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Tirol, am 19.04.2024

Vorsätzlich rechtswidrig ganzjährige Bejagung Goldschakal Tirol: Anzeige Amtsmissbrauch

Die in Tirol per Geisler-Verordnung erlaubte ganzjährige Bejagung des Goldschakals ohne jeden Grund widerspricht nicht nur EU-Recht, sondern ganz eindeutig auch dem Tiroler Jagdgesetz.

Der Goldschakal wird in mehreren Bundesländern Österreichs rechtswidrig bejagt. Rechtswidrig, weil die Art EU-rechtlich geschützt ist und auch Daten zu Populationsgrößen fehlen. Besonders übel ist die Situation in Tirol, wo der Goldschakal per Verordnung dem ganzjährigen Abschuss ausgeliefert wurde. Dafür ist die Landesregierung sogar bereit, die Verfassung zu brechen, wie sie offen zugibt. Der VGT hat deshalb Anzeige wegen Amtsmissbrauch gegen den für die entsprechende Verordnung zuständigen Landesrat Josef Geisler eingebracht. Erstens hat er wissentlich nach Information durch den VGT eine Abschussverordnung erlassen, die dem Tiroler Jagdgesetz widerspricht, und zweitens hat er für die Verordnung keine Begutachtungsfrist eingeräumt und auch auf Anfrage anerkannte Umweltorganisationen nicht informiert, obwohl das die von Österreich bereits 2005 ratifizierte Aarhus-Konvention vorsieht.

Proponent des Volksbegehrens Für ein Bundes-Jagdgesetz, DDr. Martin Balluch, dazu: Dass die Tiroler Landesregierung trotz Verfassungswidrigkeit an dieser Regelung festhält, ist ein rechtsstaatlicher Skandal. Wir haben Landesrat Geisler deshalb wegen Amtsmissbrauch angezeigt. Das Jagdunrecht der Bundesländer gegenüber einer Art, die zur Erhöhung der Biodiversität beiträgt, spiegelt das Konkurrenzdenken offensichtlich nicht zeitgemäßer Jäger:innen um IHR Wild wider.

Für eine tierschutzgerechte, ökologische Jagdreform und ein fortschrittliches Bundesgesetz sammelt das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz Unterstützungserklärungen, die von allen in Österreich wahlberechtigten Personen in jedem Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online über ID Austria abgegeben werden können.

Anlässlich des Weltschakaltages protestieren Aktivist:innen des VGT am Freitag, dem 19. April, ab 10.00 Uhr bei der Annasäule in der Maria-Theresien-Straße 18 in 6020 Innsbruck gegen die verfassungs- und EU-rechtswidrige Verordnungsregelung. In Tirol werden die faszinierenden Tiere seit sieben Monaten abgeschossen, sogar jetzt zur Zeit der Jungenaufzucht.

Hintergrundinformation

Der Goldschakal spielt in der heimischen Fauna eine wichtige Rolle im Ökosystem. Neben Abfällen, pflanzlichen Nahrungsquellen (23 %) sowie kleinen und mittelgroßen Beutetieren wie Mäusen und Ratten, ernähren sich Goldschakale auch von Aas (Schlachtabfälle, Aufbruch oder bereits gerissene Tiere). Selten, hauptsächlich in den Herbst- und Wintermonaten, werden größere Tiere, die immer entweder jung, krank oder alt sind, erbeutet. Für Menschen ist der Goldschakal völlig ungefährlich und auch für landwirtschaftlich genutzte Tiere ist die Gefahr durch ihn sehr gering.

Der Goldschakal ist im Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als geschützte Art von gemeinschaftlichem Interesse angeführt, deren Erhaltungszustand günstig sein muss, bevor sie bejagt werden darf. Der Monitoringbericht Österreichs nach der FFH-Richtlinie führt den Goldschakal in Populationsgröße und -trend jeweils als unbekannt.1 Dennoch sehen die Landesjagdgesetze des Burgenlandes, Kärntens, Oberösterreichs und der Steiermark die jagdliche Tötung des Goldschakals in der Zeit von 1.10. bis 15.3. vor, in Tirol sogar ganzjährig (ohne Schonzeit).

Pressefotos von der Kundgebung (© VGT.at) stehen am Freitag, 19.4., ab 10.30 Uhr online zur Verfügung.

Quelle

  1. umweltbundesamt.at, 18.04.24

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