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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.03.2017)

Forderung Käfigverbot in der Kaninchen-Haltung

Forderung: Käfigverbot

Alle Supermärkte Österreichs haben im Jahr 2007 Kaninchenfleisch ausgelistet und aus ihren Filialen verbannt, weil die Produktionsbedingungen für dieses Fleisch, d.h. die Kaninchenmast in Käfigbatterien, nicht den Vorstellungen ihrer KundInnen, den KonsumentInnen, entsprechen. Da die 3 großen Kaninchenbatteriehaltungen Österreichs ihr Kaninchenfleisch also nicht mehr an die Supermärkte liefern können, stellen sie um. Der größte Betrieb hat bereits eine Halle auf Buchtenhaltung umgebaut. Ein zweiter hat zugesagt, die Umstellung demnächst in Angriff zu nehmen. Der dritte hat im Moment nur leere Käfige, bis die gesetzliche Situation geklärt ist. Dann will er über weitere Schritte entscheiden.

Diese Situation ist eine deutliche Aufforderung an die Politik zu handeln. In der Entwicklung zu stetig besseren Tierschutzstandards für die Tierhaltung und -nutzung in der Gesellschaft, müssen die Einstellung der Bevölkerung und die Tiernutzungspraxis bzw. die Gesetzeslage Hand in Hand gehen. Die Politik muss also jetzt dem gestiegenen Tierschutzbewusstsein zur Kaninchenhaltung, d.h. der generellen Ablehnung von Käfighaltung, Rechnung tragen und mit einer entsprechenden Novelle zum Tierschutzgesetz und der Kaninchenhaltungsverordnung nachziehen. Dagegen sprechen auch keinerlei ökonomische Überlegungen, wie sonst in der Nutztierhaltung, weil die einzigen 3 Großbetriebe bereits umbauen und das Kaninchenfleisch aus derartigen Betrieben in Österreich in Supermärkten gar nicht mehr erhältlich ist.

Einige Personen wollen vorsätzlich Verwirrung stiften, um ein Käfigverbot zu verhindern. Sie fragen, was der Unterschied zwischen Käfig und Bucht sei. In Wirklichkeit ist der Unterschied allen klar. Um also Käfige zu verbieten, muss das neue Gesetz zur Kaninchenhaltung etwa folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Mehr Platz (maximal 6 Tiere / m² in der Mast und 1,5 m² pro Zuchthäsin)

  2. Verbot der Einzelhaltung

  3. Haltung in größeren Gruppen

  4. Kein Drahtgitter- oder Vollspaltenboden

  5. Tiefe Einstreu

  6. Heuraufen

  7. Mehrere erhöhte Flächen und Rückzugsmöglichkeiten

  8. Nagematerial ist anzubieten

Kampagnenerfolg, Dezember 2007

Nach einer intensiven Kampagne des Verein Gegen Tierfabriken und weiteren Tierschutzvereinen konnte im Dezember 2007 der große Durchbruch gefeiert werden: Das Käfigverbot für Kaninchen für die Fleischgewinnung wurde vom Parlament beschlossen. Ein neuer Paragraph wurde in das Bundestierschutzgesetz aufgenommen, dieser besagt:

§ 18 (3) 3. (3a): Für die Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung gilt: 1. Der Betrieb von Käfigen ist ab 1. Jänner 2012 verboten.

Doch nun droht dieses Gesetz gravierend unterlaufen zu werden. Ein Verordnungsvorschlag der Regierung sieht vor, folgende Tierqual festzuschreiben:

      • Elternitere, beiderlei Geschlechts, sollen weiterhin in Käfigen, sogar in Einzelhaltung und auf Vollspaltenböden ohne erhöhten Flächen gehalten werden dürfen
      • Jungtiere bis zum 35. Lebenstag müssten demnach ebenfalls mit ihren Müttern in derartigen Käfigen leben. Mastkaninchen werden allerdings bereits in einem Alter von nur ca. 70 Tagen geschlachtet. Diese 35 Lebenstage bedeuten also die Hälfte ihres kurzen Lebens
      • Kaninchen, deren Fleisch für den Eigenbedarf gedacht ist, dürfen ebenfalls ihr gesamtes Leben in Käfigen gehalten werden, allerdings nicht auf Vollspaltenböden und mit erhöhten Flächen

Dieser Verordnungsentwurf wurde noch nicht umgesetzt! Massive Proteste haben bereits den zuständigen Tierschutz-Minister Stöger erreicht. Bitte helfen auch Sie mit und unterstützen Sie unsere Forderung nach einem echten Käfigverbot!

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