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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.05.2018)

Wien, am 09.05.2018

Der Verein gegen Tierfabriken fordert das erneute Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen in Tierhandlungen!

Seit 2008 ist der Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen wieder erlaubt, das Ziel dieser Gesetzesänderung ist nachweislich gescheitert. Ein erneutes Verbot ist somit die einzig logische Konsequenz.

Gemeinsam mit der Einführung des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene im Jahr 2005 konnte von Tierschutzvereinen auch erreicht werden, dass der Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen verboten wird. Bereits drei Jahre später, im Jahr 2008, wurde dieses Verkaufsverbot jedoch leider bereits wieder gekippt, der Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen also wieder erlaubt.

Begründet wurde dieser Schritt damit, dass der Handel solcher Tiere in „kontrollierbare, gesetzlich geregelte Bahnen gelenkt werden sollte“. Die Überlegung war es also, den Verkauf in Tierhandlungen zu erlauben, damit vor allem der illegale Welpenhandel eingedämmt werden kann. Man wollte also ein Übel erlauben, um ein noch größeres Übel zu verhindern. Bereits damals warnten diverse Tierschutzvereine wie der VGT und andere Expert_innen, dass dieser Plan zum Scheitern verurteilt sei.

Diese Befürchtungen sollten sich auch bewahrheiten. Kein seriöser Züchter/keine seriöse Züchterin gibt seine/ihre Tiere an Tierhandlungen ab. Denn gerade der Lebenszeitraum, in denen sich die Tiere in der Tierhandlung befinden, ist immens wichtig für ihre weitere Entwicklung. Niemand dem etwas am Tierwohl liegt, würde ein solches Vorgehen ernsthaft in Betracht ziehen. Woher die Tiere tatsächlich kommen, ist für den Käufer/die Käuferin in der Regel auch schwer nachvollziehbar, die Möglichkeit, die Elterntiere kennenzulernen ist ebenfalls nicht gegeben und vermutlich auch nicht gewollt - stammen die Tiere ja hauptsächlich aus dem Ausland oder aus inländischen „Hinterhofzuchten“ und den damit verbundenen katastrophalen – und vor allem nicht bis kaum behördlich überprüfbaren – Bedingungen. Erbkrankheiten und Verhaltensstörungen, auch aufgrund des Stresses und der mangelnden Beschäftigung mit den Tieren während ihres Aufenthaltes in den Tierhandlungen sind eine häufige Folge.

Eine kürzlich eingebrachte parlamentarische Anfrage der Liste Pilz sollte etwas Transparenz bringen. Leider wurde vom Gesundheitsministerium, in dessen Agenda auch der Tierschutz fällt, kaum eine Frage beantwortet. Begründet wurde dies damit, dass der Tierschutz in die Vollziehung der Länder fällt und man somit nicht zuständig sei. Spannende Erkenntnisse brachte die parlamentarische Anfrage somit lediglich dahin gehend, dass es in Österreich aktuell 15 Tierhandlungen mit einer Bewilligung für das Halten von Hunden und Katzen gibt.

„Das erklärte Ziel, den illegalen Welpenhandel durch den Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen einzubremsen, ist nachweislich gescheitert. Auch fördern gerade Tierhandlungen den Import von Tieren aus dem Ausland, welche oft längerfristig erst Recht in Tierheimen landen“, so VGT-Rechtsexperte Michael Krumböck. „Ein erneutes Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen in Tierhandlungen muss somit die logische Konsequenz sein!“

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