Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.11.2016)
16.11.2016
Der VGT verfolgt das Ziel der Förderung des demokratischen Staatswesen und das Ziel der staatbürgerlichen Bildung im Sinne der Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung auf vielfältige Weise.
So halten wir regelmäßig Veranstaltungen und Vorträge ab, in denen das Wesen und der Wert der Demokratie erklärt und die leitenden Grundsätze der Bundesverfassung erläutert werden, beispielsweise im Rahmen der sogenannten "Animal Liberation Workshops" und der Tierrechtskongresse. Aber auch im Rahmen von Veranstaltungen, zu denen wir als Diskussionsteilnehmer eingeladen werden, oder im Zuge des Tierschutzunterrichts in den Oberstufenklassen an den höheren Schulen werden diese Themen angesprochen.
Zusätzlich ergeben sich aus unserer Tierschutzaktivität laufend Anlässe anhand derer in der Öffentlichkeit fundamentale Staatsprinzipien erläutert werden können:
Ganz zentral ist in diesem Zusammenhang die Tierschutzcausa zu nennen. Im Mai 2008 wurde das VGT-Büro Ziel einer Hausdurchsuchung, ebenso wie die Büroräumlichkeiten von 5 weiteren Organisation und 22 Einzelpersonen. Etliche Angestellte und Funktionäre des Vereins wurden damals der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation verdächtigt. Es folgte ein Strafverfahren inklusive einer 14 Monate umfassenden Hauptverhandlung gegen 13 TierschützerInnen, fünf davon Angestellte des Vereins Gegen Tierfabriken, das mit Freisprüchen endete. Das Verfahren bot zahlreiche Möglichkeiten, die verschiedensten Aspekte der Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung öffentlich zu thematisieren, sei es in Aussendungen, Vorträgen, Pressekonferenzen und zu sonstigen Gelegenheiten.
Thematisiert werden konnten vor allem das Wesen der modernen Demokratie und die Rolle der Zivilgesellschaft, die Rechtsstaatlichkeit, der Bestimmtheitsgrundsatz, die Gewaltentrennung und die liberalen Prinzipien, allen voran, Presse- und Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Recht auf ein faires Verfahren, sowie die Darstellung der einzelnen Verfahrensabläufe bei Grundrechtseingriffen, wie Hausdurchsuchung, Freiheitsentziehung, Haftverhandlung, Haftbedingungen, Akteneinsicht, Überwachung unter Durchbrechung der Privatsphäre und vieles mehr.
Aber auch unsere Rolle als aktiver Teil der Zivilgesellschaft und unser Bemühen in diesem Zusammenhang die Öffentlichkeit über die Situation der Tiere in unserer Gesellschaft aufzuklären und die Tierfreundlichkeit zu fördern, liefert laufend Anlässe, um Aspekte der Demokratie und der Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung zu beleuchten.
Natürlich besteht bei Grundrechten wie Meinungs- und Demonstrationsfreiheit immer ein gewisser Ermessensspielraum. Was ist noch Meinungsfreiheit, was ist bereits eine Beleidigung? Oder wo endet die Freiheit zu demonstrieren und wo beginnt die Störung der öffentlichen Ordnung oder die Geschäftsschädigung? Das kann niemals eindeutig festgelegt werden, aber gerade weil es sich hier um ein dynamisches Feld handelt, ist ständige Kontrolle notwendig. Denn Macht ohne eine Gegenkraft führt schnell zu einseitigen und ungerechten Entscheidungen.
Schikanen bei Demonstrationen, sei es in Wien, Graz oder in anderen Städten, werden vom VGT mit Eingaben beim Verfassungsgerichtshof bekämpft. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich der Staat an seine durch die Verfassung festgelegten Bestimmungen hält, und Demonstrationsfreiheit sowie Meinungsfreiheit zulässt.
Neben den Konflikten mit den Behörden bieten auch zivilrechtliche Auseinandersetzungen die Möglichkeit, die Grundwerte des österreichischen Staatswesens zu beleuchten. So gibt es immer wieder den Versuch von Seiten der Tierindustrie, den VGT durch sündteure Unterlassungsklagen mundtot zu machen. Kosten, die diesen Unternehmen nicht einmal eine Erwähnung im Budgetbericht wert sind, können den VGT ruinieren. Klagen dieser Art kamen von der Jägerschaft, der Tierversuchsindustrie, der Pelzindustrie, der Nutztierindustrie u.a. Ihr Ziel ist, ein Klima der Angst vor wirtschaftlicher und privater finanzieller Zerstörung zu erzeugen, sodass der VGT und andere Teile der kritischen Öffentlichkeit es nicht mehr wagen, offen Kritik zu üben oder Informationen von öffentlichem Interesse zu verbreiten. Wir begegnen dieser Bedrohung einerseits durch hartnäckige Prozesse, anstatt klein beizugeben, und andererseits durch unsere Aussendungen, die immer auf gut recherchierten und belegbaren Fakten zu gründen.
Aufgrund der ungleichen Macht- und Ressourcenverteilung beinhalten diese Verfahren allerdings auch vollkommen ungleiche Risken für die Beteiligten, ein demokratiepolitisches Problem, für welches die Öffentlichkeit sensibilisiert werden muss.