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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.12.2004)

Wien, am 07.12.2004

Menschenaffen- Versuchsverbot!

Ein entsprechender Entschließungsantrag aller Parlamentsparteien im Ausschuss wird dem Parlament vorgelegt

Im Jahr 2002 wurden die Versuchsschimpansen in Orth/Donau in den Safaripark in "Pension" geschickt und damit waren die Versuche an Menschenaffen in Österreich praktisch beendet. Der Verein Gegen Tierfabriken VGT hat daraufhin eine Kampagne für ein generelles Verbot von Tierversuchen an allen Menschenaffen initiiert, nicht nur um für alle Zeiten eine Wiederholung dieser Tierquälereien zu verhindern, sondern auch um ein Zeichen zu setzen, dass viele Tiere und besonders Menschenaffen den Menschen zu ähnlich sind, um Tierversuche an ihnen ethisch vertreten zu können. Zu den Menschenaffen zählen nicht nur die Großen Menschenaffen Schimpanse, Bonobo, Mensch, Gorilla und Orang Utan, sondern auch die kleinen Menschenaffen mit 8 Gibbonarten.

Unzählige Menschen haben die VGT-Petition für ein Menschenaffenversuchsverbot unterschrieben. Dennoch hat sich das Wissenschaftsministerium zunächst geweigert diese Frage überhaupt zu diskutieren. So wurde durch eine Initiative des VGT in der sogenannten §13 Kommission, die in Sachen Tierversuchen eine beratende Funktion für die Bundesregierung hat, am 17. Juni 2003 über das Thema diskutiert. ExpertInnen für und wider ein Menschenaffenversuchsverbot wurden gehört. Im Jahr 2004 wurde ein Ausschuss aller 4 Parlamentsparteien gegründet, um die Frage zu erörtern. Die Tierversuchslobby argumentierte, dass es keine weiteren Verbote für Tierversuche geben solle, sondern dass es dem Gewissen der einzelnen TierexperimentatorInnen überlassen bleiben möge, ob sie solche Experimente machen oder nicht.

Die Grünen brachten in diesem Ausschuss 3 Anträge ein: erstens soll es ein Menschenaffenversuchsverbot geben, weiters soll österreichweit eine Datenbank eingeführt werden, die alle Tierversuche erfasst, um doppelte Versuche zu verhindern und drittens soll es eine staatliche Förderung für Alternativen zu Tierversuchen geben. Nach monatelangem Tauziehen wurde jetzt einstimmig der folgende Entschluss gefasst:

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, gemeinsam mit den mit der Vollziehung des Tierversuchsgesetzes betrauten Bundesministern/innen

  1. im Sinne des § 17 Tierversuchsgesetz Forschungsprojekte für Ersatzmethoden zum Tierversuch verstärkt zu fördern und
  2. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für eine Novelle zum Tierversuchsgesetz mit der Zielsetzung eines Verbotes von Tierversuchen an Menschenaffen vorzulegen.

Weiters wird die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht,

  1. sich für die beschleunigte Anerkennung von bereits entwickelten und die strikte Anwendung von „validierten“ Ersatzmethoden zum Tierversuch bei den zuständigen Behörden auf EU-Ebene einzusetzen sowie
  2. sich für den Aufbau einer EU-weiten Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen zu verwenden und mit den validierenden Einrichtungen wie ECVAM und OECD verstärkt zu kooperieren.

Dr. Martin Balluch, Obmann des VGT, kommentiert: "Das ist ein großartiger Erfolg des VGT und der Tierrechtsbewegung. Es ist damit gesellschaftlich anerkannt, dass zumindest alle Menschenaffen Wesen sind, mit denen man grundsätzlich keine Tierversuche machen kann, auch wenn das den Menschen noch so helfen würde. Das ist ein sehr wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung ihrer Grundrechte. Wermutstropfen in dieser Entscheidung ist nur, dass es keine Datenbank zu allen Tierversuchen in Österreich geben soll. Unsere Erfahrung ist immer wieder, dass der Tierversuchsindustrie am liebsten ist, wenn niemand auch nur irgendetwas über ihre Machenschaften weiß. Leider ist hier ein weiterer Versuch gescheitert, mehr Transparenz in den Tierversuchsalltag in Österreich zu bringen."

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