicht wissen was BeamtInnen in unserem Namen tun. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf es daher Staatsgeheimnisse geben und sie dürfen nicht weitreichender als unbedingt nötig sein.

Gefährlicher Interessenskonflikt

Interessanter Weise argumentieren meist gerade jene Individuen für die Aufgabe unserer Privatsphäre, die gleichzeitig für eine möglichst weitreichende Geheimhaltung in öffentlichen Funktionen eintreten. Dadurch entsteht der schiefe Eindruck, dass sie anderen unterstellen, was sie selbst im Schilde führen: Staatliche Organe sollen im Verborgenen als VertreterInnen der Allgemeinheit Dinge tun können, von denen das Volk nichts erfahren darf aber gleichzeitig werden alle BürgerInnen lückenlos überwacht. Diese undemokratische Kombination ermöglicht es ihnen jeden aufkeimenden Widerstand gegen ihre eigenen Machenschaften völlig geheim bereits in den Anfängen zu ersticken. Den Opfern werden als offizielle Erklärung für das besonders harte Vorgehen gegen sie thematisch plausible Verbrechen vorgeworfen. Selbst wenn sich später herausstellt, dass die erhobenen Anschuldigungen gegenstandslos waren, ist diese Situation geeignet Menschen genügend einzuschüchtern um Missstände gar nicht erst aufzuzeigen – besonders wenn die Organe aufgrund von Geheimhaltung oder gar Immunität niemals für ihren Amtsmissbrauch belangt werden können.

Wir dürfen nie vergessen, dass Personen mit ihren öffentlichen Ämtern besondere Berechtigungen erhalten. Sie dürfen über ihre Funktion Macht über uns ausüben. Wir müssen dafür sorgen, dass sie diese Macht nur verantwortungsvoll einsetzen können. So lange vor uns verborgen bleibt, was sie in ihrer Funktion tun, können wir nicht entscheiden ob ihre Amtsausübung unseren Anforderungen genügt. In diesem Sinne ist auch der folgende bekannte Spruch zu verstehen: Wer seine Privatsphäre aufgibt um sicherer zu sein, hat beides nicht verdient.

Bitte akzeptieren also auch Sie keine Aushöhlung unseres Rechts auf Privatsphäre! Nicht nur für uns selbst. Auch wehrlose Tiere hängen davon ab, dass wir uns effektiv für ihren Schutz einsetzen können.

Tipp

Verschlüsseln Sie Ihre E-Mails mit GnuPG und verwenden Sie Freie Software (wie GNU/Linux) wo immer Sie können! Unfreie Software auf Computern ist leider nicht vertrauenswürdig. Sie hält geheim, was in ihrem Inneren tatsächlich passiert und ihre persönlichen Daten können daher unbemerkt von Dritten missbraucht werden. Hilfe beim Umstieg können Sie unter freie.it finden.

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

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