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Skandalreform zum oberösterr. Singvogelfang: VGT-Stellungnahme

Wien/Linz, 09.06.2026

Die geplante Reform ist unionrechts- und verfassungswidrig, die Vogelschutzrichtlinie wird lächerlich gemacht, Bescheide über 6 Jahre sollen Beschwerden verunmöglichen

Im Tier- und Artenschutz ist man das in Österreich ja leider schon gewohnt: zwingende Verpflichtungen nach EU-Recht werden absichtlich gebrochen, die Aarhus-Konvention, die Umweltschutzverbänden Einspruchsrechte gibt, wird unterlaufen, Verordnungen widersprechen gezielt dem Tierschutzgesetz. So rottet man wieder den Wolf aus, ballert auf zahlreiche geschützte Vogelarten, möchte jetzt auch wieder Biber und Fischotter aus dem Land vertreiben und ignoriert die gesetzliche Norm in der Schweinehaltung, dass jedem Tier ein angenehmer Liegebereich zusteht. Eine peinlich hinterwäldlerische Einstellung, die dem Staatsziel Tierschutz in jeder Hinsicht widerspricht. So auch jetzt beim Versuch der OÖ Landesregierung, Gerichtsurteile gegen den Singvogelfang im OÖ Salzkammergut, der von ¾ der Bevölkerung Österreichs abgelehnt wird, durch Verordnungsänderung obsolet zu machen. Das Landesverwaltungsgericht Linz hat klar sämtliche Widersprüche zum Unionsrecht und Tierschutzgesetz aufgezeigt. Die OÖ Landesregierung, die keine Kompetenz hat, Unionsrecht und Tierschutzgesetz umzuschreiben, will nun in der Verordnung zum Singvogelfang (§ 11 der OÖ Artenschutzverordnung) explizit erlauben, was Unionsrecht und Tierschutzgesetz auch nach einschlägiger Judikatur verbieten!

Zur Stellungnahme des VGT zum Begutachtungsentwurf

Konkret haben Urteile des Landesverwaltungsgerichts Linz klar festgestellt, dass der Transport der Vögel nach Tierschutzrecht zu geschehen hat und dass das Aufhängen von lebenden Lockvögeln in Käfigen, während der Fressfeind Sperber um den Käfig kreist, eine Tierquälerei nach § 5 Tierschutzgesetz darstellt. Die OÖ Landesregierung will nun dem Tierschutzrecht diese Kompetenz streitig machen und diese Handlungen nach der Artenschutzverordnung explizit erlauben. Dazu kommen Widersprüche in diesem Begutachtungsentwurf zu unionsrechtlichen Vorgaben in der Vogelschutzrichtlinie. Diese sieht z.B. vor, dass die Behörde Ausnahmen aus dem Fangverbot besser begründet, als durch eine Tradition. Es muss auch eine effektive Kontrolle des Fangs geben, die hier auf die Singvogelfänger selbst übertragen wird, die wohl ihre eigenen Fehler nicht melden werden. Dazu wird in den Erläuterungen der Vogelfang mit Fallen als selektiv bezeichnet, obwohl er das ganz offensichtlich nicht ist, weil in denselben Erläuterungen davon die Rede ist, Fänge anderer Vogelarten sofort freizulassen. Und laut OÖ Landesregierung handle es sich um eine „vernünftige Nutzung“ der Singvögel, weil ihre Arten durch den Fang nicht bedroht wären. Dass die Arten nicht bedroht wären, argumentiert die OÖ Landesregierung mit dem Anteil der im OÖ Salzkammergut gefangenen Vögel im Verhältnis zur Gesamtpopulation in Österreich. Was allerdings bedeutet, dass die Arten sehr wohl bedroht wären, wenn in ganz Österreich ein derartiger Vogelfang stattfinden würde. Der Vogelfang war eine österreichweite Praxis, wurde aber überall sonst verboten, warum sollte er also ausgerechnet im OÖ Salzkammergut erlaubt bleiben?

Zusätzlich will die OÖ Landesregierung die Aarhus-Konvention obsolet machen, indem sie die Gültigkeit von Vogelfangbescheiden von 1 auf 6 Jahre verlängert. Bisher musste der Erhaltungszustand der Art in jedem Jahr überprüft werden, bis eine neue Genehmigung zum Vogelfang ausgestellt werden konnte. Das gibt allerdings Umweltschutzverbänden die Möglichkeit, diese Genehmigungen gerichtlich überprüfen zu lassen, wie das die Aarhus-Konvention vorschreibt. Gelten die Genehmigungen aber für 6 Jahre, dann ist diese Überprüfungsmöglichkeit extrem eingeschränkt. Und genau das ist das Ziel der OÖ Landesregierung mit dieser Bestimmung. Man weiß genau, dass man rechtswidrig handelt, und will deshalb gerichtliche Überprüfungen verhindern, anstatt sich an das Gesetz zu halten, wie das in einem Rechtsstaat zu erwarten wäre. Nur leider gibt es für Tiere keinen Rechtsstaat, wie auf allen Ebenen vorexerziert wird.

Mehr zum Singvogelfang

Video über den Singvogelfang im OÖ Salzkammergut

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